Die Bauleitpläne dienen als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereich städtebauliche Planung der Stadt Iserlohn erteilt werden.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Stadtplanung der Stadt Herten (Dezernat 4, Planen und Bauen) erteilt werden.
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Nutzungsbedingungen: Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie bei den genannten Ansprechpartner/-innen. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
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