Außenabgrenzungen der Wasserschutzgebiete (WSG).Ein Trinkwasserschutzgebiet (WSG) ist ein gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Trinkwasserentnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgung, um das Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen.Das Trinkwasserschutzgebiet ist in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt: Schutzzone I – Fassungsbereich, Schutzzone II – Engere Schutzzone, Schutzzone III – Weitere Schutzzone (teilweise unterteilt in III A und III B). Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte WSG“ als auch „WSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen sowie „vorgesehene WSG“ mit vorläufigen Anordnungen nach § 52 Abs. 2 WHG dargestellt. Für weitergehende Informationen siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/grundwasser/wasserversorgung/wasserschutzgebiete/wasserschutzgebiete-44035.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Ein Trinkwasserschutzgebiet (WSG) ist ein gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Trinkwasserentnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgung, um das Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen.Das Trinkwasserschutzgebiet ist in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt: Schutzzone I – Fassungsbereich, Schutzzone II – Engere Schutzzone, Schutzzone III – Weitere Schutzzone (teilweise unterteilt in III A und III B). Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte WSG“ als auch „WSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen sowie „vorgesehene WSG“ mit vorläufigen Anordnungen nach § 52 Abs. 2 WHG dargestellt. Für weitergehende Informationen siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/grundwasser/wasserversorgung/wasserschutzgebiete/wasserschutzgebiete-44035.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Die GDI-MV ist Bestandteil der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) und gliedert sich mit dieser in die europäische Geodateninfrastruktur (INSPIRE) ein. Dieser Dienst dient der Darstellung der Digitalen Verwaltungsgrenzen (DVG). Dabei gibt es einen flächenfüllenden Layer und einen Outline Layer in welchem nur die Grenzverläufe dargestellt werden. Der Dienst wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.
Die Topographische Karte 1:50 000 (DTK50) stellt als amtliches Topographisches Landeskartenwerk das Gelände und die mit ihm verbundenen Gegenstände mit maßstabsbedingter Vollständigkeit und Genauigkeit für das Landesgebiet dar. Der Darstellungsdienst DTK10 ATOM-Feed ermöglicht einen kachelbasierten (16x16 km) Download dieses Kartenwerkes in 177 Einzeldateien.
Der Darstellungsdienst stellt die amtlichen Hauskoordinaten, auf Grundlage der im Liegenschaftskataster geführten Koordinate der Hausnummern, als georeferenzierte Punktorte, in einem Layer, mit der Bezeichnung „Hauskoordinaten“ dar. Diese beschreiben die Lage des Gebäudes. Der Datensatz enthält die Datenelemente entsprechend der Festlegung durch die Gemeinschaft zur Verbreitung der Hauskoordinaten (GVHK). Sichtbar in den Maßstäben zwischen 1:1 und 1:10.000.
Die Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) stellt als amtliches Topographisches Landeskartenwerk das Gelände und die mit ihm verbundenen Gegenstände mit maßstabsbedingter Vollständigkeit und Genauigkeit für das Landesgebiet dar. Dieser Dienst dient der Darstellung der Digitalen Topographischen Karte 1:25 000. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.
Der Dienst zeigt die aus ALKIS abgeleiteten Flur-, Gemarkungsgrenzen Schleswig-Holsteins in Einzellayern in Farbe und SW-Darstellung. Grundlage für die Erfassung der Daten ist der ALKIS-Datenbestand von Schleswig-Holstein. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst.
Dieser Web Map Service transportiert die abgeleiteten Rasterbilder der Digitalen Orthophotos DOP10 entsprechend der Sonderbefliegung Hochwasser. Die Ausgangsdaten liegen in folgender Ausprägung vor: rgb - Es handelt sich um eine Darstellung als 3-Kanal-Echtfarbbild (Rot - Grün - Blau):3-Kanal-Echtfarbbild (rgb) des DOP10. Digitale Orthophotos; Bodenauflösung 10 cm/Pixel.
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenpflichtig und bedarf einer vertraglichen Grundlage. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit dem LVermGeo (http://www.lvermgeo.rlp.de, Tel.-Nr.: 0261-492-515) auf. --------------- Use of this service is subject to fee and requires a contractual agreement. Please contact the LVermGeo (http://www.lvermgeo.rlp.de, Tel.-No.: 0261-492-515).
Dieser Web Map Service transportiert die abgeleiteten Rasterbilder der Digitalen Orthophotos DOP10 entsprechend der Sonderbefliegung Hochwasser. Die Ausgangsdaten liegen in folgender Ausprägung vor: rgb - Es handelt sich um eine Darstellung als 3-Kanal-Echtfarbbild (Rot - Grün - Blau):3-Kanal-Echtfarbbild (rgb) des DOP10. Digitale Orthophotos; Bodenauflösung 10 cm/Pixel.
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenpflichtig und bedarf einer vertraglichen Grundlage. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit dem LVermGeo (http://www.lvermgeo.rlp.de, Tel.-Nr.: 0261-492-515) auf. --------------- Use of this service is subject to fee and requires a contractual agreement. Please contact the LVermGeo (http://www.lvermgeo.rlp.de, Tel.-No.: 0261-492-515).