Das Heft Nr. 21 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet folgende drei Beiträge: „Naturwissenschaftliche Ergebnisse zum prähistorischen Landschaftsbild am Südrand der Westfälischen Tieflandsbucht“; „Die Avifauna aus der archäologischen Grabung Balhorner Feld, Kreis Paderborn“ und „Geologie des Neandertaler-Fundortes von Neuwarendorf, östliches Münsterland“. [2014. 46 S., 9 Abb., 3 Tab., 1 Taf.; ISSN 1430-5267]
Um die gewonnenen Erfahrungen hinsichtlich der Auswirkungen des Tagebaus Hambach auf die Umwelt zugänglich zu machen, wurden die geowissenschaftlich bedeutsamen Kapitel des ökologischen Gutachtens, d. h. die Teile Bergbau, Geologie und Boden sowie Wasserwirtschaft in unveränderter Form als Sonderveröffentlichung des Geologischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Das von der Dienststelle des Regierungspräsidenten Köln für diesen Band neu bearbeitete Kapitel „Braunkohlenplanung als Teil der Landesplanung“ erläutert allgemein die Aufgaben des Braunkohlenausschusses sowie die Stellung der Braunkohle im Energieprogramm des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. [1977. 127 S., 19 Abb., 9 Tab., 38 Anl. (broschiert)]
Ausgewählte Schriften über Forschungsergebnisse geowissenschaftlicher Arbeiten und Untersuchungen sowie Bände, die geowissenschaftliche Sachverhalte allgemeinverständlich vermitteln, wurden als Sonderveröffentlichungen des Geologischen Dienstes von Nordrhein-Westfalen (GD NRW) publiziert. Sie behandeln spezielle Themen für unterschiedliche Zielgruppen und haben ganz unterschiedliche Konzeptionen. Die Publikationen werden sukzessive kostenfrei und digital im PDF-Format zum Download bereitgestellt. Gedruckte Ausgaben und Reproduktionen sind, sofern noch lieferbar, kostenpflichtig über den GD NRW bestellbar.
Personenstandsregister sind z.B. Geburtenbücher, Heiratsbücher und Sterbebücher. Das Kreisarchiv übernimmt und verwahrt die Personenstandsregister der Städte und Gemeinden Brüggen, Grefrath, Kempen, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst und Viersen, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind. Die Fortführungsfristen enden, bei den Geburtenbüchern nach 110 Jahren, bei den Heiratsbüchern nach 80 Jahren, bei den Sterbebüchern nach 30 Jahren. Unter Angabe des Ortes, des Namens, des Geburts-, Heirats- oder Sterbedatums sowie, wenn möglich, der Urkundennummer, können Kopien aus den Personenstandsbüchern gegen Gebühr angefertigt werden. Jüngere Register befinden sich bei den jeweils zuständigen Standesämtern.
Dieser Downloaddienst stellt Daten zu verschiedenen INSPIRE-Themen der Freien Hansestadt Bremen (FHB) bereit. Die Liegenschaftskarte (auch als Flurkarte bezeichnet) ist neben dem Liegenschaftsbuch Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Dargestellt werden u.a. Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Straßennamen, Hausnummern sowie geotopografische Elemente, z. B. Böschungen und Gewässerbegrenzungen. Sie enthält keine Eigentümer- und kommunale Angaben. Die Liegenschaftskarte ist für Flurstücks- und bauwerksbezogene Planungen geeignet.
Die Bodenschätzung ist ein Bestandteil des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS®) und beinhaltet für in die Bodenschätzung einbezogenen landwirtschaftlichen Flächen die Kulturarten, Klassen, Wertzahlen, Ertragsmesszahlen, Jahreszahlen und sonstige Besonderheiten: Das heißt alle Informationen, die im ALKIS®-Objektartenkatalog Bayern (nach dem AAA Anwendungsschema 7.1.2) beschrieben sind. Darüber hinaus sind für Fachanwender Informationen aus den Feldschätzungsbüchern der Finanzämter verfügbar. Die Bodenschätzungsdaten werden in analoger Form (Im Flurstücks- und Eigentümernachweis (Text) oder im Vektorformat (NAS, SHAPE) abgegeben.
Dieser WMS Dienst stellt sämtliche Bergbauberechtigungen, die nach Bundesberggesetz neu erteilt oder nach §149 aufrechterhalten worden sind und deren weitere Entwicklung mit Angaben zu Berechtigungsart, Feldesname, Bodenschatz, Lage, Feldesgröße, Rechtsinhaber (bei Erlaubnissen und Bewilligungen den zuletzt bekannten Rechtsinhaber, bei Bergwerkseigentum den zuletzt im Berggrundbuch eingetragenen Eigentümer), sowie ggf. eine zeitliche Befristung. Komplexe Rechtsverhältnisse werden auf Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg beauskunftet. * Die Feldesgröße ist die Summe aller Teilfeldflächen eines Bodenschatzes
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Eigentümerdaten sind gemäß VermKatG NRW in Übereinstimmung mit dem Grundbuch die Namen, Geburtsdaten und rechtlichen Anteilsverhältnisse der Eigentümer sowie der Erbbauberechtigten, die der Katasterbehörde bekannt gewordenen aktuellen Anschriften und die Angaben zu Verwaltern sowie die Grundbuchbezeichnung. Die Eigentümerdaten enthalten keine Geometrien (insbesondere keine Flurstücksumringe). Das Ausgabeformat ist NAS oder csv. Zur Nutzung der Eigentümerangaben ist das berechtigte Interesse darzulegen. Stand der verwendeten Daten: 01.04.2026
Die Eigentümerangaben werden nur auf Antrag mit Darlegung des berechtigten Interesses bereitgestellt. Nutzungseinschränkungen ergeben sich aus § 14 Abs. 2 und 3 VermKatG NRW. Zusätzlich sind die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten. Verstöße können geahndet werden. Für die übrigen Daten des Liegenschaftskatasters gelten keine Beschränkungen. Die Prüfung des berechtigten Interesses sowie die erforderliche Datenselektion werden durch eine Fachkraft durchgeführt und sind gebührenpflichtig (Zeitaufwand).
Ein Flurstück ist ein eindeutiger, abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Die Bezeichnung des Flurstücks besteht aus der Gemarkung, der Flur sowie der Flurstücksnummer. Mehrere Flurstücke können zu einem Grundstück zusammengefasst werden, sofern im Grundbuch die selben Eintragungen vorhanden sind. Jedes Flurstück enthält eigene Informationen wie z.B. die Größe und Lage der Flächen. GFI = Get Feature Info GetFeatureInfo ist die Anfrage an einen Geodaten-Dienst, um detaillierte Informationen zu einem geografischen Objekt zu erhalten, das an einer bestimmten Stelle auf einer Karte angeklickt wurde.
Dieser Datensatz enthält die Flurstücke, Flurstücksnummer und die Gemarkungen aus dem vorhandenen Datenmodell ALKIS. Sie wurden in das INSPIRE Zielmodell transformiert. Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält ausgewählte Daten: Flurstücke, Flurstücksnummer, Gemarkungen