Dieser Dienst enthält drei Themen: 1. Knoten mit Maßnahmen: Dieses Thema enthält Informationen zu allen Maßnahmen die an Knotenpunkten umgesetzt werden sollen 2. Strecken mit Maßnahmen: Dieses Thema enthält Informationen zu allen Maßnahmen die an ausgewählten Strecken umgesetzt werden sollen. 3. Strecken ohne Maßnahmen: Dieses Thema enthält Informationen zu allen Streckenabschnitten, an denen keine Maßnahme vorgenommen werden.
Im Rahmen des Kölner Hitzeportals wird eine digitale Stadtkarte bereitgestellt, in die Bürger*innen ihre „Kühlen Orte“ eintragen können, welche einen angenehmen Aufenthalt bei sommerlicher Hitze bieten.
Wer in unserer Stadt öffentlich musizieren oder andere Straßenkunst zeigen möchte, muss sich an die in der Kölner Stadtordnung festgelegten Regeln halten. Der Layer zeigt die erlaubten Spielorte im Dom-Umfeld an denen Straßenmusik erlaubt ist. Diese sind Bahnhofsvorplatz, Heinrich-Böll-Platz, vor Römisch-Germanischem Museum und Hohe/Straße/In der Höhle. Der Layer zeigt die Zonen, in denen Straßenmusik und Straßenkunst nicht erlaubt sind. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ordnungsamtes der Stadt Köln (siehe INFO-LINK).
Die Stadt Köln bietet auf ihrer offiziellen Webseite eine öffentlich zugängliche interaktive Karte an, auf der alle Unterkünfte, in denen Geflüchtete in Köln untergebracht sind oder untergebracht werden, verzeichnet sind. Über folgenden Link kann jeder darauf zugreifen: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/flucht-einwanderung/wo-werden-in-koeln-gefluechtete-untergebracht Die Karte enthält verschieden Arten der Unterbringung, darunter mobile Wohneinheiten, Notaufnahmen, Notunterkünfte, Systembauten, Wohnheime und Wohnungen. In den Legenden der Unterkünfte auf der Karte sind zusätzlich Informationen wie Adresse, Kontaktdaten und Anzahl der verfügbaren Unterkunftsplätze aufgeführt.
Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.
Die Planungshinweiskarte Klima – Hitze ist eine synthetische Klimaanalysekarte, welche die zu erwartenden stadtklimatischen Gegebenheiten in Köln als flächenhafte Übersicht darstellt. Sie ist Grundlage für eine klimagerechte Stadtplanung. Die Ausweisung der Flächen im 100x100m-Raster ist nicht parzellenscharf, dementsprechend ist die Karte ab einem Maßstab von 1:30.000 oder kleiner sichtbar. Bei großmaßstäbigen Planungen (z.B. Bebauungsplänen) bedarf es einer zusätzlichen Auswertung der Grundlagendaten auf Detailebene. Die Planungshinweiskarte Hitze stellt die zukünftige Hitzebelastung für die nahe Zukunft (2031 – 2060) in fünf Klassen, die Kaltluftentstehungsgebiete sowie den Kaltluftabfluss in der 1. und 2. Nachthälfte dar. Grundlage für die Karte ist die Stadtklimasimulation mit dem mesoskaligen Stadtklimamodell MUKLIMO_3 des Deutschen Wetterdienstes aus 2024. Dargestellt ist das 50. Perzentil der mittleren jährlichen Anzahl an Heißen Tagen (Tmax ≥ 30 °C) für den Planzustand, bei Umsetzung aller derzeit geplanter Siedlungsentwicklungen im Stadtgebiet von Köln für den Zeitraum 2031–2060 (RCP8.5). Der Link zur externen Legende ist im Geokatalog unter INFO-LINKS zu finden.
Die Leuchttürme werden mittel- bis langfristig flächendeckend über das gesamte Stadtgebiet verteilt sein. Die einzelnen Leuchttürme haben hierbei auch unterschiedliche aufeinander aufbauende Funktionen/Leistungsmerkmale. Ein Leuchtturm der Stufe 1 dient den Bürgern als Meldestelle bei einem Notruf bzw. Kommunikationsausfall (z.B. bei einem Stromausfall). Ein Leuchttürm der Stufe 2 kann zusätzlich Informationen (Sachstand zur Lage, Hilfsangebote, usw.) an die Bevölkerung weiterleiten/verbreiten. Ein Leuchtturm der Stufe 3 kann zusätzlich eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmittel und Trinkwasser sicherstellen. Ein Leuchtturm der Stufe 4 kann zusätzlich eine Unterbringung für die Bevölkerung (auch über Tage ) sicherstellen. Die bis jetzt erhoben Daten der Feuer- und Rettungswachen, der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Polizeidienststellen stellen Leuchttürme der Stufe 1 und 2 dar.
Der Datensatz beinhaltet Polygone der 54 Stimmbezirke im Remscheider Stadtgebiet. Ein Stimmbezirk ist eine örtliche Abgrenzung (organisatorische Einheit) zur Durchführung bei politischen Wahlen. Die Stimmbezirke sind laut gesetzlichen Bestimmungen (Kommunalwahlgesetz/Landtagswahlgesetz) den örtlichen Verhältnissen so abzugrenzen, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Jedem Stimmbezirk ist ein Wahllokal zur Durchführung des Wahlvorganges zugeordnet. Änderungen werden durch den Kommunalwahlausschuss vorgenommen, wenn es Veränderungen in der Bevölkerungsverteilung oder gesetzliche Vorgaben erforderlich machen. Letztmalig wurden in Remscheid am 19.12.2024 Anpassungen beschlossen. Zu den Polygonflächen sind folgende Sachinformationen abgelegt: Stimmbezirknummer, Stimmbezirkname, Wahlbezirknummer, Wahlbezirkname, (verkürzter) Textstring zum Stimmbezirk. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Dieser Datensatz kann gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.