Um Maßnahmen zur Sicherung der Vorlandkante entlang der südlichen Wurster Küste ergreifen zu können, wurde es notwendig, die Veränderungen des davor liegenden Watts und somit die von diesem unmittelbar ausgehenden Wirkungen auf das Vorland kennen zu lernen. Die biologische Untersuchung des Watts wurde in zwei Jahren ausgeführt; Gebiet I im Jahre 1955 und Gebiet II im Jahre 1956. Bereits im Jahre 1954 war das nördlich anschließende Watt bearbeitet worden. In den Sommermonaten Zur Untersuchung wurde das Watt während der Trockenfallzeit begangen und insgesamt 364 Untersuchungsstellen mit den Sextanten ortsmäßig bestimmt. Die Tierbesiedlung wurde an diesen Orten qualitativ und z. T. quantiativ mit Hilfe eines 1 mm-Maschensiebes ermittelt.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nationalparke sind nach §24 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind und in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen. Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen.
Im Frühjahr 1954 wurde das Watt zu beiden Seiten des Greetsieler Fahrwassers biologisch kartiert. Zweck der Untersuchung war, aus biologischer Sicht ein Urteil über die Bodenverhältnisse zu erhalten. Die durch das Greetsieler Außentief getrennten Wattflächen sind in der Besiedlung und in der Bodenbeschaffenheit im Prinzip völlig gleichwertig. Auf der östlichen Seite sind die Mischwatten stärker vertreten als auf der westlichen. Es hat sich noch kein biologisches Gleichgewicht eingestellt. Außer in der Gegend der Myathanatocoenose ist überall eine langsame, ziemlich gleichförmige Verschlickung (Auftragung) festzustellen. In der nordwestlichen Spitzenregion geht die Auftragung langsamer vor sich, da diese Fläche der Wasserbewegung am unmittelbarsten ausgesetzt ist. Von Osten her dringt die Verlandungsregion in das Watt vor.
Die Ansiedlung neuer Industrien an der Wesermündung gab Anlass zu einer Reihe chemischer und biologischer Untersuchungen, die das Ziel verfolgen, Material über den Zustand des Ästuars vor der Einleitung größerer Abwassermengen bereitzustellen und damit die Grundlagen für künftige Kontrolluntersuchungen zu schaffen. […] Ein erster biologischer Beitrag (MICHAELIS 1971) behandelte die Formen des Schöpfplanktons in taxonomischer und autökologischer Hinsicht. Der hier vorliegende zweite Teil der Untersuchung enthält nun die quantitativen Ergebnisse. Räumliche Verteilung und Zusammensetzung des Planktons werden dargestellt und der jahreszeitliche Gang für die einzelnen halinen Zonen verfolgt. […]
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992). Grundlage der Datendarstellung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW, Stand März 2023, aus dem System LINFOS Lizenzbedingungen (LANUV)
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
„Im Rahmen des Teilprojektes 5 „Entwicklung und ökologische Wertigkeit bestehender Kleientnahmestellen in Salzwiesen als Entscheidungshilfe für die Bewertung zukünftiger Entnahmen“ wurden die während des Zeitraums von 1990 bis 2001 vom NLÖ – Forschungsstelle Küste erhobenen floristischen und vegetationskundlichen Daten ausgewertet. Die Auswertung der mit unterschiedlichen, sich ergänzenden Methoden erhobenen Daten aus den langjährigen Untersuchungen der Forschungsstelle Küste ermöglichen es, einen umfassenden Überblick über Verlandungs- und Wiederbesiedlungsprozesse in Kleientnahmen über einen Zeitraum von nahezu 40 Jahren zu geben. Die Erhebungen in verschiedenen Räumen zeigen, wie wichtig es ist, regionale / ortsspezifische Gesichtspunkte in die Bewertung von Teilräumen einzubeziehen, da sich sowohl Pütten als auch nicht ausgepüttete Salzwiesen aufgrund lokal unterschiedlicher Randbedingungen sehr unterschiedlich entwickelt haben und auch weiter entwickeln werden. […]“
Im Rahmen der Beweissicherungsuntersuchungen zur Baumaßnahme „Küstenschutz Leybucht“ wurden umfangreiche Arbeiten zum eulitoralen Makrozoobenthos durchgeführt, um die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Fauna der angrenzenden Watten zu untersuchen. Dabei wurden der zeitliche und der räumliche Aspekt möglicher Veränderungen erfasst. Der vorliegende Zwischenbericht gibt einen Überblick über die Entwicklung des eulitoralen Makrozoobenthos der Leybucht und des Pilsumer Nackens von Dezember 1989 bis September 1995 an 7 Terminstationen sowie über die Besiedlung der gesamten Leybuchtwatten im Jahr 1995 anhand von Aufnahmen im Winter und Sommer an jeweils 56 Stationen. Auf der Grundlage dieser Daten wird in Verbindung mit Ergebnissen aus frühren Aufnahmen aus dem Jahr 1983 die Frage nach Veränderungen der Wattenfauna als Folge des „Unternehmens Küstenschutz Leybucht“ diskutiert. […]
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer FFH-Gebiete (nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) des Web Map Service Lanschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).
Die dargestellten Gebiete bilden die Schwerpunktvorkommen der Zielarten des Wiesenvogelschutzprogramms (Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel, Rotschenkel, Bekassine, Austernfischer, Braunkehlchen und Wachtelkönig) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ab. Vor dem Hintergrund der Schirmartenfunktion der ausgewählten Arten bilden sie die prioritäre Kulisse für die Umsetzung des Wiesenvogelschutzprogramms im Rahmen des Niedersächsischen Wegs. Es sind zum einen die für die ausgewählten Wiesenvogelarten wichtigen EU-Vogelschutzgebiete (EU-VSG) und zum anderen Gebiete außerhalb der EU-VSG mit noch signifikanten Brutvorkommen abgebildet. Es handelt sich dabei um keine vollständige Verbreitungskarte, da nicht sämtliche Vorkommen aller Zielarten abgedeckt sind. Brutvorkommen auf Flächen außerhalb landwirtschaftlicher Nutzung (Moore, Heiden, Salzwiesen, Truppenübungsplätze) sind hier nicht dargestellt. Die Identifizierung der Landnutzung erfolgte auf Basis der Daten aus ATKIS-DLM (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (SLA, 2021).Die Darstellung differenziert nach Besiedlung durch die Zielarten (Brutvorkommen Limikolen - Brutvorkommen Braunkehlchen - Vorkommen von Limikolen und Braunkehlchen). Die landesweit wichtigsten Brutvorkommen der Zielart Wachtelkönig werden dadurch mit abgedeckt und werden nicht gesondert dargestellt.
„Im Jahr 1998 wurden im Auftrag des Niedersächsischen Hafenamtes Wilhelmshaven im Bereich zweier Klappstellen im Jadebusen benthosbiologische Untersuchungen durchgeführt. Im Untersuchungsgebiet „Am Vareler Fahrwasser“, das in der Vareler Rinne liegt, wurden 116 Arten der Makrofauna und 19 Fischarten festgestellt. Anhand der Besiedlungsverhältnisse lässt sich das Gebiet in 3 Subregionen unterteilen. […] Ein Vergleich der Benthosarten aus 1998 mit den Daten aus 1952 lässt für die Vareler Rinne insgesamt eine deutliche Verarmung erkennen. Eine derartige Verarmung gegenüber 1952 war auch bereits bei einer Erhebung im Jahr 1986 (zum Teil bereits 1969) deutlich geworden. In der Literatur wird sie unter anderem mit der seit Jahrzehnten in diesem Gebiet erfolgenden Verklappung von Baggergut erklärt. Demgegenüber ist für den Zeitraum 1986 bis 1998 eine weitere Verarmung nicht nachzuweisen. Im Gebiet „Am Leitdamm“ das im Eingangsbereich zum Stenkentief liegt, wurden 86 Makrofaunaspezies und 10 Fischarten vorgefunden. […] Mit der vorliegenden Untersuchung ist die Grundlage zur Etablierung eines längerfristigen, maßnahmenbegleitenden Monitoringprogramms geschaffen, sofern die Klappstellen auch in Zukunft genutzt werden.“