Das Gewässernetz der trockenfallenden Fließgewässer dient der Erfassung und Führung des Verzeichnisses der Gewässer in Niedersachsen gem. § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 11.11.2020 (Nds. GVBl Nr. 43/2020), die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend sind. Über dieses Verzeichnis sollen die Ausnahmeregelungen zum Gewässerrandstreifen im Rahmen des Aktionsprogramms "Niedersächsischer Weg" vollzogen werden.Das Gewässernetz basiert auf dem Digitalen Geländemodell (Basis-DLM) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit dem jeweils an den Gewässerabschnitten angegeben Aktualitätsdatum. Für die Modellierung des Gewässernetzes wurden die Datenabgabeprodukte "GEW01" und "GEW03" kombiniert und attributiv ergänzt, um ein linienförmiges Gewässernetz auch für Modellierungszwecke zur Verfügung zu haben. Es wurden zusätzliche Felder ergänzt, um Fortschreibungshinweise zufügen zu können.GEW01 - Die Objektartengruppe mit der Bezeichnung "Gewässer" und der Kennung "44000" umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen. Die Attribute der Zusammengesetzten Objekte (ZUSO) der Objektarten AX_Wasserlauf (44002) oder AX_Kanal (44003) werden direkt an die zugehörigen Raumbezogenen Elementarobjekte (REO) der Objektarten AX_Gewaesserachse (44004) oder AX_Fliessgewaesser (44001) angehängt.GEW03 - Dieses Abgabeprodukt beinhaltet die Objektart AX_Gewässerstationierungsachse (57003). Eine Gewässerstationierungsachse ist eine von einer Wasserfachstelle festgelegte Linie in Gewässern. Sie umfasst folgende Arten:- Gewässerachse der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist eine Geometrie, die unverändert aus den Unterlagen der WSV übernommen wurde.- Genäherte Mittellinie in Gewässern entsprechen den Spezifikationen der Richtlinie der Gebiets- und Gewässerverschlüsselung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).- Fiktive Verbindung in Fließgewässern verbinden ein einmündendes Gewässer mit der Gewässerachse des aufnehmenden Fließgewässers.- Fiktive Verbindung in Seen und Teichen ist eine hydrologisch sinnvolle Verbindungslinie in stehenden Gewässern, die für den Aufbau eines geschlossenen topologischen Gewässernetzes benötigt wird.Als zusätzliche Kriterien werden für die Feststellung eines trockenfallenden Gewässers Datenauszüge zu Karstgebieten, bodenkundlicher Feuchtestufe und Grundwasserstufe des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), die Angaben des Grünlandzentrums Niedersachsen/Bremen e.V. zu Gemeinden mit hoher Gewässerdichte sowie Angaben darüber ob ein Gewässerabschnitt Teil des WRRL-Gewässernetzes (Anlage 1 Nr. 2 der OGewV) ist, verwendet. Diese Angaben sind attributiv in den Datenbestand eingearbeitet worden.
Die Sonderveröffentlichung ist als Paket aus den folgenden drei Einzelveröffentlichungen erschienen: 1. „Beiträge zur Tiefentektonik des Ruhrkarbons“ [1980. 192 S., 108 Abb., 7 Tab., 31 Taf., Textband, Anlagenband (gebunden); ISBN 978-3-86029-911-1]; 2. „Beiträge zur Tiefentektonik westdeutscher Steinkohlenlagerstätten“ [1985. 236 S., 149 Abb., 7 Tab., 33 Taf., Textband, Anlagenband (gebunden); ISBN 978-3-86029-918-0]; 3. „Ergänzende Beiträge zur Tiefentektonik des Ruhrkarbons“ [1988. 64 S., 22 Abb., 3 Tab., 16 Taf. (gebunden); ISBN 978-3-86029-921-0]
Auf den innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegenden landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach § 13a DüV strengere Anforderungen für die Düngung aus Gründen des Grundwasserschutzes. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers zu erreichen und auf Dauer einzuhalten. Die Ausweisung dieser "roten Gebiete" mit Stand 12/2022 erfolgte durch das LANUK NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022.
Grundlage für die Ausweisung sind die Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 4 AVV GeA. Dieses Messnetz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes Qualität (WRRL-Messstellen) und des EUA-/Nitrat-Messnetzes, sofern sie den Anforderungen nach Anlage 1 AVV GeA entsprechen. Nach § 3 und § 5 AVV GeA muss bei der Ermittlung der Nitratkonzentrationen in Gebieten, in denen denitrifizierende Verhältnisse (Nitratabbau) im Grundwasser vorliegen, gemäß Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) der Nitratgehalt im Grundwasser vor der Denitrifikation nach der bestverfügbaren Methodik berechnet werden. Dieser Wert muss entsprechend - sofern höher – anstelle der Nitratkonzentration berücksichtigt werden.
Ausgangsflächen für die Ausweisung sind die Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie der dritten Zustands- und Trendbewertung, in denen eine Nitratbelastung oder ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell besteht (Datengrundlage WRRL-Messstellen des 3. Monitoringzyklus 2013-2018). Zusätzlich müssen Grundwasserkörper (GWK) berücksichtigt werden, innerhalb derer eine Messstelle des Ausweisungsmessnetzes mit landwirtschaftlichem Nutzungseinfluss eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend oder unter Berücksichtigung der Denitrifikation (s.o.) eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes aufweist.
Im nächsten Schritt erfolgt innerhalb dieser betroffenen GWK eine Abgrenzung zwischen belasteten und unbelasteten Teilgebieten (immissionsbasierte Abgrenzung). Dazu werden neben den an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes gemessenen Nitratkonzentrationen (2016-2019) hydrogeologische, hydraulische oder hydrogeologische und hydraulische Kriterien auf Grundlage von Grundwassergleichenkarten, einer modellierten Grundwasseroberfläche des Landes, und hydrogeologischen Karten verwendet.
Die so abgegrenzten belasteten Teilgebiete werden als mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV ausgewiesen. Sofern ein Anteil von mindestens 20 Prozent einer landwirtschaftlichen Referenzparzelle (in NRW: Feldblock) innerhalb eines belasteten Gebiets liegt, wird entsprechend § 7 AVV GeA deren Gesamtfläche den mit Nitrat belasteten Gebieten zugerechnet.
Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Flächen ab 01.01.2025 dient das Thema "Betroffene Feldblöcke (09/2024) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete (01/2025)".
Das Heft Nr. 13 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet fünf Beiträge zu Ergebnissen eines Tiefbohrprogramms im Rheinischen Braunkohlenrevier. Die Anlagentafeln mit der Geologischen Karte (Oberfläche des Paläozoikums) und den Querschnitten durch den Untergrund werden gesondert als analoge sowie vektorisierte Datensätze bereitgestellt. [2005. 120 S., 75 Abb., 7 Tab., 2 Taf. in der Anl.; ISSN 1430-5267]
Der Band Nr. 3 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ besteht aus drei Teilen: 1. „Der Kulm und die flözleere Fazies des Namurs“ [1960. S. 1 – 422, 117 Abb., 22 Tab. 38 Taf.; ISBN 978-3-86029-801-5]; 2. „Das Steinkohlengebirge. Petrographie und Paläontologie“ [1962. S. 423 – 866, 103 Abb., 52 Tab., 74 Taf.; ISBN 978-3-86029-803-9]; 3. „Das Steinkohlengebirge. Stratigraphie und Tektonik“ [1962. S. 867 – 1282, 83 Abb., 32 Tab., 56 Taf., Textband, Anlagenband; ISBN 978-3-86029-805-3]
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes, hier mit Planstatus "Archiviert". Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Die Forschungsstelle Norderney hat in den Jahren 1961 bis 1964 Untersuchungen bei gießbaren Asphalt durchgeführt. Hier ging es um die Fragestellung in welchen Umfang biologischen Einflussfaktoren Aphalt im Seewasserbau schädigen können. Die aus der Biologie bekannte Bedeutung der Höhenlage in der Wasserwechelszone wurde auch für die Beeinflussung des Asphalts durch Meeresorganismen bestätigt. In Anlage 4 wurden die durchschnittliche Besiedlung und die Beeinflussung der Proben während der Versuchsdauer schematisch dargestellt. Einzelne Kästen können zu bestimmten Zeiten natürlich auch von anderen Arten besiedelt gewesen sein. Seepocken verursachen den größten Schaden, da sie bei Asphalteingussmassen neben der Oberfläche auch die Festigkeit des Asphalts auf etwa 2 -3 cm Tiefe durch eindringende Gehäusebruchstücke ungünstig beeinflussen. Miesmuscheln führen zu Formveränderungen, die sich jedoch unter Umständen wieder ausgleichen können. Grünalgen beeinflussen durch Kontraktion ihrer Fäden die obere Schicht großflächiger Asphalteingussdecken. Von den untersuchten Asphaltmischungen wurde jene mit B200 stark durch Muscheln und Seepocken beeinträchtigt. Bei B65 zeigten sich geringe Wirkungen; hier ist der Algenfluss größer. Bei der Asphalteingussmasse mit B 25 ergaben sich fast keine Oberflächenveränderungen. Es ist hieraus zu folgern, dass im oberen Bereich der Wasserwechselzone zweckmäßig Asphalte mit härteren Bitumensorten als B 65 verwendet werden sollten.
Der Band Nr. 18 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ beinhaltet Kapitel über das höhere Oberkarbon des Ruhrreviers, des Münsterlandes und des Ibbenbürener Raumes, mit Unterkapiteln zum Westfal C des Ruhrreviers und des Münsterlandes, zum Karbonprofil der Untertagebohrung 150 der Steinkohlenbergwerke Ibbenbüren und weiterer Karbon-Profile in ihrer Nachbarschaft. Weiterhin behandelt ein Kapitel das Bramscher Massiv. Ergänzt wird die Monografie durch einen Anlagenband. [1971. 596 S., 116 Abb., 48 Tab., 30 Taf., Textband, Anlagenband; ISBN 978-3-86029-818-3]
„Beim Cappeler Tief an der Wurster Küste wurden im Jahre 1957 morphologische, hydormetrische, bodenkundliche und biologische Untersuchungen ausgeführt, um die Ursachen fortschreitender Vorlandabbrüche zu ergründen und Empfehlungen für den Schutz dieses Küstenabschnittes zu erarbeiten. Die Empfehlungen gingen dahin, entlang der gefährdeten Strecke Landgewinnungsfelder anzulegen, was bereits im folgenden Jahre – 1958 – in die Tat umgesetzt wurde. Es wurde erwartet, dass durch den solchermaßen eingeleiteten Verlandungsprozess die Beanspruchung der zum Teil über einen Meter hohen Abbruchkanten des alten Vorlandes durch Seegang gemindert werden würde. Es war vorgesehen die Wirksamkeit dieser Anlagen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und dann den Verlandungsfortschritt höhenmäßig, bodenkundlich und biologisch so lange zu verfolgen, bis die Felder das MThw und die Sukzessionsstufe des Andelrasens erreicht haben würde. Die Untersuchungen fanden in den Jahren 1970, 1977/78, 1985 und 1997 statt. Zum letztgenannten Zeitpunkt waren die Verlandungsfelder weitgehend geschlossen begrünt, befanden sich aber immer in einem Stadium vor der endgültigen Verlandung. Die Untersuchung dokumentiert in einem langfristigen und interdiziplinären Ansatz (Hydrometrie, Morphologie, Bodenkunde, Botanik, Zoologie) alle wesentlichen Aspekte und Sukzessionsstadien des Verlandungsprozesses von Beginn an. Sie vermittelt Erfahrungen und Entscheidungshilfen in Konfliktsituationen zwischen Küstenschutz und Naturschutz, wenn es um Fragen der Sicherung abbrechender Vorländer geht.“
Der ATOM Feed Downloadservice für Klimaorte Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die die Beschreibungen von (Stand 08/2021) 118 punktförmig modellierten Best-Practice-Beispielen für den Klimaschutz in Wuppertal umfasst. Sie wurden von der Koordinierungsstelle Klimaschutz der Stadt Wuppertal im Zeitraum Q4/2020 bis Q2/2021 als Datengrundlage für die interaktive Kartenanwendung "Klimaortkarte Wuppertal" erhoben. Die Klimaortkarte präsentiert darüber hinaus die linienförmigen Bahntrassenradwege aus dem Open-Data-Datensatz "Radrouten Wuppertal". Diese sind nicht im Datensatz der Klimaorte enthalten. Der Datensatz ordnet den Standorten von Organisationen, Einrichtungen und Anlagen ein oder mehrere thematisch kategorisierte Angebote zu. Die Kategorisierung benutzt ein zweistufiges Modell (Thema / Kategorie). Mehrere Standorte können sich an derselben geographischen Position befinden, z. B. bei einem Gebäude, in dem mehrere Klimaschutzorganisationen residieren. Die Fortführung des Datensatzes erfolgt unregelmäßig, jeweils zeitnah nach Identifikation eines neuen oder Änderung eines bestehenden Klimaortes. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt unabhängig davon wöchentlich in einem festen Turnus. Der bereitgestellte Datensatz ist im Shape-, KML- und GeoJSON-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
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