Durch die Lagebezeichnung wird im Liegenschaftskataster eine Position eindeutig beschrieben. Die Bezeichnung bezieht sich auf einen ganz bestimmten Teil eines Flurstücks, eines Gebäudes, einer Straße / eines Platz oder eines Gewässers. Weiter kann sich die Lage auch auf große Gebiete wie Gewannen, Stadtteile oder die gesamte Gemeinde beziehen. Es wird zwischen verschlüsselten und nicht verschlüsselten Lagebezeichnungen unterschieden.
Lage der Geldinstitute im Stadtgebiet Erkrath. Eine Bank ist ein Finanzinstitut, das Geldgeschäfte wie die Entgegennahme von Einlagen, die Vergabe von Krediten und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs anbietet.
Eine Gemeindegrenze definiert die politische und administrative Begrenzung einer Kommune in die kleinste staatliche Verwaltungseinheit. Sie markiert den Bereich innerhalb dessen eine Gemeinde ihre eigene öffentliche Verwaltung ausübt. Die hier abgebildeten Gemeindegrenze der Stadt Erkrath wird aus den ALKIS-Daten abgeleitet.
Die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben 2005 eine Planungsgemeinschaft gegründet und mit den Vorarbeiten zur Aufstellung eines gemeinsamen regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) begonnen. Das 2007 formal eingeleitete Planverfahren wurde 2009 mit dem Beschluss des Planes und dessen Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Am 03.05.2010 ist der erste RFNP in Deutschland in Kraft getreten. Die Besonderheit des Planungsinstruments RFNP besteht darin, dass der Plan gleichzeitig die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans übernimmt.
Lage des Standortes der Polizei im Stadtgebiet Erkrath. Die Polizei ist ein staatliches Organ welches für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig ist.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -422 oder -410 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
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Überflutungen infolge von Starkregenereignissen können grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet auftreten. Die Karten zeigen in welchen Bereichen eine besondere Überflutungsgefährdung zu erwarten ist. Überflutungshöhe und -ausdehnung werden in den Karten durch unterschiedliche Blautöne dargestellt. Die Karten sind durch Computersimulationen auf Basis von hydrodynamischen Modellen berechnet. Sie dienen der Identifikation von Hauptfließwegen und -senken. Die Berechnungen basieren auf einem digitalen Geländemodell und berücksichtigen Topografie und Siedlungsstrukturen. Bei der hier vorliegenden stadtgebietsweiten und somit großräumigen Betrachtung von Starkregenereignissen kann sich im Einzelfall eine Überzeichnung der örtlichen Situation ergeben. Die tatsächliche Gefährdungssituation ist zuallererst von der topografischen Beschaffenheit des betroffenen Gebietes abhängig. Daneben spielt auch die örtliche Bebauungssituation ein große Rolle. Grundsätzlich werden das Kanalnetz sowie die Faktoren Versickerung und Verdunstung bei den Berechnungen standardmäßig nicht berücksichtigt. Auf Grundlage eines 1-stündigen Niederschlagsereignisses erfolgte die Berechnung für zwei mittlere statistische Ereignisse und ein Extremereignis: Seltener Starkregen: statistisch 30-jährliches Ereignis (42,8 l/m²) Außergewöhnlicher Starkregen: statistisch 100-jährliches Ereignis (52,5 l/m²) Extremregen: statistisch >> 1000-jährliches Ereignis (90 l/m²) (Niederschlagsmengen in l/m² sind gleichbedeutend mit Angaben in mm)
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