Der Landschaftsplan der Stadt Herne ist seit dem 2. November 1989 in Kraft. Er legt die Ziele für die Entwicklung von Natur und Landschaft und die sich daraus ergebenden Schutz- und Pflegemaßnahmen im baulichen Außenbereich fest. Die Entwicklungsziele sind behördenverbindlich und geben Auskunft über die Schwerpunkte der im Plangebiet zur erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung. Die Festsetzungen geben die verbindlichen Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Entwicklung von Natur und Landschaft vor.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Dieser INSPIRE Datensatz beinhaltet die Verkehrsnetze des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien Transport Netzwork in der Version 5.0. Folgende Anwendnungsschemen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * Transport Networks Common Transport Elements * Transport Networks Railway Transport Network * Transport Networks Road Transport Network * Transport Networks Water Transport Network - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Points of Interest- Punkte von Interesse beinhalten Standorte von vielfältigen Freizeit- sowie Infrastruktureinrichtungen für die gesamte Metropole Ruhr. Die beschreibenden Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und umfassen detaillierte Informationen zu Kontaktadressen und Ausstattungskomponenten.
Auf unserer interaktiven Karte finden Sie eine Übersicht aller Katastrophenschutz-Leuchttürme im Stadtgebiet. Die Leuchttürme werden mittel- bis langfristig flächendeckend über das gesamte Stadtgebiet verteilt sein. Die einzelnen Leuchttürme haben hierbei auch unterschiedliche aufeinander aufbauende Funktionen/Leistungsmerkmale. Ein Leuchtturm der Stufe 1 dient den Bürgern als Meldestelle bei einem Notruf bzw. Kommunikationsausfall (z.B. bei einem Stromausfall). Ein Leuchttürm der Stufe 2 kann zusätzlich Informationen (Sachstand zur Lage, Hilfsangebote, usw.) an die Bevölkerung weiterleiten/verbreiten. Ein Leuchtturm der Stufe 3 kann zusätzlich eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmittel und Trinkwasser sicherstellen. Ein Leuchtturm der Stufe 4 kann zusätzlich eine Unterbringung für die Bevölkerung (auch über Tage ) sicherstellen. Die bis jetzt erhoben Daten der Feuer- und Rettungswachen, der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Polizeidienststellen stellen Leuchttürme der Stufe 1 und 2 dar.
Die Datei enthält die E-Ladesäulen im Stadtgebiet der Stadt Troisdorf. Zum Datensatz gehören folgende Attribute: Name, Betreiber, Adresse, Zahlungsmöglichkeit, weiterführender Link (URL), Stellplätze, Stecker, Öffnungszeiten, geographische Koordinaten des Standorts.
Nutzungsbedingungen: Die Geodaten der Stadt Troisdorf stehen unter der Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Die Nutzung ist für jegliche Zwecke unter Einhaltung der Lizenzbedingungen freigegeben.
LoRaWAN ist ein drahtloses Kommunikationsprotokoll für das Internet der Dinge (IoT), das große Reichweiten bei geringem Energieverbrauch ermöglicht. LoRaWAN-Gateways sind zentrale Funkstationen, die Daten von IoTSensoren empfangen und an zentrale Server weiterleiten. Der Datensatz „LoRaWAN Gateways in Hamm“ wird von der LoRaWAN Allianz Hamm gepflegt, einem ehrenamtlichen Zusammenschluss aus Mitgliedern z.B. des Freifunk Hamm, FabLab Hamm und c3hamm (Chaos Computer Club) und vielen Weiteren. Er enthält Informationen zu den Standorten, Betreibern und Netzwerken von LoRaWAN-Gateways in Hamm. Der Datensatz umfasst sowohl offene als auch geschlossene LoRaWAN-Netzwerke und unterstützt die Dokumentation sowie der Förderung der lokalen IoT-Infrastruktur.
Überflutungen infolge von Starkregenereignissen können grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet auftreten. Die Karten zeigen in welchen Bereichen eine besondere Überflutungsgefährdung zu erwarten ist. Überflutungshöhe und -ausdehnung werden in den Karten durch unterschiedliche Blautöne dargestellt. Die Karten sind durch Computersimulationen auf Basis von hydrodynamischen Modellen berechnet. Sie dienen der Identifikation von Hauptfließwegen und -senken. Die Berechnungen basieren auf einem digitalen Geländemodell und berücksichtigen Topografie und Siedlungsstrukturen. Bei der hier vorliegenden stadtgebietsweiten und somit großräumigen Betrachtung von Starkregenereignissen kann sich im Einzelfall eine Überzeichnung der örtlichen Situation ergeben. Die tatsächliche Gefährdungssituation ist zuallererst von der topografischen Beschaffenheit des betroffenen Gebietes abhängig. Daneben spielt auch die örtliche Bebauungssituation ein große Rolle. Grundsätzlich werden das Kanalnetz sowie die Faktoren Versickerung und Verdunstung bei den Berechnungen standardmäßig nicht berücksichtigt. Auf Grundlage eines 1-stündigen Niederschlagsereignisses erfolgte die Berechnung für zwei mittlere statistische Ereignisse und ein Extremereignis: Seltener Starkregen: statistisch 30-jährliches Ereignis (42,8 l/m²) Außergewöhnlicher Starkregen: statistisch 100-jährliches Ereignis (52,5 l/m²) Extremregen: statistisch >> 1000-jährliches Ereignis (90 l/m²) (Niederschlagsmengen in l/m² sind gleichbedeutend mit Angaben in mm)
Dargestellt ist der Bestand an Verbissgutachten (ohne Gefährdungsgrad) inklusive Erstellungsjahr gemäß §22 Abs. 5 Landesjagdgetz. Dabei enthalten die grünen Bestände die aktuellen Verbissguten (nicht älter als 5 Jahre), die rot dargestellten Bestände enthalten Gutachten, die älter als 5 Jahre, noch nicht abgeschlossen sind oder storniert wurden. In blau gehalten sind Bestände, in denen aufgrund des geringen Waldanteils oder aus anderen Gründen keine Verbissgutachten erstellt werden. Die Verbissgutachten dienen dem berechtigten Anspruch der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden und sind im regelmäßigen Turnus von drei bis fünf Jahren durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen zu erstellen. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen führt diese hoheitliche Aufgabe für alle Waldbesitzarten auf Ebene der amtlichen Jagdbezirke aus. Die Vorgaben hierfür regelt der Erlass „Erstellung von Verbissgutachten“. Die Einzelergebnisse eines Jagdbezirkes werden dabei stets vertraulich behandelt und ausschließlich der Jagdgenossenschaft beziehungsweise den Eigenjagdbesitzenden, den zuständigen Forstbetriebsbeamtinnen und Forstbetriebsbeamten der Unteren Jagdbehörden übergeben. Die Herausgabe von Verbissgutachten kann beim zuständigen Regionalforstamt mit entsprechende Berechtigung erfragt werden.
Dieser Layer bildet die Grenzen der Forstbetriebsbezirke (FBB) innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen ab. Forstbetriebsbezirke sind die Reviere der Regionalforstämter von Wald und Holz NRW. Einige FBB bewirtschaften den landeseigenen Staatswald, andere betreuen vor allem private und kommunale Waldbesitzerinnen und -besitzer. Forstbetriebsbezirke werden durch eine Försterin oder einen Förster geleitet und haben folgende, allgemeine Aufgaben: Wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Waldbewirtschaftung Planung, Durchführung und Überwachung von Holzernte-, Waldpflege- und Bauarbeiten im Wald wie z.B. Bau und Unterhaltung von Waldwegen Forstpolizeiliche Aufsicht über das jeweilige Gebiet Prüfung, Begleitung und Abnahme förderfähiger Maßnahmen im Wald Wahrnehmung betriebswirtschaftlicher, organisatorischer und administrativer Aufgaben des FBB Kontakt zu Behörden, privaten Waldbesitzerinnen und -besitzern, politischen Instanzen, Umweltorganisationen und Verbänden etc. Öffentlichkeitsarbeit und waldpädagogische Angebote
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