Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und von der Kommune als Satzung beschlossen. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt die Festsetzungen der möglichen Bebauung und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. Bebauungspläne bestehen als Planzeichnung mit einer Legende und textlichen Festsetzungen oder als reiner Textbebauungsplan ohne Planzeichnung. Ältere Bebauungspläne existieren auch als reine Planzeichnung ohne textliche Festsetzungen. In jedem Fall steht fest, dass mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen jedoch auch weitere Unterlagen wie beispielsweise ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch die Darstellung des Geltungsbereiches (Bebauungsplanumring), durch die Darstellung georeferenzierter Rasterpläne (digitale Bilder mit Raumbezug) oder durch die Darstellung mittels Vektordaten (Inhalt wird durch raumbezogene Objekte beschrieben) nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Mindestens zur Verfügung gestellt werden der rechtsverbindliche Bebauungsplan als „Scan der Urkunde“ und die Begründung sowie die textlichen Festsetzungen als computerlesbare Version jeweils als PDF-Dokument.
Der WMS gibt die Inhalte aller digital aufbereiteten großmaßstäbigen Bodenkarten landwirtschaftlicher Nutzflächen, meist im Maßstab 1 : 5.000, wieder. Dazu wurden die einzelnen bodenkundlichen Kartierprojekte ("Verfahren") in ein weitgehend bruchfreies Gesamtpaket integriert. Weil die großmaßstäbige Bodenkarte nicht flächendeckend erstellt wurde, zeigt der WMS auch weiße, nicht kartierte Bereiche. Für diese Bereiche können bodenkundliche Informationen auf mittlerer Maßstabsebene dem WMS der BK50 entnommen werden. Bodenkundliche Informationen benachbarter Waldflächen können dem WMS der BK5 zur Forstlichen Standorterkundung entnommen werden. Jede einzelne Fläche wird bei Abruf der Informationen aus einem GIS durch eine Auskunftsseite mit einer Klartextausgabe beschrieben hinsichtlich Bodeneinheit, vereinfachtem Bodentyp, Bodenartengruppe des Oberbodens, Staunässe, Grundwasser (ehemalige und aktuelle Stufe), Schutzwürdiger Böden, Durchwurzelbarkeit, Sickerwasserrate, optimaler Flurabstand, Erodierbarkeit des Oberbodens, Kapillaraufstieg von Grundwasser, nutzbare Feldkapazität, Feldkapazität, Luftkapazität, gesättigte Wasserleitfähigkeit, Versickerungseignung, Kationenaustauschkapazität und weiterer Auswertungen. Für die meisten Auswertungen gibt der WMS auch eine kartografisch aufbereitete Darstellung der Sachdaten als Auswertekarte.
Das Digitale Geländemodell (DGM) ist ein Folgeprodukt aus den 3D-Messdaten. Es beschreibt die Geländeoberfläche, das Relief der Erde, durch die räumlichen Koordinaten einer repräsentativen Menge von Geländepunkten zum Erfassungszeitraum. Höheninformationen werden maßstabsunabhängig und datenverarbeitungsgerecht vorgehalten. Auf Grundlage der seit 2019 niedersachsenweit verfügbaren Laserscan-Punktwolken aus Airborne Laserscaning (ALS), die eine geometrische Auflösung von mindestens 4 Punkten/m² aufweisen, wird ein hochgenaues DGM in 1 x 1 km Kacheln bereitgestellt. Die Rasterweite beträgt 1m (DGM1) und die Rasterelementposition liegt im Zentrum auf 0,5 m Positionen (= Pixelmitte). Die Höhengenauigkeit des DGM1 beträgt für flaches bis wenig geneigtes, offenes Gelände ≤15 cm und bei stark geneigtem Gelände mit dichter Vegetation ≤ 30 cm. Diese wurden über eine Delaunay-Triangulation aus der klassifizierten ALS-Punktwolke bestimmt. Das so entstandene Cloud-Optimized GeoTIFF (COG) ist in 32 Bit mit Float-Werten codiert und wurde über das Verfahren LZW komprimiert. Leere Pixel (NoData) enthalten den Wert -9999. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter Downloads und Links.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Dieser Dienst stellt die Rasterdaten der Regionalpläne der sechs Planungsgebiete des Landes NRW sowie des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der sechs dadurch verbundenen Städte im Kern-Ruhrgebiet dar. Die Regionalpläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsgebiete in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zeichnerisch und in einem Textteil fest. Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:50.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder. Der RFNP basiert auf den Flächennutzungsplänen im Maßstab 1:10.000, stellt aber die Raumkategorien der Regionalplanung dar. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (Plandarstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:50.000). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der Gesamtschau für das Land Nordrhein-Westfalen wurde die Darstellung der Daten außerdem vereinheitlicht. Sie kann daher von der einzelnen Darstellung im jeweils rechtsgültigen Regionalplan abweichen.
ACHTUNG: KEINE RECHTSVERBINDLICHE AUSKUNFT Auf Grundlage des Sekundärdatenbestandes bei Geobasis NRW wird durch Auswertung der nachrichtlichen Eigentümerinformationen in Verbindung mit Flurstücksgeometrien ein Datenbestand „Öffentliches Eigentum“ zusammengestellt. Diese automatisierte Zusammenstellung berücksichtigt die Eigentümer der Kategorien/Eigentümerarten: Bundesrepublik Deutschland (Werteart: 5100), Kreis (Werteart: 5400), Gemeinde (Werteart: 5500), Eigenes Bundesland (Werteart: 5920), Anderes Bundesland (Werteart: 6000). Die Kategorien entsprechen dem Attribut Eigentümerart, das in der GID6 noch existiert hat und wird von GeobasNRW nach bestem Wissen und Gewissen in den GID7 Daten (nur im öffentlichen Eigentum) fortgeführt. Die Flurstücke, die diesen Kategorien angehören, werden selektiert, mit weiteren Attributen angereichert und über Dienste bereitgestellt. Es werden flurstücksgenau die Attribute Eigentümer, Werteart (Eigentümerart), Flurstückskennzeichen, Buchungsblattkennzeichen, laufende Nummer, Buchungsart, amtliche Fläche (in m²), Qualität und Aktualität abgerufen. Hat ein Flurstück mehr als einen Eigentümer z.B. wegen eines Erbbaurechts, Wohnungs-/Teileigentums o.ä. werden diese zusätzlich über die Sachdatenabfrage ausgegeben. Nicht öffentliche Eigentümer werden anonymisiert und das Attribut Werteart ist nicht gefüllt. Bei evtl. Auffälligkeiten im Datenbestand bitten wir um Meldung. Die zugrundeliegenden Daten werden halbjährlich aktualisiert. Die Daten haben die Aktualität 01.01.2026
Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Die Bereitstellung an und die Nutzung durch die berechtigten Nutzer erfolgt gebührenfrei nach VermWertKostO NRW.
Im Kreis Recklinghausen gibt es ca. 172 Jagdbezirke, die in sogenannte gemeinschaftliche Jagdbezirke und in Eigenjagdbezirke unterteilt sind. Berechtigten Benutzern stehen darüber hinaus erweiterte Angaben zum Jagdbezirk und zum zuständigen Jagdausübungsberechtigten zur Verfügung. Gebiete, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann gestattet werden, wenn sich die Notwendigkeit ergibt und alle Sicherheitsaspekte eingehalten werden können. Eigenjagdbezirke sind zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von mindestens 75 Hektar, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen. Gemeinschaftliche Jagdbezirke bilden sich, wenn Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen. Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Das Jagdrecht erlaubt dem Jagdausübungsberechtigten in seinem Revier wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit. Das Thema Gewässernetz ist in Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Zusätzlich findet man im Steckbrief Hydrografie GDI-DE(www.geoportal.de) folgende ergänzende Definition zum Thema. „Die Datenspezifikation zum Thema Hydrografie legt den Schwerpunkt auf die Darstellung und Beschreibung von Stehgewässern und Fließgewässern bzw. Seen, Flüssen und anderen Gewässern. Je nach Anwendungsfall gibt es thematische und geographische Einschränkungen bzw. eine unterschiedliche Semantik: Geographisch betrachtet sind alle Binnengewässer bzw. oberirdischen Wasserkörper im Binnenland angesprochen. Topographisch gesehen umfasst der Begriff „Gewässernetz“ die Gesamtheit aller von der Quelle bis zur Mündung zueinander fließenden Gewässer.„:Ein flacher Teil eines Wasserlaufs, der als Übergang genutzt wird.
Nutzungsbedingungen: Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Lippstadt erteilt werden.