Der Kartenlayer "Beschriftung Fließgewässer" stellt die Beschriftung der grossen Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen mit den Gewässerbezeichnungen dar.
Diese Sonderveröffentlichung präsentiert die Gewinnungsstätten natürlicher Festgesteine, die für Deutschlands Volkswirtschaft eine wichtige Rohstoffgruppe darstellen. Eine Karte gibt die Lage der Gewinnungsstätten wieder. Außerdem enthält die Veröffentlichung nach Bundesländern getrennt die Lieferwerke mit Anschrift und Palette der güteüberwachten Produkte nebst technischen Informationen für die interessierte Öffentlichkeit, Behörden und Industrie. [1999. 2., neu bearbeitete u. erweiterte Aufl., 195 S., 29 Abb., 3 Tab., 1 Karte in der Anl.; ISBN 978-3-86029-931-9]
Ab dem Jahr 2018 besteht in bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils Rheinland die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtungen als ökologische Vorrangfläche angebaut werden, ab dem 1. Februar umzubrechen. Der vorgezogene Umbruchtermin gilt auch für Zwischenfrüchte, die nach einem Leguminosenanbau im Rahmen des Greening angebaut wurden sowie Untersaaten im Rahmen der Erbringung von ökologischen Vorrangflächen. Eine Vorverlagerung des Umbruchtermins für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, ist nicht möglich. Hier gilt weiter der 16. Februar als frühester Termin, auch falls diese als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening ausgewiesen werden. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird nur bei Bedarf abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Darstellung von stabilen (potentiellen) Ökologischen Vorrangflächen. Im Rahmen des Greenings sind Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche dazu verpflichtet, 5% ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) vorzuhalten und entsprechend zu bewirtschaften. Für die Umsetzung der ÖVF stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Oberflächenwasserkörper NRW in der Auflage 3D, gemäß EUWRRL, basierend auf GSK 3C. Die Oberflächenwasserkörper sind Grundlage für den Bewirtschaftungsplan NRW 2022-2027. Die zugehörigen Fachdaten des Bewirtschaftungsplans sind zusätzlich enthalten.
In diesem Dienst werden zu den Grabstellen die Namen der Verstorbenen mit Geburts- und Sterbedatum einschließlich Ruhefristen eingetragen. Zusätzlich wird auch die Grabart (Wahl,-Reihen-, Urnengrab, etc.) erfasst. Dieser Dienst der Friedhofsdaten wird mit einem Teil der Daten aus der kommunalen Topografie (Wasserstellen, Bänke, Bäume, etc.) ergänzt und ist georeferenziert abrufbar. s. „Geoportal Friedhofswesen / Grabfinder Stadt Viersen.
Ein Schlag stellt eine von einem Landwirt mit einer Kulturart beantragte Fläche innerhalb eines Feldblockes dar. Es können mehrere Schläge mit gleichen und/oder unterschiedlichen Nutzarten innerhalb eines Feldblockes liegen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen. Enthält die Daten von 2019. Zukünftig wird der Datensatz jährlich um die Daten bis zum Vorjahr des aktuellen Wirtschaftsjahres erweitert.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Das umweltsensible Dauergrünland umfasst Dauergrünland, das am 01.01.2015 als Dauergrünland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) und Vogelschutz-Gebieten (VSG-Gebieten) bestand. Auf umweltsensiblem Dauergrünland gilt ein absolutes Umwandlungs- und Umbruchverbot. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird bei Bedarf abgerufen. Im WMS-Dienst "WMS Landwirtschaftskammer NRW, EU-Förderung" wird dieser Datensatz als Layer unterhalb eines Maßstabs von 1:18.100 angezeigt.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche und es kann für sie eine Prämie beantragt werden. Sie müssen eine eindeutige Zuordnung zu einem Feldblock haben. Welche Landschaftselemente förderfähig sind oder nicht und welche Bedingungen diese zu erfüllen haben, ist genau geregelt. Seit 2012 unterliegt jedes beihilfefähiges Landschaftselement den Cross-Compliance-Verpflichtungen (CC). Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
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Festsetzung der Kulisse aufgrund der besonders nitrat-belasteten Roten Grundwasserkörper des 1. und 2. BWP (Bewirtschaftungsplan) abzüglich bestehender Wasserkooperationsgebiete gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen des Landes NRW i.d.F.v. 29.10.2015 2 E) zur Förderung des Anbaus von Zwischenfrüchten. Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.
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