Digitale Orthophotos (DOP) des RVR für das Jahr 2023 - WMS-Dienst für farbige, digitale, georeferenzierte, lagegenaue, entzerrte Luftbilder des Regionalverband Ruhr (Verbandsgebiet)
Digitale Orthophotos (DOP) des RVR für das Jahr 2025 - WMS-Dienst für farbige, digitale, georeferenzierte, lagegenaue, entzerrte Luftbilder des Regionalverband Ruhr (Verbandsgebiet)
Digitale Orthophotos (DOP) des RVR für das Jahr 2015 - WMS-Dienst für farbige, digitale, georeferenzierte, lagegenaue, entzerrte Luftbilder des Regionalverband Ruhr (Verbandsgebiet)
Digitale Orthophotos (DOP) des RVR für das Jahr 2024 - WMS-Dienst für farbige, digitale, georeferenzierte, lagegenaue, entzerrte Luftbilder des Regionalverband Ruhr (Verbandsgebiet)
Der Energieatlas bündelt Geodaten zu erneuerbaren Energien. Der WMS-Dienst stellt die Anlagen der Erneuerbaren Energien Biomasse, Freiflächenphotovoltaik, Wasserkraft und Windkraft dar. Darüber hinaus werden die Anlagen von Klärgas und Grubengas dargestellt, die aber streng genommen nicht zu den Erneuerbaren Energien zählen, jedoch in hohem Maße zum Klimaschutz beitragen.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) und dem Flächennutzungsplan der Stadt Velbert.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Velbert (Fachbereich 3 - Stadtentwicklung) erteilt werden.
Nutzungsbedingungen: Dieser Datensatz kann gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Der Dienst bietet Einsicht in rechtskräftige oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Gemeinde Selfkant.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NRW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.