Aktualität der Daten:
seit 01.01.1997 , gegenwärtige Aktualität unklar
Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.
Die WRRL verlangt den sogenannten Flussgebietsansatz; alle Planungen, Untersuchungen oder Maßnahmen sind länderübergreifend auf das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses zu beziehen. Um die Bewirtschaftungsplanung zwischen den Ländern besser abzustimmen, wurden innerhalb der Flussgebiete Koordinierungsräume gebildet, die auch für die Berichterstattung an die EU genutzt werden.
Dieser WFS-Dienst, speziell für die Datenlieferung erstellt, beinhaltet gemappte Rohdaten in dem MDI-DE:MSRL-Schema. Die Daten stammen von der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer (NLPV) und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Die Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften setzt sich aus unterschiedlichen Teilkulissen von Wasserwirtschaft und Naturschutz zusammen, die sich in großen Teilen überlagern.Der Datenbestand "Auen der WRRL-Prioritätsgewässer" ist zentraler Bestandteil der Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften. Die dargestellten Auenbereiche weisen aufgrund ihres hohen Niedermooranteils besondere Schnittmengen und potentielle Synergien zwischen den Zielen des Programms Niedersächsische Gewässerlandschaften und Niedersächsische Moorlandschaften auf.
„Im Jahr 1985 begann das StAWA Aurich (heute NLWK Betriebsstelle Aurich) mit der Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“. Die Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ-Forschungsstelle Küste) wurde 1989 in Abstimmung mit der Bezirksregierung Weser-Ems / Dezernat Wasserwirtschaft und dem damaligen StAWA Aurich mit den Beweissicherungsuntersuchungen zur Baumaßnahme beauftragt. Im Zuge der ersten Untersuchungsphase (1989 – 1997) wurde bezüglich des vegetationskundlichen Teils 1997 ein erster Überblick über die Vegetationsentwicklung der Leybucht von 1948 bis 1996 vor dem Hintergrund bereits durchgeführter oder noch geplanter Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen im Gebiet vorgelegt (ARENS 1997). Mit dem Schreiben vom 18.12.1997 wurde das NLÖ-Forschungsstelle Küste von der Bezirksregierung Weser-Ems (Dez. 502) in Absprache mit dem NLWK Betriebsstelle Aurich mit der Fortsetzung der Beweissicherung und damit der Einleitung der zweiten Untersuchungsphase (1998-2000) beauftragt. In diesem Rahmen wurden 1998 erstmals das Naturschutzgebiet Leyhörn vegetationskundlich erfasst (ARENS 1999) sowie die Kompensationsflächen Hauener Hooge 1998 und 2000 abermals kartiert (ARENS 2000, KAYSER 2002). Weiterhin wurde ein erster Zwischenbericht über die Vegetationsentwicklung in den Dauerflächen der Leybucht von 1995 bis 2000 vorgelegt (ARENS 2001). Im Rahmen der dritten Untersuchungsphase waren für das Jahr 2002 eine abschließende Gesamtkartierung der Leybucht und des NSG Leyhörn sowie die Erfassung der Dauerflächen geplant. Aus finanziellen Gründen konnten 2002 nur die vegetationskundlichen Untersuchungen in den Dauerflächen durchgeführt werden. Im Vorjahr wurde ebenfalls aus finanziellen Gründen keine Erfassung der Dauerflächen durchgeführt. Eine Gesamtkartierung der Leybucht sowie des NSG Leyhörn ist das Jahr 2003 geplant. Zum 01.06.2002 erging von Seiten des Landes Niedersachsen, vertreten durch die Betriebsstele Aurich des NLWK, an das Planungsbüro für ökologische Gutachten PlantaGIS, Oldenburg, der Auftrag zur Untersuchung und Darstellung der Dauerflächen in der Leybucht und im NSG Leyhörn für das Jahr 2002. Im Rahmen der Auswertung sollten folgende Fragen beantwortet werden: Welche Veränderungen haben im Bezug zu den früheren Untersuchungen stattgefunden und welche lassen sich für die Zukunft erwarten? Wie verhält sich die Vegetationsentwicklung in den Dauerflächen in Bezug auf die von der Forschungsstelle Küste gegebenen Prognosen zum Sukzessionsverlauf? Welche Auswirkungen haben die im Zuge des Unternehmens „Küstenschutz Leybucht“ umgesetzten Kompensationsmaßnahmen (z. B. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im NSG Leyhörn) auf die Vegetation und wie lassen sie sich naturschutzfachlich bewerten? Welche Änderungen der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sind gegebenenfalls erforderlich, um die Zielvorgaben des Pflege- und Entwicklungsprogramms und des Bewirtschaftungsplanes zu erreichen? Da vegetationskundliche Erfassungen der gesamten Flächen der Leybucht und des NSG Leyhörn 2002 nicht durchgeführt werden konnten, beziehen sch die nachfolgenden Aussagen nur auf die bearbeiteten Dauerflächen.“
Gebiete mit hoher Gewässerdichte in Niedersachsen sind gem. § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 11.11.2020 (Nds. GVBl Nr. 43/2020) Gemeinden, in denen der Anteil der durch die Gewässerrandstreifenregelung betroffenen landwirtschaftlichen Fläche drei vom Hundert oder mehr der landwirtschaftlichen Fläche im Gebiet der jeweiligen Gemeinde beträgt.Über das Verzeichnis dieser Gemeinden sollen die Ausnahmeregelungen zum Gewässerrandstreifen im Rahmen des Aktionsprogramms "Niedersächsischer Weg" vollzogen werden.
Übersichtkarte zur Orientierung über die Zuständigkeitsbereiche der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) in Niedersachsen.In der Regel gibt es eine UNB pro Landkreis/kreisfreier Stadt. Einige größere selbständige Städte bestimmter Landkreise haben eine eigene Untere Naturschutzbehörde. Auch Großschutzgebietsverwaltungen wie die Biosphärenreservatsverwaltung Elbtalaue, die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und die Nationalparkverwaltung Harz üben die Funktion als UNB in Bereichen ihrer Schutzgebiete aus. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist im freien Küstenmeer und im gemeindefreien Gebiet als Untere Naturschutzbehörde tätig.
Alle Vegetationsflächen auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) gemäß Basis-DLM (ATKIS), für die dem NLWKN entweder:a) keine,b) keine abschließend verifizierten, standardisierten oderc) keine Biotopkartierungen mit Veröffentlichungsrechten vorliegen.Enthalten sind sowohl anthropogen geprägte Bewirtschaftungen wie Landwirtschaft und Wald, Unland/vegetationslose Flächen, sowie mäßig bis minder beeinträchtigte organische Böden, die gemäß Basis-DLM (ATKIS) noch der Kategorie "Moor" zugewiesen werden.
Bewirtschaftungseinheiten für Hochwasserrisiken in Niedersachsen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 – 2021.Die Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) erfolgt nicht innerhalb administrativer Grenzen, sondern staats- und länderübergreifend innerhalb großer Flusseinzugsgebiete.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.