Das Heft Nr. 2 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ gibt einen Überblick über Anwendungsmöglichkeiten der Computertomographie in der Paläontologie. Die Beispiele reichen von der einfachen Bildgebung (Oberflächen-, Volumen-Darstellungen) über multiplanare virtuelle Schnitte, Erhebung von 2D- und 3D-Daten (Quantifizierung von Volumen), Finite-Elemente-Analysen, Auftriebsberechnungen, 3D-Drucken, taphonomischen Studien bis hin zur Rekonstruktion von Sinnesleistungen ausgestorbener Organismen. Vor- und Nachteile der Methode werden diskutiert und es wird auf weiterführende Quellen verwiesen. [2016. 19 S., 9 Abb., ISSN 2510-1331]
Die Touristik- und Freizeitinformationen NRW enthalten Geoinformationen zu ausgewählten Objekten mit Bezug zu Tourismus, Wandern und Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2024 wurde beschlossen, TFIS als Fachinformationssystem aus dem bisherigen TFIS-Modell im Rahmen des ALKIS-ATKIS-AFIS-(AAA-) Datenmodells der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) auszulagern. Das neue Datenmodell TFIS NRW (neu) ersetzt folglich seit Beginn des Jahres 2025 das bisherige TFIS-AAA-Datenmodell und umfasst zugleich eine Modernisierung des bisherigen Produktportfolios. Stand der verwendeten Daten: 10.03.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Im Jahr 1999 wurde die Fortschreibung des Radverkehrsanlagenplans vom Rat beschlossen. Der im Jahr 1986 vom Rat beschlossene Radverkehrsanlagenplan wurde aufgrund der Änderungen der StVO im Jahr 1997 ergänzt und erweitert. Ergänzend zum Radverkehrsanlagenplan werden in einer nach Bezirken gegliederten Tabelle Streckenabschnitte der Planungen, Planungsbegründungen, Angaben zur Verkehrsstärke und des Zähljahres, Beurteilungen über bereits umgesetzte Maßnahmen, Prüfungen von Straßen als Fahrradstraßen, entsprechend den Planungsempfehlungen vorgeschlagene Radwege und andere Radverkehrsanlagen nach Prioritäten entsprechend ihrer Dringlichkeit in 3 Prioritätenstufen, dargestellt. Für die Antragstellung in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden wurde der Plan im Jahr 2009 aktualisiert
Die Touristik- und Freizeitinformationen NRW enthalten Geoinformationen zu ausgewählten Objekten mit Bezug zu Tourismus, Wandern und Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2024 wurde beschlossen, TFIS als Fachinformationssystem aus dem bisherigen TFIS-Modell im Rahmen des ALKIS-ATKIS-AFIS-(AAA-) Datenmodells der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) auszulagern. Das neue Datenmodell TFIS NRW (neu) ersetzt folglich seit Beginn des Jahres 2025 das bisherige TFIS-AAA-Datenmodell und umfasst zugleich eine Modernisierung des bisherigen Produktportfolios. Stand der verwendeten Daten: 10.03.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das Heft Nr. 17 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ präsentiert die Ergebnisse eines Projektes, mit dem das NRW-Wirtschaftsministerium den Geologischen Dienst NRW beauftragte, potenzielle Verdachtsstellen für Starkbeben mithilfe der Paläoseismologie im Bereich der Niederrheinischen Bucht zu erforschen. Diese Region ist gegenwärtig das aktivste Erdbebengebiet in Westdeutschland. Sie ist Bestandteil einer interkontinentalen Schwächezone und wird von einer Reihe NW-SE-streichender Störungen durchzogen, die sich noch heute relativ zueinander bewegen, wodurch Erdbeben auftreten können. [2008. 72 S., 58 Abb., 6 Tab.; ISSN 1430-5267]
Unmittelbar nach der Besetzung der linksrheinischen Gebiete durch französische Revolutionsheere im Jahre 1794 wurde eine topographische Aufnahme dieser Gebiete durch französische Ingenieuroffiziere unter der Leitung des Obersten Jean Joseph Tranchot in Angriff genommen. Als Grundlage für diese Arbeiten legte Tranchot 1801/09 ein Dreiecksnetz über das Gebiet westlich des Rheins. Nach den Feldaufnahmeblättern wurden die eigentlichen Kartenblätter mehrfarbig im Maßstab 1:20.000 gezeichnet. Der Befreiungskrieg (1813 bis 1815) machte den topographischen Aufnahmearbeiten durch die französischen Offiziere ein Ende. Durch den Wiener Kongress (1814 bis 1815) und einige Folgeverträge wurden die Rheinlande und Westfalen dem Königreich Preußen zugeschrieben. Ab 1817 führten preußische Offiziere unter der Leitung des Generalmajors Friedrich Karl Ferdinand Freiherr v. Müffling die Aufnahme der linksrheinischen Gebiete fort und dehnten sie nach Osten weiter aus. Die von den preußischen Offizieren aufgenommenen Kartenblätter unterscheiden sich allerdings deutlich von den französischen Blättern, da sie nicht deren Feinheit und Detailreichtum besitzen. Beide Kartenaufnahmen der Rheinlande durch Tranchot und durch von Müffling waren ausschließlich der militärischen Nutzung vorbehalten und sollten zur Ableitung von Generalstabskarten dienen. 127 Blätter mit einem Kartenbildformat von 50 cm x 50 cm, 21 Blätter mit einem Kartenbildformat von 47 cm x 45 cm und 23 Kartenblätter in Sonderformaten entfallen auf das Gebiet Nordrhein-Westfalens. Da die Georeferenzierung des originalen Kartenwerkes noch nicht vorliegt, werden hier die manuell in den Blattschnitt der TK 25 montierten Karten präsentiert.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Aktualisierung der Geobasisdaten des Digitalen Basis-Landschaftsmodells (ATKIS-Basis-DLM) kann mit der Nutzerbezogenen Bestandsdatenaktualisierung (NBA-Verfahren) erfolgen. Der Nutzer kann bei dieser Art der ATKIS-Datenbereitstellung u.a. den Aktualisierungsrhythmus, den räumlichen und inhaltlichen Umfang der Datenlieferung für seine Anforderungen maßgeschneidert bestimmen. Für die Verarbeitung von NBA-Daten (Erst- und Folgedaten) wird eine spezielle Software bzw. Datenbank vorausgesetzt. Die Modellierung der ATKIS-Daten erfolgt nach den Vorschriften der GeoInfoDok in der Version 7.1.2 der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Dieser WMS (Web Map Service) stellt für das INSPIRE-Thema Verwaltungseinheiten aus ALKIS umgesetzte Daten bereit. Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens. Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält die Landesgrenze von Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WFS (Web Feature Service) stellt für das INSPIRE-Thema Verwaltungseinheiten aus ALKIS umgesetzte Daten bereit. Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens. Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält die Landesgrenze von Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Digitale Landschaftsmodelle beschreiben die topographischen Objekte der Erdoberfläche im Vektorformat. Die Objekte werden durch ihre räumliche Lage, ihren geometrischen Typ, beschreibende Attribute und Beziehungen zu anderen Objekten (Relationen) definiert. Jedes Objekt besitzt deutschlandweit eine eindeutige Identifikationsnummer (Identifikator). Die räumliche Lage der topographischen Objekte wird maßstabs- und abbildungsunabhängig im amtlichen Lagebezugssystem angegeben. Bei diesem Dienst werden die Daten NAS-konform bereitgestellt. Die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) ist eine Datenschnittstelle zum Austausch von Geoinformationen, die im Rahmen der Modellierung der Geoinformationssysteme AFIS, ALKIS und ATKIS durch die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) definiert wurde. Es handelt sich um ein XML-basiertes Dateiformat.