„Auf der Grundlage der Hintergrund- und Referenzwerte sollen in diesem Projekt Grundlagen für die Entwicklung eines Bewertungsschemas nach den Erfordernissen der Wasserrahmenrichtlinie zur Beurteilung des Zustandes der deutschen Nordseeküste geschaffen werden. In den davon betroffenen Bereichen der Übergangs- und Küstengewässer entstehen durch das Zusammentreffen von marinen und limnischen Wasserkörpern besonders steile Gradienten im Salzgehalt, die die Verteilung von Organismen, die Löslichkeit von chemischen Substanzen oder aber auch die physikalische Natur des Wasserkörpers bestimmen. Darüber hinaus bedingen die Gezeiten große Umlagerungen von Sediment- und Wassermassen. In dem hiermit vorgelegten 2. Zwischenbericht wird der Stand der Projektphase von Juli bis Dezember 2001 dargelegt. In dieser Phase wurde versucht, einen möglichst vollständigen Überblick über die Größenordnung von historischen Daten bzw. Hintergrund- und Referenzwerten für die Kenngrößen „Phytoplankton“ und „Makrophyten“ in den Übergangs- und Küstengewässern zu ermitteln. Die Arbeiten dieser zweiten Projektphase bauen auf den Erfahrungen der ersten auf. Wie sich vorausgehend gezeigt hat und im 1. Zwischenbericht über die Recherchen zur physikalisch-chemischen Kenngröße „Nährsalze“ dargelegt wurde, liegt zum einen sehr viel Datenmaterial zur räumlichen und zeitlichen Variabilität der letzten 40 Jahre vor, zum anderen sind in den zur Verfügung stehenden Datenbanken generell keine anderen Daten gespeichert als die, die bereits in der Literatur veröffentlicht worden sind. Aufgrund dieser Erfahrungen konzentrierten sich die Recherchen zu den biologischen Kenngrößen „Phytoplankton“ und „Makrophyten“ stärker auf die in der Literatur veröffentlichen historischen und rezenten Daten als auf die Auswertung von Datenbanken. […]“
Dieser WMS stellt das Informationssystem Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [IS HK 50] dar. Das Kartenwerk basiert auf den Ergebnissen der Integrierten Geologischen Landesaufnahme (IGL), geologischen Untergrundmodellen sowie Grundwasserdaten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW). Der Datensatz ist im Aufbau und nicht flächendeckend. Dargestellte Kartenthemen: Grundlagen, Hydrogeologischer Bau, Hydrogeologische Schnitte, Risiko von Stoffeinträgen in das Grundwasser sowie Transmissivität.
Digitale landesweite Übersicht der Hautgewässer des Fließgewässerschutzsystem Niedersachsen (FGSS). Sie repräsentieren den jeweiligen Fließgewässertyp einer naturräumlichen Region im Einzugsbereich eines Verbindungsgewässers. Sie sind einschließlich ausgewählter Nebengewässer so zu schützen und zu renaturieren, dass sich die unter naturnahen Bedingungen typische Arten und Biotopvielfalt auf ihrer gesamten Fließstrecke wieder einstellen kann. Sie sind die eigentlichen Kerngewässer des Natur- und Fließgewässerschutzes in Niedersachsen, an denen Renaturierungsmaßnahmen im Rahmen des Fließgewässerprogramms vorrangig umgesetzt und schwerpunktmäßig gefördert werden. Die Darstellung erfolgt einschließlich der abgegrenzten Talauen als Flächenthema.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nach § 15 a Abs. 2 des Landschaftsgesetzes NRW enthält der Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine Bestandsaufnahme und eine Beurteilung des Zustandes von Natur und Landschaft. Daraus herzuleiten sind Leitbilder und Empfehlungen zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, insbesondere auch für einen Biotopverbund. Als eine räumliche Bezugsbasis auf der Ebene des Fachbeitrages wird dafür eine flächendeckende landschaftsräumliche Gliederung in der Form von Landschaftsräumen vorgenommen. Die Abgrenzung bezieht sich auf natürliche Gegebenheit wie sie der Naturräumlichen- Gliederung zu Grunde liegen und berücksichtigt darüber hinaus die aktuellen Nutzungsstrukturen – Infrastruktur, bauliche Nutzung, Forst und Landwirtschaft. In einem „Landschaftsraum- Dokument“ werden die natürliche, kulturellen Ausstattung und das Landschaftsbild des Raums sowie dessen bisherige Entwicklung beschrieben. In einem Leitbild wird eine aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege günstige, möglichst konfliktarme Weiterentwicklung des Landschaftsraums beschrieben, Ziele und konkrete Maßnahmen zur Erreichung eines dem Leitbild nahekommen Zustandes formuliert. Die Leitbilder sowie konkreten Ziele und Maßnahmenvorschläge zu den Landschaftsräumen sind eine Grundlage zur Formulierung und räumliche Darstellung von Entwicklungszielen im Regionalplan (Landschaftsrahmenplan) und in den Landschaftsplänen.
Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) -- Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfasst die geschützten Biotope in der Biotopkartierung und grenzt sie im Einvernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde in Karten eindeutig ab. -- Nach § 30 Abs. 2 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen Beeinträchtigung der Biotope führen können, verboten. -- Im Einzelfall kann die Untere Landschaftsbehörde gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG eine Ausnahme zulassen, wenn die Beeinträchtigungen der Biotope ausgeglichen werden können.
Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) NRW zu biotopkartierten Flächen. Die landesweite Biotopkartierung liefert seit 1978 wichtige Grundlageninformationen über schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen. Diese Gebiete stellen wertvolle Lebensräume für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar und tragen damit zum Überleben bei. Schutzwürdige Biotope werden im Rahmen von Felderhebungen (Kartierungen) in der Landschaft erfasst und beschrieben. Der Datensatz besteht aus zwei Shapedateien (Flächen und Linien). Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.
Für das Gebiet des Kreises Herford hat das Landesamt für Naturschutz (LANUV NRW) die „Gesetzlich geschützten Biotope“ erfasst. Es handelt sich dabei um bestimmte, in § 30 Bundesnaturschutzgesetz aufgelistete Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Lebensraum besitzen, wie z.B. natürliche oder naturnahe Gewässer, Sümpfe, Quellbereiche, artenreiche Nasswiesen oder Auwälder. Zum Schutz dieser Biotope ist es verboten, sie zu zerstören oder zu beeinträchtigen. In der Karte werden die „Geschützten Biotope“ durch Flächen dargestellt. Mit der Info-Funktion lässt sich die Begründung zur Darstellung des jeweiligen Biotops aufrufen.
Der Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neugestaltet ist (§15 Abs. 2 BNatSchG). In dem Kompensationsverzeichnis sind gesetzlich nur die Kompensationsmaßnahmen zu veröffentlichen, die größer als 500 m² sind. Darüber hinaus nimmt der Kreis Herford auch Kompensationsmaßnahmen schon ab 200 m² im Verzeichnis auf und veröffentlicht sie.
Die Gebietsmonografie befasst sich mit der Erdgeschichte, den Böden, Lagerstätten, der Hydrogeologie, der Vor- und Frühgeschichte sowie erdgeschichtlichen Denkmälern im Weser- und Osnabrücker Bergland. Weiterhin enthält die Publikation ein weiterführendes Literaturverzeichnis, ein Glossar sowie Tipps zu interessanten Geo-Zielen in der Umgebung. Sie wendet sich vor allem an das natur- und heimatkundlich interessierte Publikum, bietet jedoch auch geowissenschaftlichen Fachleuten einen ersten Überblick. [2003. 220 S., 59 Abb., 18 Tab., 6 Farbtaf.; ISBN 978-3-86029-932-6]
Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) zu Biotoptypen, vor allem innerhalb von FFH-Gebieten, geschützten Biotopen und biotopkartierten Flächen. Die Daten wurden im Auftrag des LANUV bei der Kartierung dieser Kategorien erfasst und lokalisieren die wertgebenden Flächen (z.B. FFH-Lebensraumtypen) innerhalb der oft großflächigeren Bereiche. Es wird unterschieden in FFH-Lebensraumtypen, § 30-Biotoptypen und sonstige Biotoptypen. Der Datensatz besteht aus drei Shape-Dateien (Punkte, Linien und Flächen). Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.