Der Datensatz stellt die geologische Karte „Verbreitung der Kreide im Münsterland“ digital dar. Die Karte stammt aus der Sonderveröffentlichung „Geologie im Münsterland” (1995) und wurde ursprünglich im Maßstab 1:200.000 kartographisch erstellt. Sie wurde nachträglich vektorisiert und als Teil des Informationssystems Regionale Geologische Karten [IS RGK] aufbereitet. Zudem wurde eine vereinfachte Version erstellt, die ebenfalls als vektorisierter Datensatz vorliegt.
Digitale True-Orthophotos (TOP) des RVR - WMS-Dienst für farbige, digitale, georeferenzierte, lagegenaue, entzerrte Luftbilder des Regionalverband Ruhr (Verbandsgebiet). Der Dienst stellt True-Orthophotos für die Jahre 2020 bis 2024 bereit. In der Standardeinstellung wird immer das aktuellste Orthophoto für eine Gebietskörperschaft angezeigt. Ältere Zeitstände sind durch Benutzung des WMS-Time-Parameters verfügbar.
Das Heft Nr. 6 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet fünf Beiträge zur Sicherung oberflächennaher Lockergesteins-Rohstoffe in NRW. Sie beleuchten die Kies- und Sandgewinnung unter verschiedenen Aspekten: lagerstättengeologisch, wirtschaftlich, regionalplanerisch, bergrechtlich und abbautechnisch. [2000. 53 S., 21 Abb., 5 Tab.; ISSN 1430-5267]
Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) zu den naturräumlichen Haupteinheiten. Die Gliederung Nordrhein-Westfalens in Naturräumliche Haupteinheiten berücksichtigt in erster Linie geomorphologische, geologische, hydrologische und bodenkundliche Kriterien, um die Landschaft in größere einheitliche Gebiete aufzuteilen (Regionale Raumeinheiten mit weitgehend einheitlicher Naturausstattung). Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.
Der Band Nr. 30 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ legt Forschungsergebnisse nieder, die die Notwendigkeit von Forschungsbohrungen und das Erfordernis einer interdisziplinären Auswertung belegen. 19 Beiträge vermitteln ein Bild der Strukturen des Krefelder und des Lippstädter Gewölbes und geben den regionalgeologischen Kenntnisstand wieder. [1982. 439 S., 83 Abb., 31 Tab., 28 Taf.; ISBN 978-3-86029-830-5]
Mehr als 60 Prozent der Fläche der Metropole Ruhr wird im Verbandsverzeichnis Grünflächen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) als besonders schützenswerter und überörtlich bedeutsamer Freiraum geführt. Hierzu gehören die klassischen Freiflächen wie Wälder, Parks, Gewässer und Felder ebenso wie die Freiflächen aus zweiter Hand: Halden, Industriebrachen und zahlreiche weitere Restflächen mit überörtlicher Bedeutung für das regionale Freiflächensystem (Quelle: RVR)
Der Datensatz INSPIRE Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Schutzgebieten im Sinne des INSPIRE Annex I Themas "Schutzgebiete". Die Daten zeigen die Abgrenzungen verschiedener Schutzgebietskategorien aus Bundes- und Ländergesetzen. Die Objektmetadaten enthalten alle Angaben des "simple profile" aus der Datenspezifikation zu "INSPIRE Protected Sites". Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Schutzgebiete für Nordrhein-Westfalen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes zu erheben. Die Daten wurden für Verordnungen und Landschaftspläne digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Nach Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer erzielt werden, in dem regelmäßige Untersuchungen durch Messprogramme (Monitoring) stattfinden.Für diesen Zweck wurden Überwachungsprogramme (Monitoring) nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen / Bremen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein entwickelt:Überblicksmonitoring des Gesamtzustandes:Erkennung von langfristigen Trends, hervorgerufen durch natürliche Gegebenheiten oder ausgedehnte menschliche Tätigkeiten. Auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele und entsprechende Berichtspflichten ausgerichtet.Operatives Monitoring an belasteten Gewässern:Dokumentation der Veränderungen der Wasserkörper, die die Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und für die entsprechende Maßnahmenprogramme aufzustellen sind. Dient der Überwachung von regionalen Zielen für einzelne Wasserkörper, Wasserkörpergruppen oder Bearbeitungsgebiete..
Nach Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer erzielt werden, in dem regelmäßige Untersuchungen durch Messprogramme (Monitoring) stattfinden.Für diesen Zweck wurden Überwachungsprogramme (Monitoring) nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen / Bremen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein entwickelt:Überblicksmonitoring des Gesamtzustandes:Erkennung von langfristigen Trends, hervorgerufen durch natürliche Gegebenheiten oder ausgedehnte menschliche Tätigkeiten. Auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele und entsprechende Berichtspflichten ausgerichtet.Operatives Monitoring an belasteten Gewässern:Dokumentation der Veränderungen der Wasserkörper, die die Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und für die entsprechende Maßnahmenprogramme aufzustellen sind. Dient der Überwachung von regionalen Zielen für einzelne Wasserkörper, Wasserkörpergruppen oder Bearbeitungsgebiete.
Der Dienst INSPIRE Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Schutzgebieten im Sinne des INSPIRE Annex I Themas "Schutzgebiete". Die Daten zeigen die Abgrenzungen verschiedener Schutzgebietskategorien aus Bundes- und Ländergesetzen. Die Objektmetadaten enthalten alle Angaben des "simple profile" aus der Datenspezifikation zu "INSPIRE Protected Sites". Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Schutzgebiete für Nordrhein-Westfalen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes zu erheben. Die Daten wurden für Verordnungen und Landschaftspläne digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.