Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Aufteilung im gesamten Kreis Kleve in ca. 300 Jagdbezirke. Die Grenzen der Jagdbezirke sind nicht in allen Bereichen flurstücks- oder grundstücksscharf erfasst. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke fortgeführt.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Aufteilung im gesamten Kreis Kleve in ca. 300 Jagdbezirke. Die Grenzen der Jagdbezirke sind nicht in allen Bereichen flurstücks- oder grundstücksscharf erfasst. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke fortgeführt.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW. Im Mai 2024 ist die zweite Änderung des LEP in Kraft getreten, wodurch die Möglichkeiten der Solarenergienutzung im Freiraum neu geregelt wurden. Die hier dargestellte Karte bildet die im LEP ausgewiesene Flächenkulisse für raumbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Freiflächen-PV) ab. Die Flächen wurden anhand der landesweit vorliegenden Daten des Amtlich Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) und der Regionalplandaten für einen ersten Überblick abgeleitet. Die Flächen müssen immer vor Ort durch die Planungsämter der Städte und Gemeinden abschließend hinsichtlich ihrer Eignung beurteilt werden. In der beigefügten Methodik wird die Erstellung der Karte detailliert erklärt.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Satzung durch die Gemeinden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 1) oder durch Verordnung der Naturschutzbehörden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 2) festgesetzten flächenhaften Geschützten Landschaftsbestandteile (GLB).
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Satzung durch die Gemeinden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 1) oder durch Verordnung der Naturschutzbehörden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 2) festgesetzten Geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) in schmaler Längsausdehnung.
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Satzung durch die Gemeinden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 1) oder durch Verordnung der Naturschutzbehörden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 2) festgesetzten Geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) in punkthafter Ausprägung.