Dieser Dienst enthält drei Themen: 1. Geöffnete Einbahnstraßen: Dieses Thema enthält Informationen zu den Einbahnstraßen auf Kölner Stadtgebiet und ob diese für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet sind -- 2. Maßnahmen zur Radverkehrsförderung: Dieses Thema enthält Informationen über umgesetzte Maßnahmen zur Radverkehrsförderung die per Internetmeldung öffentlich bekannt gemacht wurden -- 3. Fahrradstraßen: Dieses Thema enthält Informationen zu den ausgewiesenen Fahrradstraßen auf Kölner Stadtgebiet. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten. Wenn weitere Verkehrsarten in der jeweiligen Fahrradstraße zu Gast und über die entsprechende Zusatzbeschilderung zugelassen sind, wurde dies im Geodatendienst hinterlegt. Das Jahr der Einrichtung wurde ebenfalls angegeben--4. Radverkehrsnetz: Das Radverkehrsnetz bildet eine Grundlage für alle zukünftigen Planungen im Straßenraum. Das Grundprinzip im grünen Netz ist Mischverkehr (Tempo 30, Verkehrsberuhigte Bereiche, Fahrradstraßen, Fußgängerzonen/Fahrrad frei, Schutzstreifen oder Radwege im Grünen). Das Grundprinzip im gelben Netz ist die getrennte Führung vom Kfz-Verkehr entlang der Hauptverkehrsstraßen (Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder bauliche Radwege).
Aufnahmepunkte (AP) sind Lagefestpunkte für einen koordinatenmäßigen Anschluss von örtlichen Vermessungen an das übergeordnete Bezugssystem der Landesvermessung. Die Aufnahmepunkte sind Bestandteil der Vermessungspunkte des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Das Netz der Aufnahmepunkte wird seit der produktiven Einführung von SAPOS nicht mehr erneuert, steht aber für eine Nutzung noch zur Verfügung. Dieser Datensatz umfasst die historischen AP's mit ihren Koordinaten, Genauigkeiten und einigen weiteren Attributen. Zu jedem Punkt gibt es eine AP-Karte.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW (www.solarkataster.nrw.de). Der vorliegende Datensatz enthält die Infrastrukturbereiche, die für die Freiflächenphotovoltaik nach §35 Abs. 1 Satz 8 b) BauGB privilegiert sind. Dazu wurden die 200 m Randstreifen an Autobahnen sowie an zweigleisigen Schienenwegen des übergeordneten Netzes mit den "Suchflächen für Freiflächen-PV" (https://open.nrw/dataset/505ab5dd-2c05-4f8f-a324-22e7f23e4191 ) verschnitten. Die Autobahn-Randstreifen wurden anhand der landesweit vorliegenden ATKIS-Daten abgeleitet. Für die 200 m Randstreifen an Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) mit mindestens zwei Hauptgleisen wurde als Datengrundlage das Schienennetz der Deutschen Bahn genutzt und hieraus alle Strecken selektiert, die das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als übergeordnet und zweigleisig angibt (https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Infrastruktur/Uebergeordnetes_Netz/uebergeordnetes_netz_node.html ). Einige Streckenteile des Schienennetzdatensatzes der Deutschen Bahn sind nur als „teilweise“ übergeordnet eingestuft, da diese Flächen anhand der vorliegenden Daten nicht exakt verortet werden können.Grundsätzlich sind die Flächen immer noch einmal durch die Städte und Gemeinden zu überprüfen und abschließend hinsichtlich ihrer Privilegierung zu beurteilen. Beispielsweise wird in der vorliegenden Karte nicht nach Außenbereich und Innenbereich unterschieden. Anzumerken ist auch, dass die Liste des übergeordneten Netzes aktuell den Stand 31.10.2019 hat und derzeit durch das Eisenbahn-Bundesamt aktualisiert wird.
Der Datensatz umfasst die Grenzen und Bezeichnungen der Wuppertaler Baublöcke. Sie werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Innerhalb dieses Systems werden die Baublöcke aus den linienförmigen Segmenten aufgebaut. Das Netz der Baublöcke unterliegt gelegentlichen aber unregelmäßigen Veränderungen, veranlasst durch Straßen- und Siedlungsbaumaßnahmen. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Durch die Lagefestpunkte wird ein Bezugssystem realisiert, um Ergebnisse von Grundlagenvermessungen und Liegenschaftsvermessungen in einem einheitlichen System darzustellen. Dabei ist der amtliche Raumbezug für die Lage bundesweit durch das ETRS89 mit UTM-Abbildung festgelegt. Repräsentiert wird das Lagefestpunktfeld des Landes Brandenburg durch TP-Netze der 1., 3. und 4. Ordnung. Für diese Lagefestpunkte werden Koordinaten und Festpunktbeschreibungen vorgehalten. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Das Deutsche Hauptdreiecksnetz (DHDN) beschrieb flächendeckend und bundesweit durch die Trigonometrischen Punkte (TP) das Bezugssystem für die Lage. Heute realisieren die Geodätischen Grundnetzpunkte das Lagebezugssystem und der Lagebezug wird durch SAPOS® satellitengestützt bereitgestellt. Das bisherige TP-Netz wird in Schleswig-Holstein nicht mehr gepflegt, die Lagefestpunkte werden aber noch in AFIS geführt. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.
Die Innenstadtkarten Krefeld (IStK10) zeigen die Bereiche um die Stadtteilzentren - Hüls - Krefeld - Linn - Uerdingen Sie dienen der Orientierung oder als Grundlage für thematische Karten. Die amtlichen Innenstadtpläne enthalten für diese Bereiche zahlreiche Kartenobjekte, für die in der Stadtkarte Krefeld auf Grund der hohen Dichte nicht genug Platz ist. Dargestellt ist in kartografisch generalisierter Form das Verkehrsnetz, die Bebauung, die Bodennutzung, Punktobjekte, das ÖPNV-Netz, Straßen- und Hausnummern sowie viele weitere Karteninformationen.
INSPIRE Datensatz der geografischen Bezeichnungen aus ATKIS DLM50. In Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).