Der Dienst stellt Abgrabungen im Kreis Kleve, Kreis Viersen und dem Kreis Wesel dar. Der Dienst greift auf Live-Daten zu. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Inhaltlich erhalten Sie hier die Umringe aller geltenden Bebauungspläne und Satzungen der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen mit Verlinkungen auf hinterlegte Dokumente. Bei einigen wenigen Plänen liegen die Daten bereits vollvektoriell vor. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in dem Layer "BP-Plan" enthalten sind. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in der Layergruppe "Geltungsbreiche" enthalten sind. -Georeferenzierte Raster-Pläne finden Sie in der Gruppe "Raster". -Die Daten der vollvektoriell vorliegenden Pläne finden Sie in der Layergruppe "Vektor" mit dem Prefixen "BP". Die Daten sind tagesaktuell.
Die Amtliche Basiskarte (ABK) stellt die wesentlichen Inhalte des Liegenschaftskataster wie Flurstücke, Gebäude, tatsächliche Nutzung und Topographie einschließlich der zugehörigen Beschriftungen und Symbole dar. Die ABK stellt die Verbindung zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Kartenwerken her und ist der Nachfolger der Deutschen Grundkarte (DGK). Die Darstellung orientiert sich an dem ALKIS-Signaturenkatalog NRW. Die ABK Kreis Wesel ist in den Maßstäben 1:2.500, 1:5.000 und 1:10.000 verfügbar.
Am 26.09.2019 wurde das Radverkehrskonzept für den Kreis Viersen vom Kreistag beschlossen. Das Konzept wurde u.a. zusammen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erarbeitet, stellt ein Klimaschutzteilkonzept dar. Ziel dieses Konzeptes ist die Förderung des Alltagsradverkehrs im Kreisgebiet. Der vorliegende Datensatz enthält die erstmals kreisweit entwickelte und definierte Netzkonzeption für den Alltagsradverkehr aus dem Radverkehrskonzept. Verschiedene radbezogene Kriterien führen durch Gewichtung und einer Gesamtbetrachtung aller Kriterien zu einer Bewertung in 3 Wegekategorien: Hauptradwege, Nebenradwege und Ergänzungsradwege. Für insgesamt sehr gute und gute Radverkehrsverbindungen wurden Hauptradwege definiert, in der Gesamtbetrachtung als befriedigende Verbindung gewertete Strecken wurden als Nebenradwege klassifiziert. Für in der Gesamtbetrachtung als ausreichend definierte Radverkehrsverbindungen sind Ergänzungsradwege definiert worden. Das Radverkehrskonzept sowie der Datensatz werden nicht mehr fortgeschrieben.
Durch die Lagebezeichnung wird im Liegenschaftskataster eine Position eindeutig beschrieben. Die Bezeichnung bezieht sich auf einen ganz bestimmten Teil eines Flurstücks, eines Gebäudes, einer Straße / eines Platz oder eines Gewässers. Weiter kann sich die Lage auch auf große Gebiete wie Gewannen, Stadtteile oder die gesamte Gemeinde beziehen. Es wird zwischen verschlüsselten und nicht verschlüsselten Lagebezeichnungen unterschieden.
Nutzungsbedingungen:Die in der Übersicht aufgeführten grafischen Darstellungen der Geltungsbereiche der Bauleitpläne und städtebaulichen Satzungen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt dienen ausschließlich zu Informationszwecken und begründen keinen Rechtsanspruch. Die Übersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert - zwischenzeitliche Änderungen können nicht ausgeschlossen werden! Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der digitalisierten Darstellungen wird nicht übernommen! Für Auskünfte zum aktuellen Bauplanungsrecht und zur Einsichtnahme in rechtsverbindliche Planfassungen steht das Umwelt- und Planungsamt der Stadt Erftstadt zur Verfügung. Verbindliche Auskünfte im Rahmen eines formellen Bauantrages oder einer Bauvoranfrage erteilt das Bauordnungsamt der Stadt Erftstadt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Teile des Stadtgebietes in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten Rotbach, Bergbach, Lechenicher Mühlengrabe und Erpa und Erft und Liblarer Mühlengraben befinden. Neben den rechtsverbindlichen Festsetzungen der Bebauungspläne sind in diesen Gebieten Maßnahmen und Handlungen gem. § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) untersagt sowie sonstige Regelungen zu beachten. Ausnahmen oder Genehmigungen erteilt die Untere Wasserbehörde beim Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim.
Der Dienst beinhaltet die rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne der Stadt Zülpich (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Satzungen).
Die Übersicht über die Bauleitpläne dient als Informationsgrundlage. Die rechtskräftigen Bauleitpläne der Stadt Zülpich können beim Team 401 Stadtplanung und Bauverwaltung eingesehen und Ihnen auf Wunsch erläutert werden. Urheberrecht Die Stadt Zülpich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Zülpich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Zülpich bzw. des jeweiligen Autors. Datenschutz Soweit in diesem Internetangebot personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Die Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien ist hiermit ausdrücklich untersagt. Die Stadt Zülpich behält sich als Betreiberin der Seiten ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen (Spam-Mails) vor.
Nutzungsbedingungen:Die Flächennutzungs- und Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Kleve erteilt werden. Urheberrecht Die Stadt Kleve ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Kleve erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Kleve bzw. des jeweiligen Autors. Das Angebot im Internet dient der Information. Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bebauungspläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Diese werden von der Stadt Kleve vorgehalten und können zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Datenschutz Soweit in diesem Internetangebot personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Die Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien ist hiermit ausdrücklich untersagt. Die Stadt Kleve behält sich als Betreiberin der Seiten ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen (Spam-Mails) vor.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -422 oder -410 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
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