Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Das ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) stellt mit seinen Flurstücken, Gebäuden, Nutzungsarten, Bodenschätzungen, Grenzpunkten und der Topographie den wesentlichen Anteil der Geobasisdaten dar. Dieser WFS beinhaltet alle "Vermessungspunke" mit voller Attributierung getrennt nach Anschlusspunkten, Gebäude- und Bauwerkspunkten, Grenzpunkten, sonstige Vermessungspunkten und topografische Punkten. Der Dienst ist tagesaktuell.
In einer Friedhofsdatenbank werden die Erwerber (mit Adresse) von Gräbern erfasst und die einzelnen Grabstellen auf ggfls. unterschiedlichen Friedhöfen numerisch zugeordnet. Zu den Grabstellen werden die Namen der Verstorbenen mit Geburts- und Sterbedatum einschließlich Ruhefristen eingetragen. In dieser Datenbank wird auch die Grabart (Wahl,-Reihen-, Urnengrab, etc.) erfasst. Die Friedhofsdaten sind über einen Dienst georeferenziert abrufbar. s. „Geoportal Friedhofswesen /Grabfinder Stadt Viersen“.
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Die Mitglieder sind im SGB-II-Bezug und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.
Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 65 Jahre) an der Gesamtbevölkerung. Die Ergebnisse geben Rückschlüsse auf den Anteil der Bevölkerung, welcher dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.