Historische Stadtkarten verschiedener Jahrgänge der Stadt Gelsenkirchen von 1932 bis heute. Sie geben einen Überblick über die Entwicklung des Stadtgebiets der letzten 90 Jahre.
Die TK25 bildet die Erdoberfläche, insbesondere die Geländeform, entsprechend dem Maßstab lagerichtig und vollständig ab. Folgende Jahrgänge sind von der TK25 Blatt 4405 vorhanden: 1843, 1893, 1904, 1913, 1936, 1940, 1952, 1953, 1956, 1960, 1967, 1971, 1975, 1978, 1983, 1988, 1993, 1997, 1999, 2005, 2009
Im Rahmen des Kölner Hitzeportals wird eine digitale Stadtkarte bereitgestellt, in die Bürger*innen ihre „Kühlen Orte“ eintragen können, welche einen angenehmen Aufenthalt bei sommerlicher Hitze bieten.
Im Rahmen des Kölner Hitzeportals wird eine digitale Stadtkarte bereitgestellt, in die Bürger*innen ihre „Kühlen Orte“ eintragen können, welche einen angenehmen Aufenthalt bei sommerlicher Hitze bieten.
Dieser Dienst stellt die Rasterdaten der Regionalpläne der sechs Planungsgebiete des Landes NRW sowie des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der sechs dadurch verbundenen Städte im Kern-Ruhrgebiet dar. Die Regionalpläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsgebiete in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zeichnerisch und in einem Textteil fest. Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:50.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder. Der RFNP basiert auf den Flächennutzungsplänen im Maßstab 1:10.000, stellt aber die Raumkategorien der Regionalplanung dar. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (Plandarstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:50.000). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der Gesamtschau für das Land Nordrhein-Westfalen wurde die Darstellung der Daten außerdem vereinheitlicht. Sie kann daher von der einzelnen Darstellung im jeweils rechtsgültigen Regionalplan abweichen.
Umweltzone Stadt Bottrop im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet (Teilplan Ruhrgebiet Nord) Digitalisierung entspr. der beschriebenen Begrenzungen der Umweltzonen nach Maßnahmenkatalog, Punkt C.1.1.2 Grundlage: Stadtplan Bottrop Amt 68/1, gültig am 01.01.2012
Topographische Gebietskarten stellen landesspezifische Strukturen und Aussagen in besonderen Kartenzeichen dar und werden in der Regel in Zusammenarbeit mit bzw. auf Anforderung von Landesverwaltungen bearbeitet und herausgegeben.
3D-Gebäudemodelle (3DGbm) sind Digitale Oberflächenmodelle, reduziert auf die im Liegenschaftskataster geführten Gebäude und Bauwerke. Unterirdische Gebäude werden in den 3DGbm des amtlichen Vermessungswesens nicht nachgewiesen. Die 3DGbm beschreiben die Form eines Gebäudes und enthalten zusätzliche geometrische und fachliche Attribute. 3DGbm werden in zwei Realisierungsstufen aufgebaut. Im LoD1 (Level of Detail 1), dem sogenannten Block- bzw. Klötzchenmodell, werden die Gebäude als Klötzchen modelliert. Das Klötzchen setzt sich aus der Gebäudegrundfläche des Liegenschaftskatasters und der mittleren Gebäudehöhe (Median-Wert) zusammen. Im LoD2, dem sogenannten Strukturmodell, werden die Gebäude zusätzlich mit einer standardisierten Dachform wie z. B. Sattel- oder Walmdach modelliert.
Aktualität der Daten:
seit 23.11.2009 , gegenwärtige Aktualität unklar
Dieser Datensatz basiert auf der Preußischen Uraufnahme (1830-1865) und zeigt die bewaldeten Flächen des heutigen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) in der Kartierungsperiode 1836-1850. Die Kartierung fand 1836-42 in der damaligen Provinz Westfalen und 1843-50 in der Rheinprovinz im Maßstab 1:25.000 statt.
Der Dienst enthält die Umringe der Geltungsbereiche vorhandener rechtskräftiger und im Aufstellungsverfahren befindlicher Bebauungspläne, Veränderungssperren und weitere Satzungen.
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