Digitale Orthophotos mit einer Bodenauflösung von 20 cm (DOP20) sind für Schleswig-Holstein flächendeckend verfügbar. Die Aktualität richtet sich nach den jeweils verwendeten Luftbildern. Die Befliegungsdaten werden für die Aufgaben der topographischen Landesaufnahme aber auch für umweltrelevante Auswertungen genutzt. Digitale Orthophotos können als Ersatz oder als anschauliche Ergänzung einer Karte bei vielen Anwendungen dienen. Unter der Bezeichnung historische DOPs sind ältere Ausgaben der aktuellen DOPs teilweise auch als schwarzweiß erhältlich.
Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Schleswig-Holstein ist Mitglied in der Gemeinschaft zur Verbreitung der Hauskoordinaten. Die amtlichen Hausumringe beschreiben die georeferenzierten Umringpolygoneder Gebäudegrundrisse.
Nutzungsbedingunge:Die Geobasisdaten (analog und digital) sind gesetzlich geschützt. Unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das schleswig-holsteinische Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG). Als Vervielfältigungen gelten zum Beispiel Nachdruck, Fotokopie, Microverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.
Außenabgrenzungen der Heilquellenschutzgebiete (HQSG).Ein Heilquellenschutzgebiet (HQSG) ist ein gemäß § 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 94 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Heilquellenentnahmestellen, um die Heilquelle gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Heilquellenschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden.Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte HQSG“ als auch „HQSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Flächendeckende Beschreibung der Angaben zu den Objektartengruppen "Flurstücke", "Gebäude" sowie zu den Gruppierungen "Tatsächliche Nutzung" und "Gesetzliche Festlegungen" gemäß der entsprechenden Objektbereiche im ALKIS-Objektartenkatalog. Die Gruppierung "Weiteres" ist enthält die Objektbereiche "Bauwerke und Einrichtungen" sowie "Relief". Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.
Die Basisdaten des Digitalen Geländehöhenmodells 50 (DGM50) mit 50 m Gitter werden aus Laserscan-Daten und photogrammetrischen Auswertungen (Bildkorrelation) abgeleitet. Die Lagegenauigkeit des Laserscanning-Verfahren liegt bei =30 cm. Die Höhengenauigkeit entspricht +- 4.0 m. Das DGM1 dient zur Zeit als "Ausgabe-DGM" für die Ableitung der digitalen Geländemodelle 5, 25 und 50 (DGM5, DGM25, DGM50). Das Digitale Geländemodell 1 wurde mit Hilfe des flugzeuggestützten Laserscanning-Verfahrens gewonnen. Hierbei wurden je Quadratmeter 3 bis 4 Messpunkte erzeugt. Die Koordinatendimension von DGM-Daten ist 3D.
Nutzungsbedingungen: Geobasisdaten (analog und digital) sind gesetzlich geschützt. Unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Schleswig-Holsteinische Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG). Als Vervielfältigungen gelten zum Beispiel Nachdruck, Fotokopie, Microverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.
Außenabgrenzungen der Wasserschutzgebiete (WSG).Ein Trinkwasserschutzgebiet (WSG) ist ein gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Trinkwasserentnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgung, um das Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen.Das Trinkwasserschutzgebiet ist in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt: Schutzzone I – Fassungsbereich, Schutzzone II – Engere Schutzzone, Schutzzone III – Weitere Schutzzone (teilweise unterteilt in III A und III B). Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte WSG“ als auch „WSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen sowie „vorgesehene WSG“ mit vorläufigen Anordnungen nach § 52 Abs. 2 WHG dargestellt. Für weitergehende Informationen siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/grundwasser/wasserversorgung/wasserschutzgebiete/wasserschutzgebiete-44035.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Außenabgrenzungen der Trinkwassergewinnungsgebiete (TGG).Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Der Datensatz für das INSPIRE Thema Annex 1 Gewässernetz Hydro - Physische Gewässer wurde aus dem ALKIS nach der INSPIRE Produktspezifikation der AdV abgeleitet.
Der Datensatz für das INSPIRE Thema Annex 1 Gewässernetz Hydro - Physische Gewässer wurde aus dem ATKIS DLM50 nach der INSPIRE Produktspezifikation der AdV abgeleitet.