Es handelt sich um Flächen, bei denen nach § 78b WHG ein signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde und die bei einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit [HQextrem] über das festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet hinaus überschwemmt werden können. Der Stand der verwendeten Grundlagen ist der Attributtabelle zu entnehmen. Die Lage und Rechtsverbindlichkeit ergeben sich aus den Angaben für Risikogebiete des HQextrem aus dem 2. Zyklus (2019) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sowie den aktuellen Angaben für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherungen.§ 78b WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Fassung gemäß Änderung durch Hochwasserschutzgesetz II)(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Der Datensatz zeigt die Ergebnisse, die im Rahmen einer Vorstudie (siehe fachliche Grundlage) für den Kreis Wesel in Bezug auf die tiefe hydrothermale Geothermie (> 1000 m), ermittelt wurden. Es erfolgte eine Klassifizierung der Gebiete in verschiedene "Flags" – was als vereinfachtes Ampelsystem dient, den Grad der Eignung für eine geothermische Nutzung widerspiegelt und als erste Orientierung für weitere Planungs- und Umsetzungsschritte dienen soll. Grüne Flaggen (Green Flags): Diese Gebiete weisen das höchste Potenzial für die Realisierung von Geothermieprojekten auf. Sie zeichnen sich durch sehr günstige Voraussetzungen hinsichtlich der Deckungsrate (bis zu 150%) und der Reservoir-Tiefe (bis zu 3800 m) aus. Diese Kombination stellt sicher, dass der Wärmebedarf nicht nur gedeckt, sondern auch ein Puffer für zukünftiges Wachstum oder Schwankungen vorhanden ist, während die Bohrkosten im wirtschaftlich attraktiven Bereich bleiben. Gelbe Flaggen (Yellow Flags): Gebiete mit gelben Flaggen bieten grundsätzlich ein gutes Potenzial hinsichtlich der Deckungsrate (bis zu 150%), sind jedoch durch eine tiefe Lage des Reservoirs (tiefer als 3800 m) gekennzeichnet. Obwohl der Wärmebedarf gedeckt werden könnte, sind die zu erwartenden erheblich höheren Bohrkosten ein wesentlicher Faktor, der die Wirtschaftlichkeit negativ beeinflusst. Orangefarbene Flaggen (Orange Flags): Diese Gebiete sind dadurch gekennzeichnet, dass ihre Deckungsrate als zu hoch (höher als 150%) eingestuft wird, obwohl das Reservoir in einer geeigneten Tiefe (bis zu 3800 m) liegt. Eine zu hohe Deckungsrate kann darauf hindeuten, dass das prognostizierte geothermische Potenzial den lokalen Wärmebedarf weit übersteigt, wodurch die wirtschaftliche Auslastung einer Anlage als unwahrscheinlich anzusehen ist. Die genaue Wirtschaftlichkeit müsste hier individuell und detailliert analysiert werden, da viele Variablen wie das verfügbare Kapital, das Potenzial für weitere Abnehmer oder die Möglichkeit, mehrere Gebiete zusammen zu versorgen, eine Rolle spielen. Rote Flaggen (Red Flags): Gebiete mit roten Flaggen werden als aktuell ungeeignet für die tiefen-geothermische Nutzung eingestuft. Dies ist der Fall, wenn sowohl die Deckungsrate als zu hoch (höher als 150%) als auch das Reservoir als zu tief (tiefer als 3800 m) bewertet werden. Diese Kombination von mangelnder Wirtschaftlichkeit aufgrund eines Überangebots bei gleichzeitig hohen Erschließungskosten macht eine sinnvolle geothermische Nutzung unter den aktuellen Rahmenbedingungen unwahrscheinlich.
„Mit der im Jahr 2000 veröffentlichten Europäischen Wasserrahmenrichtlinie soll ein Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers geschaffen werden. Das Ziel ist die Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie der Schutz und die Verbesserung des Zustandes aller aquatischen Ökosysteme. Dazu sollen spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen sowie zur Sanierung durchgeführt werden. Spätestens bis zum Jahr 2015 muss für die meisten Gewässer der so genannte „gute“ Zustand erreicht sein. Für die Küsten- und Übergangsgewässer wird als Qualitätsmerkmal für den ökologischen Zustand neben den Makrophyten und dem Makrozoobenthos (bei den Übergangsgewässern zusätzlich Fischfauna) auch die Bewertung des Phytoplanktons in der Richtlinie verlangt. Dazu sind die Artenzusammensetzung, die Abundanz und die Biomasse zu erfassen. Ein großes Problem bei vielen in der EG-WRRL geforderten Parametern ist die Ermittelung des Referenzzustandes, also der natürlichen Hintergrundwerte, wie sie vor einer anthorpogenen Beeinflussung der Ökosysteme vorhanden waren. Diese Situation soll dem „sehr guten“ Zustand entsprechen. Meist sind aber nicht genügend historische Daten vorhanden, um diesen Zustand direkt zu definieren. Die auf dem Phytoplankton basierenden Bewertungssysteme werden in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt. Das hat vor allem auch mit dem Umfang und der Qualität der verfügbaren Daten zu tun. Für Deutschland wurden bisher alle verfügbaren Daten für die Ostseeküstengewässer in einem vom BMBF geförderten Projekt (ELBO – Entwicklung von leitbildorientierten Bewertungsgrundlagen für innere Küstengewässer der deutschen Ostseeküste nach EG-WRRL) statistisch ausgewertet und darauf basierend ein Vorschlag für die Qualitätsbewertung an Hand von Phytoplanktonmessgrößen erstellt. Dieses Bewertungssystem bezieht sich bisher jedoch nur auf einen engen Salzgehaltsbereich, da für eine statistische Auswertung der gesamten Salzgehaltsspanne an der deutschen Ostseeküste nicht genügend konsistente Datensätze zur Verfügung standen. Für die Nordsee bestand in Deutschland bisher kein System, um die für die EG-WRRL, definierten Gewässertypen mit Hilfe der Phytoplanktonpopulationen zu klassifizieren. Ziel der vorliegenden Auftragsarbeit war es daher, für die deutschen Nordseeküstengewässer alle verfügbaren Phytoplaktondaten sowie die zugehörigen Umfeldparameter zu sammeln, zu vereinheitlichen, statistisch zu analysieren und einen Vorschlag für ein entsprechendes multifaktorielles Bewertungssystem zu erstellen.“
Auf den innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegenden landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach § 13a DüV strengere Anforderungen für die Düngung aus Gründen des Grundwasserschutzes. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers zu erreichen und auf Dauer einzuhalten. Die Ausweisung dieser "roten Gebiete" mit Stand 12/2022 erfolgte durch das LANUK NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022.
Grundlage für die Ausweisung sind die Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 4 AVV GeA. Dieses Messnetz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes Qualität (WRRL-Messstellen) und des EUA-/Nitrat-Messnetzes, sofern sie den Anforderungen nach Anlage 1 AVV GeA entsprechen. Nach § 3 und § 5 AVV GeA muss bei der Ermittlung der Nitratkonzentrationen in Gebieten, in denen denitrifizierende Verhältnisse (Nitratabbau) im Grundwasser vorliegen, gemäß Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) der Nitratgehalt im Grundwasser vor der Denitrifikation nach der bestverfügbaren Methodik berechnet werden. Dieser Wert muss entsprechend - sofern höher – anstelle der Nitratkonzentration berücksichtigt werden.
Ausgangsflächen für die Ausweisung sind die Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie der dritten Zustands- und Trendbewertung, in denen eine Nitratbelastung oder ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell besteht (Datengrundlage WRRL-Messstellen des 3. Monitoringzyklus 2013-2018). Zusätzlich müssen Grundwasserkörper (GWK) berücksichtigt werden, innerhalb derer eine Messstelle des Ausweisungsmessnetzes mit landwirtschaftlichem Nutzungseinfluss eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend oder unter Berücksichtigung der Denitrifikation (s.o.) eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes aufweist.
Im nächsten Schritt erfolgt innerhalb dieser betroffenen GWK eine Abgrenzung zwischen belasteten und unbelasteten Teilgebieten (immissionsbasierte Abgrenzung). Dazu werden neben den an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes gemessenen Nitratkonzentrationen (2016-2019) hydrogeologische, hydraulische oder hydrogeologische und hydraulische Kriterien auf Grundlage von Grundwassergleichenkarten, einer modellierten Grundwasseroberfläche des Landes, und hydrogeologischen Karten verwendet.
Die so abgegrenzten belasteten Teilgebiete werden als mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV ausgewiesen. Sofern ein Anteil von mindestens 20 Prozent einer landwirtschaftlichen Referenzparzelle (in NRW: Feldblock) innerhalb eines belasteten Gebiets liegt, wird entsprechend § 7 AVV GeA deren Gesamtfläche den mit Nitrat belasteten Gebieten zugerechnet.
Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Flächen ab 01.01.2025 dient das Thema "Betroffene Feldblöcke (09/2024) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete (01/2025)".
Der Datensatz enthält vorgeschlagene Fußgängerrouten im Rhein-Kreis Neuss. Die Routen gehen entlang der Standorte für die es kulturelle Informationen gibt. Die Informationen können an den Punkten in der Karte über eine Audiodatei abgerufen werden.
Daten der im Ennepe-Ruhr-Kreis befindlichen Oberflächengewässer; bereitgestellt als Web Map Service (WMS), nächtlich aktualisiert; Darstellung nur im Maßstabsbereich größer/gleich 1:50000
„Innerhalb der Frage, welche Prozesse und Faktoren die Verteilung und Abundanz von marinen Arten bestimmen, hat Rekrutierung einen immer größeren Stellenwert als strukturierender Prozess gewonnen. Rekrutierung selber ist komplex und hängt von einer Vielzahl von Faktoren vor und nach der Larvenansiedlung ab. Das Hauptziel der vorliegenden Arbeit war die Klärung der Frage, wie die Prozesse Larvenangebot, Larvenansiedlung und sekundäre Dispersion die Rekrutierung des Makrozoobenthos in eulitoralen Weichboden-Gemeinschaften der Nordsee beeinflussen. Der strenge Winter 1995/96 wurde als natürliches Großexperiment genutzt, um den Einfluss dieser Prozesse auf die Wiederbesiedlung und die Ausbildung von zwei unterschiedlichen Gemeinschaftsstrukturen zu dokumentieren. […]“ Recruitment dynamics of North Sea macrozoobenthos in intertidal soft bottoms: larval availability, settlement and dispersal. “One of the most fundamental challenges in ecology is to understand the underlying causes of patterns in distribution and abundance of species. As ecologists have grappeled with this question, the role of recruitment as a structuring process has attracted increasing attention over the last two decades. Much of the recent work has focused on how pre- and post settlement processes involved into recruitment affect the temporal and spatial pattern of invertebrate populations and communities. This thesis investigates how larval supply, larval settlement and secondary dispersal in relation to environmental conditions affected recruitment of macrozoobenthos living in an intertidal sand flat located in the German Wadden Sea (North Sea). The severe winter 1995(96 was used as a natural large-scale experiment to study how these processes contribute to the recovery from such a disturbance and to asses the structural development of two different assemblages. […]”
Der Windatlas 2025 vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW stellt der Öffentlichkeit Daten zur Windsituation in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Im Rahmen einer landesweiten Windmodellierung sind verschiedene Parameter berechnet und validiert worden. Die Daten liegen im 30 m x 30 m Rasterformat vor und sind teilweise ergänzend als Vektordatensatz aufbereitet. Der Windatlas 2025 beinhaltet: 1) Mittlere Windgeschwindigkeit in m/s für sieben unterschiedliche Höhen von 75 m bis 225 m Die mittlere Windgeschwindigkeit bezeichnet die im langjährigen Mittel durchschnittlich auftretende Geschwindigkeit der Luft gegenüber dem Boden. Hierbei wird ausschließlich die für die Windenergieerzeugung maßgebliche, horizontale Komponente betrachtet. 2) Mittlere Windleistungsdichte in W/qm für sieben unterschiedliche Höhen von 75 m bis 225 m Die Windgeschwindigkeit gibt das Produktionsverhalten einer Windenergieanlage nur bedingt wieder. Neben dem mittleren Windangebot spielen hierbei insbesondere die Luftdichte, die Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeit und die Abregelung der Leistung von Windenergieanlagen bei Nennwindgeschwindigkeit eine Rolle. Diese Aspekte werden von der mittleren gekappten Windleistungsdichte berücksichtigt. 3) & 4) Standortgüte und Jahresertrag für drei typische Windenergieanlagen in den Höhen von 150 m, 175 m, 200 m Für drei in NRW gängige, unterschiedlich große Windenergieanlagen-Typen wurden durchschnittliche Jahreserträge sowie die Standortgüte nach EEG berechnet: • Enercon E-115 EP3 E3 in 150 m über Grund • Nordex N 149 5.X in 175 m über Grund • Vestas V-172 in 200 m über Grund 5) A und k Parameter für sieben unterschiedliche Höhen von 75 m bis 225 m (nur Raster) Die Windgeschwindigkeit folgt in Mitteleuropa und in vergleichbaren Windklimaten einer Weibull-Verteilung, die durch zwei Parameter beschrieben wird: den A-Parameter (Skalierungsparameter) und den k-Parameter (Formparameter). Diese sind entscheidend für die Bewertung des Windpotenzials und die Ertragsprognosen für Windenergieanlagen. 6) Umgebungsturbulenz für sieben unterschiedliche Höhen von 75 m bis 225 m (nur Raster) Für den Windatlas NRW wurde die mittlere meteorologische Turbulenzintensität bestimmt. Unter Turbulenz versteht man bei der Windenergienutzung die kurzzeitigen Schwankungen der Windgeschwindigkeit um einen Mittelwert – typischerweise einen 10-Minuten Mittelwert. Sie werden durch Störeinflüsse der Geländebeschaffenheit auf die Windströmung ausgelöst, z. B. durch Waldgebiete, bewegtes Gelände oder städtische Bebauung. 7) Unsicherheit bezogen auf die mittlere Windgeschwindigkeit (nur Raster) Ausgehend von der in einer Vielzahl von Projekten gewonnenen Kenntnis der Ergebnisqualität des eingesetzten Modellsystems, vor allem aber aufgrund der Validierungsergebnisse, erfolgte im Rahmen der Modellierungen des Windatlas auch eine Kartierung der mit den Ergebnissen verbundenen Unsicherheiten.
„Mit der im Jahr 2000 veröffentlichten Europäischen Wasserrahmenrichtlinie soll ein Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers geschaffen werden. Das Ziel ist die Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie der Schutz und die Verbesserung des Zustandes aller aquatischen Ökosysteme. Dazu sollen spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen sowie zur Sanierung durchgeführt werden. Spätestens bis zum Jahr 2015 muss für die meisten Gewässer der so genannte „gute“ Zustand erreicht sein. Für die Küsten- und Übergangsgewässer wird als Qualitätsmerkmal für den ökologischen Zustand neben den Makrophyten und dem Makrozoobenthos (bei den Übergangsgewässern zusätzlich Fischfauna) auch die Bewertung des Phytoplanktons in der Richtlinie verlangt. Dazu sind die Artenzusammensetzung, die Abundanz und die Biomasse zu erfassen. Ein großes Problem bei vielen in der EG-WRRL geforderten Parametern ist die Ermittelung des Referenzzustandes, also der natürlichen Hintergrundwerte, wie sie vor einer anthorpogenen Beeinflussung der Ökosysteme vorhanden waren. Diese Situation soll dem „sehr guten“ Zustand entsprechen. Meist sind aber nicht genügend historische Daten vorhanden, um diesen Zustand direkt zu definieren. Die auf dem Phytoplankton basierenden Bewertungssysteme werden in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt. Das hat vor allem auch mit dem Umfang und der Qualität der verfügbaren Daten zu tun. Für Deutschland wurden bisher alle verfügbaren Daten für die Ostseeküstengewässer in einem vom BMBF geförderten Projekt (ELBO – Entwicklung von leitbildorientierten Bewertungsgrundlagen für innere Küstengewässer der deutschen Ostseeküste nach EG-WRRL) statistisch ausgewertet und darauf basierend ein Vorschlag für die Qualitätsbewertung an Hand von Phytoplanktonmessgrößen erstellt. Dieses Bewertungssystem bezieht sich bisher jedoch nur auf einen engen Salzgehaltsbereich, da für eine statistische Auswertung der gesamten Salzgehaltsspanne an der deutschen Ostseeküste nicht genügend konsistente Datensätze zur Verfügung standen. Für die Nordsee bestand in Deutschland bisher kein System, um die für die EG-WRRL, definierten Gewässertypen mit Hilfe der Phytoplanktonpopulationen zu klassifizieren. Ziel der vorliegenden Auftragsarbeit war es daher, für die deutschen Nordseeküstengewässer alle verfügbaren Phytoplaktondaten sowie die zugehörigen Umfeldparameter zu sammeln, zu vereinheitlichen, statistisch zu analysieren und einen Vorschlag für ein entsprechendes multifaktorielles Bewertungssystem zu erstellen. Der vorliegende Zwischenbericht […] gibt einen ersten Überblick über die bisher durchgeführten Arbeiten und den momentan vorliegenden Datenbestand. […] Basierend auf dieser Version werden die folgenden Zwischenberichte sowie der Endbericht entstehen. […]“
„Mit der im Jahr 2000 veröffentlichten Europäischen Wasserrahmenrichtlinie soll ein Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers geschaffen werden. Das Ziel ist die Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie der Schutz und die Verbesserung des Zustandes aller aquatischen Ökosysteme. Dazu sollen spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen sowie zur Sanierung durchgeführt werden. Spätestens bis zum Jahr 2015 muss für die meisten Gewässer der so genannte „gute“ Zustand erreicht sein. Für die Küsten- und Übergangsgewässer wird als Qualitätsmerkmal für den ökologischen Zustand neben den Makrophyten und dem Makrozoobenthos (bei den Übergangsgewässern zusätzlich Fischfauna) auch die Bewertung des Phytoplanktons in der Richtlinie verlangt. Dazu sind die Artenzusammensetzung, die Abundanz und die Biomasse zu erfassen. Ein großes Problem bei vielen in der EG-WRRL geforderten Parametern ist die Ermittelung des Referenzzustandes, also der natürlichen Hintergrundwerte, wie sie vor einer anthorpogenen Beeinflussung der Ökosysteme vorhanden waren. Diese Situation soll dem „sehr guten“ Zustand entsprechen. Meist sind aber nicht genügend historische Daten vorhanden, um diesen Zustand direkt zu definieren. Die auf dem Phytoplankton basierenden Bewertungssysteme werden in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt. Das hat vor allem auch mit dem Umfang und der Qualität der verfügbaren Daten zu tun. Für Deutschland wurden bisher alle verfügbaren Daten für die Ostseeküstengewässer in einem vom BMBF geförderten Projekt (ELBO – Entwicklung von leitbildorientierten Bewertungsgrundlagen für innere Küstengewässer der deutschen Ostseeküste nach EG-WRRL) statistisch ausgewertet und darauf basierend ein Vorschlag für die Qualitätsbewertung an Hand von Phytoplanktonmessgrößen erstellt. Dieses Bewertungssystem bezieht sich bisher jedoch nur auf einen engen Salzgehaltsbereich, da für eine statistische Auswertung der gesamten Salzgehaltsspanne an der deutschen Ostseeküste nicht genügend konsistente Datensätze zur Verfügung standen. Für die Nordsee bestand in Deutschland bisher kein System, um die für die EG-WRRL, definierten Gewässertypen mit Hilfe der Phytoplanktonpopulationen zu klassifizieren. Ziel der vorliegenden Auftragsarbeit war es daher, für die deutschen Nordseeküstengewässer alle verfügbaren Phytoplaktondaten sowie die zugehörigen Umfeldparameter zu sammeln, zu vereinheitlichen, statistisch zu analysieren und einen Vorschlag für ein entsprechendes multifaktorielles Bewertungssystem zu erstellen. Der zweite Zwischenbericht […] gibt einen Überblick über die bis jetzt durchgeführten Arbeiten und den vorliegenden Datenbestand. […] Basierend auf dieser Version wird der Endbericht entstehen. […]“