Gesamtanzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 65 Jahre). Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Es werden demnach auch Ausländerinnen und Ausländer zugeordnet.
Anteil der der Personen, die Leistungen nach dem SGB XII außerhalb der Regelaltersgrenze beziehen, an allen Personen dieser Altersklasse. Der Anteil lässt Rückschlüsse auf die Ausprägung der Altersarmut zu.
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Die Mitglieder sind im SGB-II-Bezug und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.
Gesamtanzahl der Seniorinnen und Senioren (65 Jahre und älter) mit Migrationshintergrund. Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Der Personengruppe werden somit auch Ausländer/innen zugeordnet.
Gesamtanzahl der Seniorinnen und Senioren (65 Jahre und älter). Diese Gruppe ist geprägt von persönlichen und gesellschaftlichen Ressourcen. Einsamkeit und abnehmende Selbständigkeit können dagegen auch eine Rolle spielen.
Anteil der Kinder und Jugendlichen (unter 18 Jahre) an der Gesamtbevölkerung. Die Ergebnisse zeigen auf, wie der Anteil der Kinder und Jugendlichen ausgeprägt ist.
Anzahl der Bürgergeld-Beziehenden (55 bis unter 68 Jahre) an allen Personen dieser Altersklasse. Die Betroffenen sind auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen und befinden sich in einem fortgeschrittenen erwerbsfähigen Alter.
Der Jugendquotient gibt Anhaltspunkte darüber, in welchem Umfang Versorgungsaufgaben gegenüber der jüngeren Generation entstehen können. So beschreibt er das Verhältnis der Generationen zueinander.