Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
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Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015
Das Landeskartenwerk Digitale Topographische Karte 1:25 000 visualisiert die amtlichen Geobasisdaten ATKIS und ALKIS-Gebäude im bundeseinheitlichen Regelblattschnitt. Die Ebene "Blattschnitt DTK25" enthält Informationen zur Aktualität der einzelnen Kartenblätter.
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Das ATKIS DGM ist ein Teil des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS). Das DGM beschreibt höhenmäßig die Erdoberfläche ohne natürliche (z. B. Vegetation) und künstliche Objekte (z. B. Bauwerke). Das DGM liegt in Form eines gleichmäßigen Rasters mit einer Rasterweite von 1m im Blattschnitt 2km x 2km vor. In das Land Brandenburg reicht ein Buffer von ca. 250m.
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Dieser WFS-Dienst enthält die Aufteilung des Kreises Viersen in über 130 Jagdbezirke, um z.B. bei einem Wildunfall den zuständigen Jäger/Jagdpächter zu ermitteln. Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Der WFS ist tagesaktuell.