Um Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel gezielt ein- und möglichst effektiv umzusetzen, sollten die Gebiete und Bereiche identifiziert werden, die eine besondere Sensitivität gegenüber den Folgen des Klimawandels aufweisen. Das sind Gebiete, in denen aufgrund der sozialen, ökonomischen und naturräumlichen Rahmenbedingungen vor Ort besondere Probleme durch die klimatischen Änderungen zu erwarten sind. Neben Belastungsgebieten unter den Aspekten Hitze und Extremniederschläge werden in der "Handlungskarte Klimaanpassung" auch die Belastungsgebiete der Industrieflächen und die Restriktionsflächen der Frischluftschneisen und Luftleitbahnen ausgewiesen. Die in der Karte dargestellten Zonen werden im Folgenden beschrieben. Es werden zwei Karten definiert, die den Ist- bzw. Zukunft-Zustand darstellen.
Zur Erfassung und Bewertung des Stadtklimas wurden zahlreiche Messungen im Stadtgebiet durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse wurden genutzt, um die Synthetische Klimafunktionskarte und die Karte der Planungshinweise abzuleiten. Die Synthetische Klimafunktionskarte gliedert das Stadtgebiet in Klimatope, die durch ähnliche mikroklimatische Ausprägungen gekennzeichnet sind. Dynamische Faktoren werden in Form spezifischer Klimaeigenschaften und spezieller Klimafunktionen dargestellt und beschrieben. Die Synthetische Klimafunktionskarte wird zur Ableitung des Planungs- und Handlungsbedarfs mit dem Ziel, bestehende Belastungspotentiale zu senken und die Lebens und Wohnqualität zu sichern, genutzt (Planungshinweise). Die Klimaanalyse ist Teil der "Handlungskarte Klimaanpassung" von 2013. Eine Neuberechnung bietet die "Nachhaltigkeitsstrategie" von 2024.
Der Luftbildatlas zeigt auf einer Zeitschiene von 1926 bis heute das Stadtgebiet Bochum aus der Vogelperspektive. Die Zeitreise hilft uns, die Veränderungen unserer Region im Laufe der Zeit zu sehen. Die Jahrgänge 1999 bis 2015 sind durch Bildflüge der Firma Aerowest GmbH entstanden. Die historischen Aufnahmen von 1926 bis 1998 werden vom Geonetzwerk.metropoleRuhr zur Verfügung gestellt.
Ein Bodenrichtwert für Bauland (§ 196 BauGB) ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die Datei enthält für das gesamte Stadtgebiet die Höhenwerte in einem 20 m Raster. Die Daten wurden abgeleitet aus den Laserscan-Daten des Landes NRW, erfasst in 2012 durch flugzeuggestütztes Laserscanning.