In Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (1) und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung.“
Unter dem Begriff Schwere versteht man den Betrag der Fallbeschleunigung, der sich aus der Erdanziehung, der Fliehkraft der rotierenden Erde und den unterschiedlichen Masseverteilungen auf der Erdoberfläche und im Erdinneren ergibt. Man unterscheidet zwischen der absoluten Schweremessung, bei der die tatsächliche Schwere am Aufstellungsort bestimmt wird, und der relativen Schweremessung, bei der Schweredifferenzen ausgehend von bekannten Schwerefestpunkten bestimmt werden. Schwerefestpunkte können als Datenblatt und als Schwerefestpunktübersicht im Blattschnitt der Topographischen Karte 1:25 000 abgegeben werden.
Die Präsentationsgraphik im Maßstab 1:4.000 wird automatisiert aus dem aktuellen ATKIS®-Basis-DLM abgeleitet. Die in der Graphik vollständig dargestellten Straßennamen stammen aus dem ATKIS®-Basis-DLM, der Gebäudebestand inklusive Hausnummern kommt aus dem Liegenschaftskataster und das Schriftgut wird den topographischen Landeskartenwerken entnommen. Die PG 4 wird blattschnittfrei produziert und liegt nur innerhalb Hessens vor. Sie unterscheidet sich durch einen spezifischen Zeichenschlüssel in Art und Umfang der dargestellten Objekte.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (1) und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
„Der vorliegende Bericht dokumentiert die Ergebnisse der biologischen Beweissicherung in der Wesermündung für den Zeitraum 1995 bis 1997. Art und Umfang der Untersuchungen wurden im wasserrechtlichen Einleitungsbescheid des Landkreises Wesermarsch (355/81) für das Werk Nordenham der Kronos-Titan GmbH festgelegt. Entsprechend wurden im Berichtszeitraum zweimal jährlich (April und September) Untersuchungen von Sediment und Benthos an 7 Terminstationen im Eulitoral der Wesermündung durchgeführt.“
In Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (1) und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung.“ Der Geodatensatz wird automatisiert aus den Daten des ATKIS Basis-DLM BW - NOrA über Mappingtabellen abgeleitet.
„Im Rahmen dieser Arbeit erfolgte eine Bestandsaufnahme des Makrozoobenthos des im Ems-Dollart-Ästuar gelegenen Wattgebietes Rysumer Nacken. Dieses Wattgebiet ist gekennzeichnet durch umfangreiche Aufspülmaßnahmen und durch ein ungewöhnlich hohes Schillaufkommen. […] Es sind alle Wattypen von Sand- über Misch- bis Schlickwatt vorhanden, vorherrschend sind jedoch schilldurchsetzte Feinsandsedimente und Mischwattsedimente. Die Ergebnisse dieser Arbeit zeigen, dass der Faunabestand in den Bereichen, die nicht direkt durch die Aufspülmaßnahmen betroffen sind, sich nicht von vergleichbaren anderen ästuarinen Gebieten unterscheidet. […]“
Festpunkte (Lage- und Hoehenfestpunkte) sind über das Land verteilte dauerhaft ein- oder angebrachte (vermarkte) stabile Vermessungspunkte. Die Grundlagenvermessun schafft mit ihren Mess- und Berechnungsmethoden die Voraussetzungen, die benötigt werden, um Teile der Erdoberfläche lage- und höhenmäßig hochgenau abbilden zu können. Sie schaffen in einer modernen Gesellschaft die Grundlagen, die für Ihre vielfältigen Aufgaben, Entscheidungen und Planungen benötigt werden. Der WMS Festpunkte unterstützt die OGC WMS Versionen 1.1.1 und 1.3.0. Der abrufbare Kartenausschnitt pro WMS-Request ist auf eine Ausdehnung von maximal 6.000x6.000 Pixel begrenzt.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ermittelten potentiell betroffenen Grundwasserkörper für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus der HWRM-RL.Die Einzugsgebiete der großen Flüsse (Flussgebietseinheiten) sind in Teileinzugsgebiete untergliedert worden. Innerhalb der Teileinzugsgebiete erfolgte die Abgrenzung der Grundwasserkörper nach hydraulischen Grenzen und hydrogeologischen Kriterien. Als hydraulische Grenzen wurden die oberirdischen Wasserscheiden als oberstromige und die relevanten Vorfluter als unterstromige Begrenzung herangezogen. Dabei wurde vorausgesetzt, dass die Wasserscheiden der oberirdischen Gewässer großräumig auch die unterirdischen Wasserscheiden widerspiegeln.
Digitale Orthophotos mit einer Bodenpixelgröße von 20cm x 20cm (ATKIS®-DOP20) werden aus Luftbildern der Befliegungen des Landes hergestellt. Dabei werden durch Umbildung die perspektivischen Verzerrungen der Luftbilder beseitigt und ein Bild mit Parallelprojektion erzeugt, welches einen über die ganze Bildfläche einheitlichen Maßstab hat. In den Orthophotos können somit Strecken und Flächen gemessen werden. Mit dem Bildflug 2019 wurde bei den Digitalen Orthophotos die neue Qualität True Orthophoto - TrueDOP eingeführt. Sie entstehen durch eine Entzerrung der Luftbilder mit Hilfe eines bildbasierten Digitalen Oberflächenmodells (bDOM). Inhaltlich unterscheiden sich TrueDOP von den bisherigen DOP, insbesondere durch den Wegfall der Umklappeffekte der auf der Erdoberfläche stehenden Objekte, das heißt man blickt senkrecht von oben auf diese.