„Der vorliegende Bericht befasst sich mit der Überprüfung der neun Wasserkörper der niedersächsischen Küstengewässer und dem Übergangsgewässer der Weser hinsichtlich der ökologischen Kriterien für eine Ausweisung als erheblich veränderte oder natürliche Wasserkörper nach EG-WRRL. […]“
„Die vorliegende Studie wurde von der KÜFOG GmbH erstellt und ist im August 2005 vom NLWKN Forschungsstelle Küste, Außenstelle Wilhelmshaven beauftragt worden. Als Folgestudie der bereits in 2004 durchgeführten Zusammenstellung von Benthosdaten der Weser (KÜFOG 2004) konzipiert, besteht der Kern der Studie aus einer digitalen Datensammlung der bisher in zahlreichen Gutachten und Veröffentlichungen erhobenen Makrozoobenthosuntersuchungen in der Weser. Ausgehend von der ersten umfangreichen datenbasierten Beschreibung benthischer Teillebensräume der Brackwasserzone der Weser in WITT (2004) und ergänzenden Daten aus dem limnischen Teil der Weser (KÜFOG 2006a) wurden weitere umfangreiche Daten ergänzt, die für die Planungen zur aktuellen Weseranpassung erhoben und ausgewertet wurden (s. Kap.3). Der Datenbestand wird genutzt, um Teillebensräume des Übergangsgewässers unter Berücksichti¬gung der abiotischen Bedingungen zu beschreiben und zu bewerten. Aus historischen Karten und Gebietsbeschreibungen werden die Teillebensräume vor den maßgeblichen Ausbauten der Weser zum Großschifffahrtsweg (FRANZIUS 1888) identifiziert, digital aufgearbeitet und mit den aktuellen Strukturen verglichen. Die benthischen Lebensräume werden beschrieben und qualitativ und soweit möglich quantitativ anhand der Benthosdaten charakterisiert. Ein möglichst datenbasierter historischer Referenzzustand wird aus dem Vergleich der hydromorphologischen Entwicklung und der Besiedlung rekonstruiert. Hierbei ist die enge Bindung der benthischen Besiedlung an hydromorphologische Gegebenheiten Grundlage des Bewertungsansatzes und bekommt gegenüber anderen Bewertungs¬systemen deutlich mehr Gewicht (vgl. Niederländischer Ansatz nach BOUMA et al. 2006). Dabei geht der hier verfolgte Ansatz entsprechend grundsätzlich von einer getrennten Betrachtung der unter¬schiedlichen Teillebensräume innerhalb des Übergangsgewässers aus, wie sie u.a. von WITT (2004) vorgeschlagen wurden und in KÜFOG (2004) spezifiziert wurden. Die hier entwickelten Bewertungskriterien werden mit den bestehenden Ansätzen von Ysebaert an der Westerschelde und Krieg an der Elbe verglichen. Die Eignung des inhaltsnahen Ansatzes von Ysebaert wird anhand der Weserdaten geprüft und fachlich diskutiert. Veränderungsvorschläge und Abweichungen werden dabei vorgestellt und begründet. Eine Diskussion zur Anwendbarkeit des resultierenden Bewertungsvorschlags wird vor dem Hintergrund der Anforderungen, die sich aus der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie z.B. an ein geeignetes Monitoring der Übergangsgewässer ergeben, geführt.“
„Mit der vorliegenden Arbeit wurde ein Bewertungssystem für den ökologischen Zustand / das ökologische Potential nach WRRL für die Angiospermen der Übergangs- und Küstengewässer der FGE Weser und für das Küstengewässer der FGE Elbe erstellt. Hierfür erfolgte eine Literaturrecherche für die einzelnen Wasserkörper, um die bislang nicht oder nur ansatzweise erarbeiteten Referenzsituationen beschreiben zu können. Es wurden Datenlücken und zu deren Schließung erforderliche Untersuchungen benannt. Um die heutige Qualität der Ausdehnung und Ausprägung der Ökotope im Bearbeitungsgebiet besser einordnen zu können erfolgte ein historischer Überblick über die geologische Entwicklung sowie die vegetationsgeschichtliche Entwicklung des Bearbeitungsgebietes. Bereits vorhandene Ansätze zur Bewertung nach WRRL wurden auf ihre Eignung auf Anwendbarkeit im Bearbeitungsgebiet überprüft, ggf. angepasst und weiterentwickelt. Es wurden zwei Betrachtungsebenen (qualitativer und quantitativer Ansatz) mit verschiedenen Bewertungsparametern berücksichtigt. Bis auf ein Teilgebiet (Unterweser des Wasserkörpers Weser T1) wurden für die Küstengewässer FGE Ems, Weser und Elbe die gleichen Parameter verwendet. Aufgrund der spezifischen Bedingungen im Bereich der Unterweser wurden hier andere Bewertungsparameter entwickelt. Das Bewertungssystem wurde anhand vorhandener Daten getestet und es wurde auf fehlende Daten hingewiesen. Es erfolgte, soweit machbar, ein Vergleich mit den Ergebnissen anderer Bewertungssysteme. Fragen der Überschneidung, Abgrenzung und Kompatibilität der Ansätze nach WRRL mit denen nach FFH wurden geprüft. Es wurden die methodischen Anforderungen an ein Monitoring grob umrissen. Weiterhin wurden Vorschläge für Maßnahmen dargestellt.“
„Die EU-Wasserrahmen-Richtlinie schafft einen Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Für oberirdische Gewässer gelten die folgenden Ziele: Verwirklichung des guten ökologischen und chemischen Zustandes bis 2015; Verwirklichung des guten ökologischen Potenzials und des guten chemischen Zustands bei erheblich veränderten oder künstlichen Gewässern bis 2015; Verschlechterungsverbot; Bei künstlichen und erheblich veränderten Oberflächengewässern kann nach sorgfältiger Prüfung der Verbesserungsmöglichkeiten die Ausweisung als erheblich verändertes Gewässer erfolgen. Bei diesen Gewässern, bzw. bei Gewässerabschnitten, bei denen der gute ökologische Zustand nicht oder nicht mit verhältnismäßigen Mitteln wieder hergestellt werden kann und wenn durch die Wiederherstellung bestimmte Nutzungen, wie Wasserkraft, Schifffahrt, Hochwasserschutz entscheidend beeinträchtigt würden, muss nicht der gute ökologische Zustand erreicht werden, sondern das gute ökologische Potenzial. Die Richtlinie definiert den ‚guten ökologischen Zustand’ als ein Ziel, das bis 2015 (in Ausnahmen auch bis 2027) erreicht sein soll. Vor diesem Hintergrund ist es zunächst notwendig, den aktuellen Zustand der Gewässer zu beurteilen und damit den erforderlichen Handlungsbedarf im Hinblick auf das Ziel der WRRL aufzuzeigen. Um diesen ersten Schritt durchführen zu können, ist die Entwicklung geeigneter Bewertungsverfahren für die von der WRRL vorgegebenen Qualitätskomponenten erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die vorliegende Arbeit die Aufgabe für den Gewässertyp ‚Übergangsgewässer- Nordsee’ (Typ T1/T2) ein fischbasiertes Bewertungswerkzeug zu entwickeln, das den spezifischen Anforderungen der WRRL Rechnung trägt. Der Gewässertyp „Übergangsgewässer- Nordsee“ ist durch den ästuarinen Salinitätsgradienten charakterisiert und zeichnet sich durch das dynamische Zusammentreffen limnischer und mariner Elemente aus. Er bildet daher einen Lebensraum ganz eigener Prägung, der auch eine spezifische Fischfauna aufweist. Diese eigene Ausprägung machte im Hinblick auf die Qualitätskomponente Fischfauna einen spezifischen Bewertungsansatz für die Übergangsgewässer erforderlich. Dazu ist in der vorliegenden Arbeit ein multimetrisches Bewertungsverfahren konzipiert worden, das die Aspekte Artenspektrum, Abundanz und Altersstruktur der Fischfauna umfasst und dabei auf eine historische Referenzzönose als Bewertungsmaßstab Bezug nimmt. Mit der Erarbeitung eines entsprechenden fischbasierten Bewertungswerkzeuges wurde das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR im Dezember 2004 von den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen beauftragt. Die Koordination des Projektes oblag dabei der Wassergütestelle Elbe und wurde von einer Fachgruppe aus Vertretern der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg begleitet. […]“
„Im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist auch der ökologische Zustand der Übergangsgewässer mittels der Fischfauna zu bewerten. Es ist Aufgabe des Vorhabens, ein zwischen den Niederlanden und Deutschland abgestimmtes Bewertungsverfahren für das Übergangsgewässer der Ems (NL-Typ ‚O2’, D-Typ ‚T1’) zu erarbeiten. Die Grundlage hierfür bilden die bereits vorliegenden nationalen Bewertungsvorschläge aus den Niederlanden und Deutschland von JAGER & KRANENBARG (2004) sowie BIOCONSULT (2006). Beide nationalen Bewertungsverfahren weisen, neben gewissen Unterschieden, bereits wesentliche generelle inhaltliche Übereinstimmungen auf. Dies bezieht sich v.a. auf die Auswahl der qualitativen Metrics (Artengemeinschaft, Verwendung ökologischer Gilden) und die Nutzung einer historischen Referenz als Bezugsgröße für die Ermittlung des ökologischen Zustandes im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie. Auf dieser Grundlage erschien die Erarbeitung eines gemeinsamen Verfahrens für das ‚binationale’ Gewässer Ems sinnvoll und machbar. An dieser Stelle sei auf den in Anhang 3 befindlichen Kurzbericht zur Interkalibration der Bewertungsverfahren hingewiesen, aus dem weitere Details zu den nationalen Verfahren entnommen werden können. Die Erarbeitung eines Bewertungstools für die Ems soll dabei auf das von BIOCONSULT (2006) entwickelte Tool für Übergangsgewässer des deutschen Typs ‚T1’ aufbauen, da dieses anders als das niederländische Verfahren auch die von der WRRL geforderten ‚quantitativen Aspekte’ (Abundanzen) einbezieht. Das in der Praxis noch zu testende Verfahren wurde v.a. auf der Grundlage vorhandener Daten (Hamenfänge) aus der Elbe und der Weser erarbeitet und ist deshalb auch unter Berücksichtigung des Niederländischen Verfahrens an die spezifischen Verhältnisse an der Ems zu adaptieren. Dies gilt insbesondere für die historische Referenz als Bewertungsmaßstab und die Auswahl der Indikatorarten. Es sind folgende Arbeitsschritte beauftragt: Vorbereitung einer gemeinsamen (NL, D) Datenbank; Anpassung des vorhandenen Bewertungstools an die Bedingungen in der Ems; Generelle Prüfung der Übertragbarkeit auf andere Übergangsgewässer des NL-Typ ‚O2’; Ableitung eines Monitoringkonzeptes; Erarbeitung eines „Entscheidungsbaumes“ zur Ableitung von Maßnahmen; Mit den Arbeiten wurde das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR gemeinsam von Rijkswa-terstaat, Rijksinstituut voor Kust en Zee (RIKZ), Haren-NL und vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Brake/Oldenburg, beauftragt. Die Arbeiten wurden von einer Arbeitsgruppe aus VertreterInnen (Z. Jager & K. van de Ven [RIKZ], W. Heiber & G. Petri [NLWKN-Brake/OL]) der beiden Einrichtungen begleitet.“
„Mit der im Jahr 2000 veröffentlichten Europäischen Wasserrahmenrichtlinie soll ein Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers geschaffen werden. Das Ziel ist die Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie der Schutz und die Verbesserung des Zustandes aller aquatischen Ökosysteme. Dazu sollen spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen sowie zur Sanierung durchgeführt werden. Spätestens bis zum Jahr 2015 muss für die meisten Gewässer der so genannte „gute“ Zustand erreicht sein. Für die Küsten- und Übergangsgewässer wird als Qualitätsmerkmal für den ökologischen Zustand neben den Makrophyten und dem Makrozoobenthos (bei den Übergangsgewässern zusätzlich Fischfauna) auch die Bewertung des Phytoplanktons in der Richtlinie verlangt. Dazu sind die Artenzusammensetzung, die Abundanz und die Biomasse zu erfassen. Ein großes Problem bei vielen in der EG-WRRL geforderten Parametern ist die Ermittelung des Referenzzustandes, also der natürlichen Hintergrundwerte, wie sie vor einer anthorpogenen Beeinflussung der Ökosysteme vorhanden waren. Diese Situation soll dem „sehr guten“ Zustand entsprechen. Meist sind aber nicht genügend historische Daten vorhanden, um diesen Zustand direkt zu definieren. Die auf dem Phytoplankton basierenden Bewertungssysteme werden in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt. Das hat vor allem auch mit dem Umfang und der Qualität der verfügbaren Daten zu tun. Für Deutschland wurden bisher alle verfügbaren Daten für die Ostseeküstengewässer in einem vom BMBF geförderten Projekt (ELBO – Entwicklung von leitbildorientierten Bewertungsgrundlagen für innere Küstengewässer der deutschen Ostseeküste nach EG-WRRL) statistisch ausgewertet und darauf basierend ein Vorschlag für die Qualitätsbewertung an Hand von Phytoplanktonmessgrößen erstellt. Dieses Bewertungssystem bezieht sich bisher jedoch nur auf einen engen Salzgehaltsbereich, da für eine statistische Auswertung der gesamten Salzgehaltsspanne an der deutschen Ostseeküste nicht genügend konsistente Datensätze zur Verfügung standen. Für die Nordsee bestand in Deutschland bisher kein System, um die für die EG-WRRL, definierten Gewässertypen mit Hilfe der Phytoplanktonpopulationen zu klassifizieren. Ziel der vorliegenden Auftragsarbeit war es daher, für die deutschen Nordseeküstengewässer alle verfügbaren Phytoplaktondaten sowie die zugehörigen Umfeldparameter zu sammeln, zu vereinheitlichen, statistisch zu analysieren und einen Vorschlag für ein entsprechendes multifaktorielles Bewertungssystem zu erstellen. Der vorliegende Zwischenbericht […] gibt einen ersten Überblick über die bisher durchgeführten Arbeiten und den momentan vorliegenden Datenbestand. […] Basierend auf dieser Version werden die folgenden Zwischenberichte sowie der Endbericht entstehen. […]“
„Mit der im Jahr 2000 veröffentlichten Europäischen Wasserrahmenrichtlinie soll ein Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers geschaffen werden. Das Ziel ist die Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie der Schutz und die Verbesserung des Zustandes aller aquatischen Ökosysteme. Dazu sollen spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen sowie zur Sanierung durchgeführt werden. Spätestens bis zum Jahr 2015 muss für die meisten Gewässer der so genannte „gute“ Zustand erreicht sein. Für die Küsten- und Übergangsgewässer wird als Qualitätsmerkmal für den ökologischen Zustand neben den Makrophyten und dem Makrozoobenthos (bei den Übergangsgewässern zusätzlich Fischfauna) auch die Bewertung des Phytoplanktons in der Richtlinie verlangt. Dazu sind die Artenzusammensetzung, die Abundanz und die Biomasse zu erfassen. Ein großes Problem bei vielen in der EG-WRRL geforderten Parametern ist die Ermittelung des Referenzzustandes, also der natürlichen Hintergrundwerte, wie sie vor einer anthorpogenen Beeinflussung der Ökosysteme vorhanden waren. Diese Situation soll dem „sehr guten“ Zustand entsprechen. Meist sind aber nicht genügend historische Daten vorhanden, um diesen Zustand direkt zu definieren. Die auf dem Phytoplankton basierenden Bewertungssysteme werden in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt. Das hat vor allem auch mit dem Umfang und der Qualität der verfügbaren Daten zu tun. Für Deutschland wurden bisher alle verfügbaren Daten für die Ostseeküstengewässer in einem vom BMBF geförderten Projekt (ELBO – Entwicklung von leitbildorientierten Bewertungsgrundlagen für innere Küstengewässer der deutschen Ostseeküste nach EG-WRRL) statistisch ausgewertet und darauf basierend ein Vorschlag für die Qualitätsbewertung an Hand von Phytoplanktonmessgrößen erstellt. Dieses Bewertungssystem bezieht sich bisher jedoch nur auf einen engen Salzgehaltsbereich, da für eine statistische Auswertung der gesamten Salzgehaltsspanne an der deutschen Ostseeküste nicht genügend konsistente Datensätze zur Verfügung standen. Für die Nordsee bestand in Deutschland bisher kein System, um die für die EG-WRRL, definierten Gewässertypen mit Hilfe der Phytoplanktonpopulationen zu klassifizieren. Ziel der vorliegenden Auftragsarbeit war es daher, für die deutschen Nordseeküstengewässer alle verfügbaren Phytoplaktondaten sowie die zugehörigen Umfeldparameter zu sammeln, zu vereinheitlichen, statistisch zu analysieren und einen Vorschlag für ein entsprechendes multifaktorielles Bewertungssystem zu erstellen. Der zweite Zwischenbericht […] gibt einen Überblick über die bis jetzt durchgeführten Arbeiten und den vorliegenden Datenbestand. […] Basierend auf dieser Version wird der Endbericht entstehen. […]“
„Mit der im Jahr 2000 veröffentlichten Europäischen Wasserrahmenrichtlinie soll ein Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers geschaffen werden. Das Ziel ist die Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie der Schutz und die Verbesserung des Zustandes aller aquatischen Ökosysteme. Dazu sollen spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen sowie zur Sanierung durchgeführt werden. Spätestens bis zum Jahr 2015 muss für die meisten Gewässer der so genannte „gute“ Zustand erreicht sein. Für die Küsten- und Übergangsgewässer wird als Qualitätsmerkmal für den ökologischen Zustand neben den Makrophyten und dem Makrozoobenthos (bei den Übergangsgewässern zusätzlich Fischfauna) auch die Bewertung des Phytoplanktons in der Richtlinie verlangt. Dazu sind die Artenzusammensetzung, die Abundanz und die Biomasse zu erfassen. Ein großes Problem bei vielen in der EG-WRRL geforderten Parametern ist die Ermittelung des Referenzzustandes, also der natürlichen Hintergrundwerte, wie sie vor einer anthorpogenen Beeinflussung der Ökosysteme vorhanden waren. Diese Situation soll dem „sehr guten“ Zustand entsprechen. Meist sind aber nicht genügend historische Daten vorhanden, um diesen Zustand direkt zu definieren. Die auf dem Phytoplankton basierenden Bewertungssysteme werden in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt. Das hat vor allem auch mit dem Umfang und der Qualität der verfügbaren Daten zu tun. Für Deutschland wurden bisher alle verfügbaren Daten für die Ostseeküstengewässer in einem vom BMBF geförderten Projekt (ELBO – Entwicklung von leitbildorientierten Bewertungsgrundlagen für innere Küstengewässer der deutschen Ostseeküste nach EG-WRRL) statistisch ausgewertet und darauf basierend ein Vorschlag für die Qualitätsbewertung an Hand von Phytoplanktonmessgrößen erstellt. Dieses Bewertungssystem bezieht sich bisher jedoch nur auf einen engen Salzgehaltsbereich, da für eine statistische Auswertung der gesamten Salzgehaltsspanne an der deutschen Ostseeküste nicht genügend konsistente Datensätze zur Verfügung standen. Für die Nordsee bestand in Deutschland bisher kein System, um die für die EG-WRRL, definierten Gewässertypen mit Hilfe der Phytoplanktonpopulationen zu klassifizieren. Ziel der vorliegenden Auftragsarbeit war es daher, für die deutschen Nordseeküstengewässer alle verfügbaren Phytoplaktondaten sowie die zugehörigen Umfeldparameter zu sammeln, zu vereinheitlichen, statistisch zu analysieren und einen Vorschlag für ein entsprechendes multifaktorielles Bewertungssystem zu erstellen.“
„Der vorliegende Bericht stellt ein Bewertungssystem nach EU-Wasserrahmenrichtlinie für die Qualitätskomponente Makrophyten (Angiospermen und Makroalgen) in Küsten- und Übergangsgewässern vor. Dieses Bewertungssystem wurde exemplarisch für die Küsten- und Übergangsgewässer der Weser und die Küstengewässer der Elbe entwickelt. Gleichwohl hat es den Anspruch, auch für das Übergangsgewässer Elbe und die Wasserkörper gleichen Typs in den angrenzenden Flussgebietseinheiten (Ems, Eider) anwendbar zu sein. Das Bewertungssystem stützt sich auf die Auswertung von historischen und rezenten Quellen zur Verbreitung und Entwicklung von Seegras- und Makroalgenbeständen seit Beginn des 19. Jahrhunderts im deutschen Nordseeküstengebiet. Auf Grundlage dieser Quellen wurde zunächst eine Liste der potentiell im Gebiet vorkommenden Arten erstellt und eine Beschreibung der verschiedenen durch Makrophyten geprägten Biotoptypen vorgenommen. Das Artenspektrum umfasst 2 Seegrasarten und 152 Makroalgenarten, davon 61 Grün-, 65 Braun- und 56 Rotalgen. Das Vorkommen dieser Arten ist weitgehend auf lagestabile Substrate in der euphotischen Zone der Wasserkörper beschränkt. Entsprechend reagieren sie sensitiv auf eine Verschlechterung des Lichtklimas (Zunahme der Wassertrübung) und auf die Einwirkung hydrodynamischer Kräfte (Seegang, Strömung) oder anderer mechanischer Belastungen (z.B. Fischerei). Eine verringerte Gewässerqualität zeigt sich an den Makrophyten einerseits durch den Rückgang von Seegrasbeständen und mehrjährigen Rot- und Braunalgenarten, andererseits durch die massive Zunahme der Grünalgenentwicklung. Gestützt auf diese Erfahrung wurde das Bewertungssystem aufgebaut. Für die Entwicklung des Systems und die Definition der Klassengrenzen bei den einzelnen Qualitätsmerkmalen wurden bereits bestehende bzw. vorgeschlagene Bewertungssysteme verschiedener EU-Mitgliedstaaten ausgewertet. In diesem Zusammenhang werden auch die indexbasierten Bewertungsmethoden „Standorttypieindex“ (STI) und „ecological evaluation index“ (EEI) diskutiert. Beide Methoden werden für das Bearbeitungsgebiet als ungeeignet eingeschätzt. Das vorgestellte Bewertungssystem für Makrophyten stützt sich als kombinierte Methode auf die Klassifizierung mehrerer Qualitätsmerkmale der Angiospermen und Makroalgen. Dieses sind: Artenspektrum mariner Angiospermen; Ausdehnung der Seegrasbestände; Dichte der Seegrasbestände (Bedeckungsgrad); Anzahl von Rot- und Braunalgenarten; Anzahl mehrjähriger Arten; maximale Ausdehnung sommerlicher Grünalgenbestände (nur Eulitoral); Biomasse opportunistischer Grünalgen und Tiefenverbreitung mariner Makroalgen. Während für das Merkmal „Ausdehnung sommerlicher Grünalgenbestände“ bereits ein regelmäßiges Monitoringprogramm existiert, das auch den Anforderungen der WRRL genügt, müssen die Überwachungsuntersuchungen für die anderern Komponenten des Systems noch neu konzipiert bzw. aus bestehenden Designs weiterentwickelt werden. Basisuntersuchungen sind für den gesamten Bereich des euphotischen Sublitorals nötig. Es wird angeregt, das vorgestelle Bewertungsystem mit Hilfe von entsprechend ausgerichteter Forschung weiterzuentwickeln. Insbesondere wird vorgeschlagen – nach niederländischem Vorbild – eine potentielle Verbreitungskarte für Seegras im Eu- und Sublitoral auszuarbeiten.“
„Zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist eine ökologische Bewertung der Übergangs- und Küstengewässer vorzunehmen. Aufbauend auf den vorangegangenen Projekten „Studie zur Ermittlung von Hintergrundwerten bzw. der natürlichen Variabilität von chemischen und biologischen Messgrößen im Meeresmonitoring, Teilbereich Nordsee“ (Heiber et al., 2004) und „Charakterisierung der deutschen Nord- und Ostsee-Küstengewässer vor dem Hintergrund internationaler Vereinbarungen – Teil Nordsee“ (BMBF) (Aqua-Marin, 2003a) arbeitete das vorliegende Projekt zu Bewertungskonzepten für biologische Qualitätskomponenten mit dem Schwerpunkt im Übergangsgewässer des Ems-Dollart-Ästuars. Über die Darstellung und Bewertung des aktuellen ökologischen Zustands soll ein umsetzbares System zur Einstufung der Qualitätskomponenten nach den Maßgaben der EG WRRL vorgeschlagen werden. Im vorgegebenen Zeitrahmen der EG-WRRL ist die Bewertung der Wasserkörper bis zum Jahr 2006 zu erfüllen. Parallel dazu bzw. anschließend sind Monitoringkonzepte zur Weiterführung und Validierung der Bewertungskonzepte zu erarbeiten, bzw. bestehende Monitoringkonzepte an die Aufgaben der WRRL anzupassen. […]“