ACHTUNG: KEINE RECHTSVERBINDLICHE AUSKUNFT Auf Grundlage des Sekundärdatenbestandes bei Geobasis NRW wird durch Auswertung der nachrichtlichen Eigentümerinformationen in Verbindung mit Flurstücksgeometrien ein Datenbestand „Öffentliches Eigentum“ zusammengestellt. Diese automatisierte Zusammenstellung berücksichtigt die Eigentümer der Kategorien/Eigentümerarten: Bundesrepublik Deutschland (Werteart: 5100), Kreis (Werteart: 5400), Gemeinde (Werteart: 5500), Eigenes Bundesland (Werteart: 5920), Anderes Bundesland (Werteart: 6000). Die Kategorien entsprechen dem Attribut Eigentümerart, das in der GID6 noch existiert hat und wird von GeobasNRW nach bestem Wissen und Gewissen in den GID7 Daten (nur im öffentlichen Eigentum) fortgeführt. Die Flurstücke, die diesen Kategorien angehören, werden selektiert, mit weiteren Attributen angereichert und über Dienste bereitgestellt. Es werden flurstücksgenau die Attribute Eigentümer, Werteart (Eigentümerart), Flurstückskennzeichen, Buchungsblattkennzeichen, laufende Nummer, Buchungsart, amtliche Fläche (in m²), Qualität und Aktualität abgerufen. Hat ein Flurstück mehr als einen Eigentümer z.B. wegen eines Erbbaurechts, Wohnungs-/Teileigentums o.ä. werden diese zusätzlich über die Sachdatenabfrage ausgegeben. Nicht öffentliche Eigentümer werden anonymisiert und das Attribut Werteart ist nicht gefüllt. Bei evtl. Auffälligkeiten im Datenbestand bitten wir um Meldung. Die zugrundeliegenden Daten werden halbjährlich aktualisiert. Die Daten haben die Aktualität 01.01.2026
Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Die Bereitstellung an und die Nutzung durch die berechtigten Nutzer erfolgt gebührenfrei nach VermWertKostO NRW.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Die Geodaten der Kunst im öffentlichen Raum beinhalten Standorte und weitere Informationen zahlreicher öffentlich zugänglicher Kunstwerke in Krefeld. Die Daten werden in Zusammenarbeit des Kulturbüros, des Stadtarchivs Krefeld, des Vereins Kunst und Krefeld, des Stadtmarketings sowie des Fachbereiches Vermessung, Kataster und Liegenschaften zusammengestellt und georeferenziert. Der Datenbestand besteht aus Objekten, die im Rahmen von Projekten oder auch aus einzelnen Kunstaktionen erschaffen wurden. Hierzu gehören u. a. die folgenden Projekte: - Public Art - Kunst im öffentlichen Raum: Buchveröffentlichung und Geoportal sowie Ausstellung zu mehr als 700 Kunstobjekten im öffentlichen Raum - Urban Art Gallery: Kunstaktion über mehrere Jahre an Fassaden und Wänden in Krefeld - Silk City Gallery: Kunstaktion am Seidenweberhaus Krefeld im Jahr 2021 mit mehr als 30 Fassadenkunstwerken - Kasten Art: Kunstaktion zur Bemalung von Verteiler- und Stromkästen in Krefeld Je nach Projekt und Aktion können die Objekte unterschiedliche Attribute aufweisen.
Der Dienst enthält die verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne), den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und sonstige Baurechtssatzungen der Stadt Olpe nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
WMS-Dienst zur Einicht in rechtskräftige oder in Aufstellung befindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Gemeinde Waldfeucht.
Die Gemeinde Waldfeucht ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Gemeinde Waldfeucht erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Waldfeucht bzw. des jeweiligen Autors. Das Angebot im Internet dient der Information. Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bauleitpläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Diese werden von der Gemeinde Waldfeucht vorgehalten und können zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Datenschutz Soweit in diesem Internetangebot personenbezogene Daten ( beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse) erhoben werden, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Die Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien ist hiermit ausdrücklich untersagt. Die Gemeinde Waldfeucht behält sich als Betreiberin der Seiten ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen (Spam-Mails) vor.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Gebiete, die anhand des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden." Die Daten werden vierteljährlich aus ALKIS abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) und dem Flächennutzungsplan der Stadt Velbert.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Velbert (Fachbereich 3 - Stadtentwicklung) erteilt werden.
WMS-Dienst für die Einsicht der rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Übach-Palenberg.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
WMS der Dienst beinhaltet umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Meerbusch.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Meerbusch (Fachbereich 4 - Stadtplanung und Bauaufsicht) erteilt werden.
Der Dienst bietet Einsicht in rechtskräftige oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Gemeinde Selfkant.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NRW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Der Dienst beinhaltet umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplanänderungen sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Wetter (Ruhr).