Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nationalparke sind nach §24 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind und in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen. Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen.
Befliegung des Niedersächsischen Wattenmeeres im Rahmen des Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP) 2003. Gebiete: das Küstenvorland im Dollart (Emsmündung), das Küstenvorland Ostfriesland bis Hooksiel sowie das Küstenvorland im Jadebusen. Produkte: Orthobildmosaike in den Kanälen RGB, CIR und PAN, Digitales Oberflächenmodell (DOM). Arial flight of the lower saxonian waddensea as part of the Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP) 2003. Covered area: coastal areas of the eastfrisian coast and the Jadebusen. Products: true color, color infrared and panchromatic ortho photo mosaic and a digital surface model.