Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen. Der Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss ist in 6 Geltungsbereiche gegliedert, wobei der Landschaftsplan IV Braunkohletagebau noch in Bearbeitung ist. Über den Button Objektinformation „i“ können die Textlichen Festsetzungen zu dem entsprechenden Geltungsbereich aufgerufen werden. Die Darstellung der Landschaftspläne ist nicht rechtsverbindlich, eine verbindliche Auskunft kann nur das Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Darstellung der Bereiche im Kreis Gütersloh, in denen es rechtskräftige Landschaftspläne nach § 11 Bundesnaturschutzgesetz und § 16 Landschaftsgesetz NRW gibt
Der Landschaftsplan ist ein naturschutzfachlicher Fachplan. Er stellt in Text und Karte die Entwicklungsziele für die Landschaft dar, z.B. die Erhaltung schutzwürdiger Landschaftsräume (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete usw.). Der Landschaftsplan enthält die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen für den Schutz und die Entwicklung der Landschaft sowie zur Wiederherstellung geschädigter Landschaftsräume.
Der Kreis Herford hat den Vorentwurf für den Landschaftsplan Kreis Herford für das gesamte Kreisgebiet erstellt. Dieser Landschaftsplan soll die bestehenden fünf Landschaftspläne ersetzen, welche im Wesentlichen in den 1990er Jahren erstellt und rechtskräftig geworden sind. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung haben die Träger öffentlicher Belange und die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu den Plänen zu äußern. Sehen Sie sich den Vorentwurf des Landschaftsplans an und beteiligen Sie sich an der weiteren Erstellung des Landschaftsplans. Ihre Meinung ist uns wichtig!“
Im Landschaftsplan Sennelandschaft werden in der Entwicklungszielekarte die Entwicklungsziele für die Landschaft dargestellt. Der Plan erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und Teile der Stadt Verl. Zu den Flächen ist eine pdf-Datei mit dem Textteil zu den Entwicklungszielen verlinkt.