Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Landschaftselemente wie Hecken, Baumgruppen oder Geländestufen. Diese können zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder Abwehr schädlicher Einwirkungen als Geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt werden.
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Darstellung der Bereiche im Kreis Gütersloh, in denen es rechtskräftige Landschaftspläne nach § 11 Bundesnaturschutzgesetz und § 16 Landschaftsgesetz NRW gibt
Im Landschaftsplan Sennelandschaft werden in der Entwicklungszielekarte die Entwicklungsziele für die Landschaft dargestellt. Der Plan erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und Teile der Stadt Verl. Es handelt sich um eine Zusammenstellung von zwei Shapefiles (Entwicklungsziele und Plangebietsgrenze) mit zugehöriger Layerdatei für die Darstellung.
In der Festsetzungskarte des Landschaftsplans Osning werden Schutzgebiete und Maßnahmen zur Verbesserung der Landschaft festgesetzt. Der Landschaftsplan erstreckt sich über die Städte Borgholzhausen und Werther sowie über Teile der Stadt Halle (nördlich der B 68) und einen kleinen Teil der Stadt Versmold (Naturschutzgebiet Salzenteichs Heide). Es handelt sich um eine Zusammenstellung mehrerer Shapedateien mit zugehöriger Layerdatei für die Darstellung.