Dieser Dienst enthält die Standorte der Denkmäler der Stadt Korschenbroich. Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Dieser Downloaddienst enthält die Standorte der Denkmäler der Gemeinde Rommerskirchen. Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Als Amtliche Hauskoordinaten (georeferenzierte Gebäudeadressen) bezeichnet man die Verbindung zwischen der Adresse eines Gebäudes und seiner exakten Lage. Sie besteht aus dem Gebäudekennzeichen (Land, Regierungsbezirk, Kreis/Stadt, Gemeinde, Straße, Hausnummer), den postalischen Adressdaten (Postleitzahl, postalischer Ortsname) und der zugehörigen Georeferenz. Die Hauskoordinaten und -umringe sind wegen ihrer Herkunft aus dem Liegenschaftskataster sehr genau. Sie sichern damit die exakte Positionierung der Adresse. Einen Schluss auf die Hausbewohner lassen die Daten nicht zu. Mit Hauskoordinaten und -umringen führt die Auto-Navigation direkt bis vor die gewünschte Haustür. Handy-Kommunikationsdienste und Auskunftssysteme zeigen genau an, wo der nächste Arzt, Apotheker oder das nächste Restaurant zu finden ist. Auch für öffentliche Stellen wie Polizei und Katastrophenschutz sind die Daten unentbehrlich, um so schnell wie möglich an Ort und Stelle Hilfe leisten zu können. Aber auch Unternehmen können ihre Vertriebswege optimieren und haben damit besonders in Ballungsgebieten einen nicht unwesentlichen Wettbewerbsvorteil.
Amtliche Hausumringe beschreiben die georeferenzierten Umringpolygone der Gebäudegrundrisse des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS®). Die Hauskoordinaten und -umringe sind wegen ihrer Herkunft aus dem Liegenschaftskataster sehr genau. Sie sichern damit die exakte Positionierung der Adresse. Einen Schluss auf die Hausbewohner lassen die Daten nicht zu. Mit Hauskoordinaten und -umringen führt die Auto-Navigation direkt bis vor die gewünschte Haustür. Handy-Kommunikationsdienste und Auskunftssysteme zeigen genau an, wo der nächste Arzt, Apotheker oder das nächste Restaurant zu finden ist. Auch für öffentliche Stellen wie Polizei und Katastrophenschutz sind die Daten unentbehrlich, um so schnell wie möglich an Ort und Stelle Hilfe leisten zu können. Aber auch Unternehmen können ihre Vertriebswege optimieren und haben damit besonders in Ballungsgebieten einen nicht unwesentlichen Wettbewerbsvorteil.
Das amtliche Verzeichnis der Gemeinden und Gemeindeteile in Rheinland-Pfalz (Wohnplatzverzeichnis) setzt sich zusammen aus dem vom Statistischen Landesamt geführten „Gemeindeverzeichnis von Rheinland-Pfalz“ und dem vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation geführten „Verzeichnis der Gemeindeteile“.
Liegenschaftskarte Rheinland-Pfalz (LIKA) im Datenformat GeoTiff. Die Liegenschaftskarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete grafische Darstellung aller im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführten Liegenschaften. Die Präsentation der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1 000 ist amtliche Liegenschaftskarte und grafische Grundlage des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Die Regelungen zur grafischen Ausgestaltung der Liegenschaftskarte sind im Signaturenkatalog ALKIS® Rheinland-Pfalz (ALKIS®-SK RP) festgelegt.
Als Amtliche Gebäudereferenz (Hauskoordinaten ohne postalische Anreicherung) bezeichnet man die Verbindung zwischen der Adresse eines Gebäudes und seiner exakten Lage. Sie besteht aus dem Gebäudekennzeichen (Land, Regierungsbezirk, Kreis/Stadt, Gemeinde, Straße, Hausnummer) und der zugehörigen Georeferenz (Koordinaten). Die Hauskoordinaten und -umringe sind wegen ihrer Herkunft aus dem Liegenschaftskataster sehr genau. Sie sichern damit die exakte Positionierung der Adresse. Einen Schluss auf die Hausbewohner lassen die Daten nicht zu. Mit Hauskoordinaten und -umringen führt die Auto-Navigation direkt bis vor die gewünschte Haustür. Handy-Kommunikationsdienste und Auskunftssysteme zeigen genau an, wo der nächste Arzt, Apotheker oder das nächste Restaurant zu finden ist. Auch für öffentliche Stellen wie Polizei und Katastrophenschutz sind die Daten unentbehrlich, um so schnell wie möglich an Ort und Stelle Hilfe leisten zu können. Aber auch Unternehmen können ihre Vertriebswege optimieren und haben damit besonders in Ballungsgebieten einen nicht unwesentlichen Wettbewerbsvorteil.
Digitale Landschaftsmodelle (DLM) beschreiben die Landschaft und das Relief der Erdoberfläche in Form von topographischen Objekten. In den DLM wird die Landschaft systematisch strukturiert und beschrieben (Fachobjekte, Attribute und Wertearten). Das DLM50 wird mittels automatisierter Modellgeneralisierung (inhaltliche Generalisierung) sowie durch Vereinfachung geometrischer Strukturen (kartografische Generalisierung) aus dem Basis-DLM abgeleitet. Der Inhalt des DLM50 ist im ATKIS-Objektartenkatalog für das DLM50 (ATKIS-OK 50)festgelegt.
Ab dem Jahr 2018 besteht in bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils Rheinland die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtungen als ökologische Vorrangfläche angebaut werden, ab dem 1. Februar umzubrechen. Der vorgezogene Umbruchtermin gilt auch für Zwischenfrüchte, die nach einem Leguminosenanbau im Rahmen des Greening angebaut wurden sowie Untersaaten im Rahmen der Erbringung von ökologischen Vorrangflächen. Eine Vorverlagerung des Umbruchtermins für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, ist nicht möglich. Hier gilt weiter der 16. Februar als frühester Termin, auch falls diese als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening ausgewiesen werden. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird nur bei Bedarf abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Liegenschaftskarte Rheinland-Pfalz mit weiteren Informationen (BODENSCH) im Datenformat GeoTiff. Die Liegenschaftskarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete grafische Darstellung aller im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführten Liegenschaften. Die Präsentation der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1 000 ist amtliche Liegenschaftskarte und grafische Grundlage des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Die Regelungen zur grafischen Ausgestaltung der Liegenschaftskarte sind im Signaturenkatalog ALKIS® Rheinland-Pfalz (ALKIS®-SK RP) festgelegt. Die weiteren Informationen sind hier Angaben zur Bodenschätzung.