Nutzungsbedingungen: Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Lippstadt erteilt werden.
Nutzungsbedingungen: Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Lippstadt erteilt werden.
Angezeigt werden alle Grundstücke mit Bauantragsverfahren seit 2000 durch ein grünes Quadrat. Über dieses gelangt man direkt in eine Auskunftsseite und sieht die dort gemachten und freigegebenen Angaben (z.B. konkreter Ansprechpartner, baurechtliche Prüfungen, baurechtliche Entscheidungen).
Der Datensatz der Luftmessstationen Wuppertal (Passivsammler) enthält die Standortinformationen zu den (Stand 05/2021) 50 Messstationen im Wuppertaler Stadtgebiet, die seit dem Jahr 2006 zeitliche Mittelwerte für die Stickstoffdioxid-Konzentration liefern. Die Standortkoordinaten wurden mit einer Genauigkeit von 1 Meter auf der Grundlage von Luftbildern (Orthofotos) digitalisiert. Die Passivsammler sind in Schutzgehäusen aufgehängte, mit Adsorbermaterial gefüllte Röhrchen, in denen sich das Stickstoffdioxid über eine Expositionszeit von vier Wochen durch natürliche Diffusion anreichert. Die durch labortechnische Analyse bestimmten Messwerte (Monatswerte, Jahresmittelwerte) werden in separaten Dateien publiziert. Sie können über die Stationsnummer im Attribut MESSPUNKT mit den Standortdaten verknüpft werden. Die Standortinformationen umfassen darüber hinaus die Angabe der nächstgelegenen Adresse (Attribute STR_NAME und HAUSNR), ggf. mit relativer Zusatzinformation wie "gegenüber" (Attribut ZUSATZINFO), sowie das Zeitintervall, in dem die jeweilige Station betrieben wurde (Attribute DATUM_VON und DATUM_BIS). Der Datensatz umfasst sowohl die aktuell in Betrieb befindlichen (Stand 05/2021) 30 Stationen wie auch die (Stand 05/2021) 20 Stationen, deren Betrieb zwischenzeitlich eingestellt wurde. Das Attribut DATUM_BIS ist nur bei den letzteren belegt. Der Datensatz ist im Shape-, KML- und GeoJSON-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Interaktive Darstellung der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Recklinghausen. Großflächige Schutzgebiete im baulichen Außenbereich u.a. zum Schutz des Landschaftsbildes oder zur Erhaltung der Landschaft für die Erholung.
Interaktive Darstellung der Naturschutzgebiete im Kreis Recklinghausen. Naturschutzgebiete sind Schutzgebiete zum Erhalt bestimmter schützenswerter Lebensgemeinschaften oder Biotope oder zur Entwicklung derselben.
Der neue Luftreinhalteplan Ruhrgebiet ist am 15. Oktober 2011 in Kraft getreten. Als wesentliche Maßnahme enthält er die Festlegung einer zusammenhängenden, großräumigen Umweltzone Ruhrgebiet. Diese ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Dabei wird das gesamte Stadtgebiet von Herne als Umweltzone ausgewiesen.
Böden gehören zu unseren wesentlichen Existenzgrundlagen. Sie sind Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und damit auch Grundlage der menschlichen Ernährung. Sie speichern Wasser und Nährstoffe, das sie aufwachsenden Pflanzen zur Verfügung stellen und wandeln abgestorbene organische Substanzen durch Bodenor-ganismen in pflanzenverfügbare Nährstoffe um. Böden spielen damit eine zentrale Rolle in den globalen Stoffkreisläufen und damit auch im klimarelevanten Kohlenstoffkreislauf. Zudem schützen Böden nach Einsickerung von Niederschlagswasser und Passage durch den Bodenkörper durch Ausfilterung und chemisch-physikalische Bindung das sich neu bildende Grundwasser vor Verschmutzung, so dass sauberes Grundwasser entstehen kann, das Oberflächengewässer speist oder als Trinkwasser aufgearbeitet werden kann. Da sich Böden nur sehr langsam (Jahrhunderte bis Jahrtausende) aus dem Gestein entwickeln bzw. neu bilden können, ist der Schutz bestehender Böden vor Abtrag, Versiegelung, Verdichtung etc. eine zentrale Menschheitsaufgabe. Gesetzliche Grundlage zum Schutz der vielfältigen natürlichen Funktionen des Bodens in Deutschland ist das Bundes-Bodenschutzgesetz von 1998 (BBodSchG §2 Abs. 2 Nr. 1 und 2) zusammen mit der erst jüngst novellierten und im August 2023 in Kraft tretenden Bundesbodenschutzverordnung. Die Untere Bodenschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss hat in den vergangenen Jahren mit Förderung des Landes NRW großmaßstäbliche Bodenfunktionskarten für land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden erstellen lassen.