Der Altenquotient gibt Anhaltspunkte darüber, in welchem Umfang Versorgungsaufgaben gegenüber der älteren Generation entstehen können. So beschreibt er das Verhältnis der Generationen zueinander.
Der Dienst enthält die zentralen Versorgungsbereiche in Düsseldorfer. Es werden 5 Kategorien unterschieden, Stadtzentrum, Stadtbereichszentrum, Großes Stadtteilzentrum, Kleines Stadtteilzentrum, Nahversorgungszentrum.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Darstellung der zentralen Versorgungsbereiche in Gelsenkirchen, der aktuellen Programmgebiete der Stadtplanung, und Informationen über die Satzung der Stadt Gelsenkirchen zur Ablösung notwendiger Stellplätze oder Garagen, die Gebietszonen und die festgesetzten Geldbeträge
Zugriffseinschränkung: 1. 'Zentrale Versorgungsbereiche', 'Programmgebiete der Stadtplanung': Beschränkter Zugang - ohne Zugriff auf personenbezogene Daten; 2. 'Stellplatzablösesatzung': Unbeschränkter Zugang. Nutzungsbedingungen: 1. 'Zentrale Versorgungsbereiche', 'Programmgebiete der Stadtplanung': gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung in Absprache mit genannter Ansprechperson; Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx); 2. 'Stellplatzablösesatzung': Nutzungsbedingungen: gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet; Datenlizenz Deutschland Namensnennung Version 2.0, OpenData
Das Baulücken- und Leerstandskataster (BLK) ist ein speziell für niedersächsische Kommunen entwickelter Dienst zur internen Verwendung. Es hat zwei Nutzungsschwerpunkte: 1. Anzeige der Altersstruktur der Einwohner. Die Bewohner eines Flurstücks werden nach Altersgruppen visualisiert. Fehlende Meldedaten weisen auf potenzielle Leerstände hin. Die kommunale Verwaltung erhält eine entscheidende Unterstützung bei der Stadt-/Ortsentwicklungsplanung, z. B. Schulen, Schulwege, Spielplätze, Senioren- und Nahversorgungseinrichtungen, ärztliche Versorgung. 2. Erfassung und Anzeige von Leerständen und Baulücken. Erfassungsbögen (Download siehe rechts) erleichtern die Arbeit. Die datentechnische Erfassung ist sehr einfach und kann ohne spezielle Schulung geleistet werden. Erhobene Daten geben zum Beispiel Auskunft über räumliche Häufungen von bestehenden Wohn- und Gewerbeleerständen, über Innenentwicklungspotenziale oder drohende Leerstände. Das BLK für Kommunen ist ein Dienst der niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) und wird von den Regionaldirektionen und der Landesvermessung des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) angeboten. Es ist ausschließlich über das Landesintranet verwendbar. Der Leitfaden (Download siehe rechts) beschreibt alle Funktionen und Möglichkeiten des BLK. Das BLK ist im Modellprojekt „Umbau statt Zuwachs - Regional abgestimmte Siedlungsentwicklung von Kommunen" der Regionalen Entwicklungskooperation (REK) Weserbergland plus entstanden und wurde im Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge" des Regionalmanagements Mitte Niedersachsen weiterentwickelt.
Der Wasserversorgungszweckverband Perlenbach (www.wasserwerk-perlenbach.de) in der Eifel betreibt das Wasserwerk Perlenbach (WWP) und versorgt ca. 18.500 Haushalte mit Trinkwasser. Das Versorgungsgebiet beläuft sich auf ca. 400 km² und umfasst folgende Kommunen, bzw. Teile der Kommunen Hürtgenwald, Kreuzau, Monschau, Nideggen, Roetgen, Simmerath und Heimbach. Die Mitgliedskommunen sind laut Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) für den örtlichen Brandschutz zuständig. Das WWP stellt im Rahmen des betrieblichen Leistungsvermögens unentgeltlich Löschwasser für seine Kommunen über die Hydranten zur Verfügung.
Das Heft Nr. 23 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ behandelt die Frage nach den Potenzialen und Risiken der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten. Es beinhaltet eine Auswertung zahlreicher Gutachten zu diesem Thema, eine kritische Betrachtung der regionalgeologischen Erkenntnisse in Nordrhein-Westfalen und der aktuellen internationalen Literatur. Es wird die Bedeutung der in NRW möglicherweise vorhandenen unkonventionellen Erdgasvorkommen mit Blick auf die Frage der Versorgungssicherheit diskutiert. Außerdem werden die verschiedenen Vorkommen an Schiefer- und Flözgas beschrieben und es wird eine ansatzweise Mengenabschätzung der Potenziale vorgenommen. [2016. 128 S., 42 Abb., 8 Tab.; ISSN 1430-5267]
Der Dienst enthält mehrere Layer: 1. die zentralen Versorgungsbereiche. Es werden 5 Kategorien unterschieden, Stadtzentrum, Stadtbereichszentrum, Großes Stadtteilzentrum, Kleines Stadtteilzentrum, Nahversorgungszentrum. 2. Baulandkataster. Gibt einen Überblick über die Flächenpotenziale auf größeren Brachflächen und in kleineren Baulücken für Wohnen sowie für Büro, Gewerbe und Industrie im Stadtgebiet. Als Instrument des nachhaltigen Flächenmanagements trägt es dem im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung, indem es Möglichkeiten der Innenentwicklung aufzeigt. 3.Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf werden in 5 Kategorien unterschieden: großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen, gewerbliche Infrastruktureinrichtungen, ASB-GE-Bereiche gemäß Regionalplan, kleinteilige geschlossene Gewerbeareale und Entwicklungszonen gemischter Nutzungen. Sie dienen der Sicherung der Gewerbeflächen besonders für die klassischen Branchen. 4.Gebiete des Zentrenmanagements der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Krankenhausstandorte und deren Versorgungsangebote: Die Daten basieren auf Angaben aus dem Krankenhausverzeichnis der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit Stand zum 31.12.2023. Nicht eingeschlossen sind Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug, Polizeikrankenhäuser, Tages- und Nachtkliniken sowie Krankenhäuser, die im Berichtsjahr 2023 keine vollstationären Fälle gemeldet haben. Erreichbarkeitszonen: Die Berechnung der Erreichbarkeitszonen (Isochronen) erfolgt auf Grundlage des RoutingPlus-Dienstes "web_ors", den das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) für die Bundesverwaltung bereitstellt. Als Datengrundlage für die Routenberechnung werden dabei die frei verfügbaren Daten der Nutzergemeinschaft OpenStreetMap verwendet. Die Berechnung der Isochronen wird für diskrete Zeitzonen von fünf Minuten bis zwei Stunden Fahrzeit mit dem PKW durchgeführt. Innerhalb einer Zone erfolgt keine nähere Unterscheidung der Fahrzeiten. Die Erreichbarkeiten werden in Form von Gitterzellen (Rastern) mit einer räumlichen Auflösung von 100 Meter * 100 Meter ausgewiesen. Beachten Sie bitte, dass die ausgewiesenen Fahrzeiten deutlich von den tatsächlichen Fahrzeiten abweichen können. So werden insbesondere die aktuelle Verkehrslage oder mögliche Einschränkungen des Straßenverkehrs, wie z.B. Staus, Baustellen oder Straßensperrungen NICHT berücksichtigt. Zudem kann keine Gewähr für die Korrektheit der zugrundliegenden Straßengeometrie und der daraus abgeleiteten Fahrgeschwindigkeiten übernommen werden.
Trinkwasserbericht NRW (2023) – 2 pdf-Dateien („DWD_2023_DENW_DWD_1000“ und „DWD_2023_DENW_TrinkwV_10“) Die Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Berichterstattung über die Qualität des Trinkwassers, wobei die Berichtspflicht für Versorgungsgebiete gilt, die täglich mehr als 1.000 m³ Trinkwasser liefern oder mehr als 5.000 Personen versorgen. Gemäß § 69 TrinkwV sind die Gesundheitsämter dazu verpflichtet, jedes Jahr einen Datensatz über die Qualität des Trinkwassers des vorangegangenen Kalenderjahres an die dafür vorgesehene oberste Landesbehörde oder eine andere nach Landesrecht (in diesem Fall das LANUK) zuständige Stelle zu übermitteln. Dieser beinhaltet die Bewertung der Trinkwasserqualität in Versorgungsgebieten, die eine tägliche Abgabe von mindestens 10 Kubikmetern Trinkwasser oder die Versorgung von mindestens 50 Personen gewährleisten. Im weiteren Prozess erstellt das LANUK aus diesem Datensatz den zusammenfassenden DWD-Bericht („DWD_2023_DENW_DWD_1000“ und „DWD_2023_DENW_TrinkwV_10“), welcher anschließend an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt wird. Die hier ausgestellten DWD-Berichte sind eine aggregierte Zusammenfassung der Trinkwasserdaten aus dem Berichtsjahr 2023. Diese Zusammenfassung ist aufgeteilt in 2 pdf-Dateien: A: „DWD_2023_DENW_DWD_1000“ mit den Daten zu Versorgungsgebieten, die mehr als 1000 m³ pro Tag liefern B: „DWD_2023_DENW_TrinkwV_10“ mit den Daten zu Versorgungsgebieten, die zwischen 10 und 1000 m³ pro Tag liefern. Die beiden Dateien beinhalten folgende Tabellenblättern mit den Daten zu: 1. Nicht eingehaltene Überwachungshäufigkeiten. 2. Allgemeine Informationen über die Rahmenbedingungen der Trinkwasserversorgung in dem Land. 3. Zusammenfassende Informationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in den WVG. 4. Information über die Ergebnisse der Nachforschungen bei Nichteinhaltung des Parameterwertes Clostridium perfringens. 5. Informationen über Nichteinhaltung der Parameterwerte bei Wasser für den menschlichen Gebrauch in WVG. 6. Informationen über Einschränkung/Unterbrechung der Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch wegen Nichteinhaltung der Parameterwerte im WVG. 7. Informationen über Ursachen der Nichteinhaltung der Parameterwerte im WVG. 8. Informationen über Abhilfemaßnahmen bei Nichteinhaltung der Parameterwerte im WVG. 9. Informationen über die produktspezifischen Parameter Acrylamid, Epichlorhydrin und Vinylchlorid 10. Art der im Land öffentlich zugänglichen Informationen. 11. Kommunikation der im Land verfügbaren Informationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. 12. Informationen über die Wasserversorgungsgebiete in dem Land. 13. Informationen über Änderungen der Wasserversorgungsgebiete in dem Land. 14. Codes für den Zeitrahmen bei Einschränkung oder Unterbrechung der Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch. 15. Codes für die Ursachen einer Nichteinhaltung. 16. Codes für Abhilfemaßnahmen bei Nichteinhaltung. 17. Codes für den Zeitrahmen der Abhilfemaßnahmen.