„Die EU-Wasserrahmen-Richtlinie schafft einen Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Für oberirdische Gewässer gelten die folgenden Ziele: Verwirklichung des guten ökologischen und chemischen Zustandes bis 2015; Verwirklichung des guten ökologischen Potenzials und des guten chemischen Zustands bei erheblich veränderten oder künstlichen Gewässern bis 2015; Verschlechterungsverbot; Bei künstlichen und erheblich veränderten Oberflächengewässern kann nach sorgfältiger Prüfung der Verbesserungsmöglichkeiten die Ausweisung als erheblich verändertes Gewässer erfolgen. Bei diesen Gewässern, bzw. bei Gewässerabschnitten, bei denen der gute ökologische Zustand nicht oder nicht mit verhältnismäßigen Mitteln wieder hergestellt werden kann und wenn durch die Wiederherstellung bestimmte Nutzungen, wie Wasserkraft, Schifffahrt, Hochwasserschutz entscheidend beeinträchtigt würden, muss nicht der gute ökologische Zustand erreicht werden, sondern das gute ökologische Potenzial. Die Richtlinie definiert den ‚guten ökologischen Zustand’ als ein Ziel, das bis 2015 (in Ausnahmen auch bis 2027) erreicht sein soll. Vor diesem Hintergrund ist es zunächst notwendig, den aktuellen Zustand der Gewässer zu beurteilen und damit den erforderlichen Handlungsbedarf im Hinblick auf das Ziel der WRRL aufzuzeigen. Um diesen ersten Schritt durchführen zu können, ist die Entwicklung geeigneter Bewertungsverfahren für die von der WRRL vorgegebenen Qualitätskomponenten erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die vorliegende Arbeit die Aufgabe für den Gewässertyp ‚Übergangsgewässer- Nordsee’ (Typ T1/T2) ein fischbasiertes Bewertungswerkzeug zu entwickeln, das den spezifischen Anforderungen der WRRL Rechnung trägt. Der Gewässertyp „Übergangsgewässer- Nordsee“ ist durch den ästuarinen Salinitätsgradienten charakterisiert und zeichnet sich durch das dynamische Zusammentreffen limnischer und mariner Elemente aus. Er bildet daher einen Lebensraum ganz eigener Prägung, der auch eine spezifische Fischfauna aufweist. Diese eigene Ausprägung machte im Hinblick auf die Qualitätskomponente Fischfauna einen spezifischen Bewertungsansatz für die Übergangsgewässer erforderlich. Dazu ist in der vorliegenden Arbeit ein multimetrisches Bewertungsverfahren konzipiert worden, das die Aspekte Artenspektrum, Abundanz und Altersstruktur der Fischfauna umfasst und dabei auf eine historische Referenzzönose als Bewertungsmaßstab Bezug nimmt. Mit der Erarbeitung eines entsprechenden fischbasierten Bewertungswerkzeuges wurde das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR im Dezember 2004 von den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen beauftragt. Die Koordination des Projektes oblag dabei der Wassergütestelle Elbe und wurde von einer Fachgruppe aus Vertretern der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg begleitet. […]“
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • Überschwemmungsgebiete (ÜSG) (Stand August 2018)• Bodenkarte (BK50) - Bodenlandschaft 6 (LBEG - Stand 2017)• Bodenkarte (BK50) - Ergänzung zur Bodenlandschaft 6 / Puffer (Stand Oktober 2018) • Planungsräume der Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP) (IBP Elbe: Stand 2012/IBP Weser: Stand Februar 2012/IBP Ems: Stand 2011). Überschwemmungsgebiete (ÜSG):Bei der Kulissenerarbeitung wurden die aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge landesweiten Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf berücksichtigt. Dies sind u. a. rechtlich festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 115 Abs. 1 NWG. Für alle WRRL-Prioritätsgewässer wurde – unabhängig von ihrer Priorität – eine räumliche Abgrenzung der gewässertypischen Auenbereiche anhand der aktuellen Überschwemmungsgebiete durchgeführt. Bodenkarte (BK50) - Bodenlandschaft 6 (LBEG):Die Auswahl auentypischer Bereiche wurde für die Bodenlandschaft 6 vom LBEG anhand der Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 2000 ha vorgenommen, (Seiten-)Gewässer mit kleineren Einzugsgebietsgrößen wurden nicht berücksichtigt.Bodenkarte (BK50) - Ergänzung zur Bodenlandschaft 6:Für alle WRRL-Prioritätsgewässer unabhängig von ihrer Priorität (mit Einzugsgebiet Puffer:War eine Auenabgrenzung an den Prioritätsgewässern weder nach vorhandenen ÜSG noch nach BK50 möglich (z. B. in Bereichen von Quellgebieten und kleinen Oberläufen), so erfolgte aus pragmatischen Gründen eine gepufferte Darstellung von beidseitig 100 m Auenbereich. Marschgewässer liegen im Regelfall unter NHN und weisen daher keine eigentliche „morphologische“ Aue auf – eine Auenabgrenzung anhand der BK50 ist deswegen nicht möglich. Auch anhand der vorliegenden ÜSG ist dies nicht sinnvoll möglich. Soweit nicht durch die Einbeziehung der IBP-Planungsräume abgedeckt, wird daher hier unabhängig vom Verlauf von Deichlinien und ggf. bestehendem Tideeinfluss aus pragmatischen Gründen ein Schutzstreifen von beidseitig 100 m als „Auengrenze“ und somit als Ergänzung der Auswahl auentypischer Bereiche angenommen.Planungsräume der Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP):Nicht einbezogen in die landesweite Gebietskulisse wurden die Planungsräume der vorliegenden Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP) für die von den Gezeitenströmen und vom Tidegeschehen geprägten Unterläufe und Mündungsbereiche von Elbe, Weser und Ems (Ästuare). Für diese in weiten Teilen als FFH-Gebiete bzw. EU-Vogelschutzgebiete gemeldeten großräumigen und hochdynamischen Naturräume sollen die IBP als eigenständige, umfassende Gesamtplanungen die konzeptionellen Voraussetzungen für die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung dieser Räume liefern.
Die Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften setzt sich aus unterschiedlichen Teilkulissen von Wasserwirtschaft und Naturschutz zusammen, die sich in großen Teilen überlagern.Der Datenbestand "Auen der WRRL-Prioritätsgewässer" ist zentraler Bestandteil der Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften. Die dargestellten Auenbereiche weisen aufgrund ihres hohen Niedermooranteils besondere Schnittmengen und potentielle Synergien zwischen den Zielen des Programms Niedersächsische Gewässerlandschaften und Niedersächsische Moorlandschaften auf.
„Mit der im Jahr 2000 veröffentlichten Europäischen Wasserrahmenrichtlinie soll ein Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers geschaffen werden. Das Ziel ist die Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie der Schutz und die Verbesserung des Zustandes aller aquatischen Ökosysteme. Dazu sollen spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen sowie zur Sanierung durchgeführt werden. Spätestens bis zum Jahr 2015 muss für die meisten Gewässer der so genannte „gute“ Zustand erreicht sein. Für die Küsten- und Übergangsgewässer wird als Qualitätsmerkmal für den ökologischen Zustand neben den Makrophyten und dem Makrozoobenthos (bei den Übergangsgewässern zusätzlich Fischfauna) auch die Bewertung des Phytoplanktons in der Richtlinie verlangt. Dazu sind die Artenzusammensetzung, die Abundanz und die Biomasse zu erfassen. Ein großes Problem bei vielen in der EG-WRRL geforderten Parametern ist die Ermittelung des Referenzzustandes, also der natürlichen Hintergrundwerte, wie sie vor einer anthorpogenen Beeinflussung der Ökosysteme vorhanden waren. Diese Situation soll dem „sehr guten“ Zustand entsprechen. Meist sind aber nicht genügend historische Daten vorhanden, um diesen Zustand direkt zu definieren. Die auf dem Phytoplankton basierenden Bewertungssysteme werden in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt. Das hat vor allem auch mit dem Umfang und der Qualität der verfügbaren Daten zu tun. Für Deutschland wurden bisher alle verfügbaren Daten für die Ostseeküstengewässer in einem vom BMBF geförderten Projekt (ELBO – Entwicklung von leitbildorientierten Bewertungsgrundlagen für innere Küstengewässer der deutschen Ostseeküste nach EG-WRRL) statistisch ausgewertet und darauf basierend ein Vorschlag für die Qualitätsbewertung an Hand von Phytoplanktonmessgrößen erstellt. Dieses Bewertungssystem bezieht sich bisher jedoch nur auf einen engen Salzgehaltsbereich, da für eine statistische Auswertung der gesamten Salzgehaltsspanne an der deutschen Ostseeküste nicht genügend konsistente Datensätze zur Verfügung standen. Für die Nordsee bestand in Deutschland bisher kein System, um die für die EG-WRRL, definierten Gewässertypen mit Hilfe der Phytoplanktonpopulationen zu klassifizieren. Ziel der vorliegenden Auftragsarbeit war es daher, für die deutschen Nordseeküstengewässer alle verfügbaren Phytoplaktondaten sowie die zugehörigen Umfeldparameter zu sammeln, zu vereinheitlichen, statistisch zu analysieren und einen Vorschlag für ein entsprechendes multifaktorielles Bewertungssystem zu erstellen.“
„Veranlassung des Vorhabens: Zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist eine ökologische Bewertung der Übergangs- und Küstengewässer vorzunehmen. Aufbauend auf den vorangegangenen Projekten "Studie zur Ermittlung von Hintergrundwerten bzw. der natürlichen Variabilität von chemischen und biologischen Messgrößen im Meeresmonitoring, Teilbereich Nordsee" (HEIBER et al. 2004) und "Charakterisierung der deutschen Nord und Ostsee-Küstengewässer vor dem Hintergrund internationaler Vereinbarungen – Teil Nordsee" (BMBF) (AQUA-MARIN 2003a) arbeitete das vorliegende Projekt zu Bewertungskonzepten für biologische Qualitätskomponenten mit dem Schwerpunkt im Übergangsgewässer des Ems-Dollart-Ästuars. Für die Darstellung und Bewertung des aktuellen ökologischen Zustands sollen Vorschläge zur Einstufung der Qualitätskomponenten nach den Maßgaben der EG-WRRL erarbeitet werden. Im vorgegebenen Zeitrahmen der EG-WRRL sind die Bewertungssysteme bis zum Jahr 2006 vorzulegen. Parallel dazu bzw. anschließend sind Monitoringkonzepte zur Weiterführung und Validierung der Bewertungskonzepte zu erarbeiten, bzw. bestehende Monitoringkonzepte an die Aufgaben der WRRL anzupassen. Das Bearbeitungsgebiet Ems-Dollart-Ästuar (siehe Kap. 2.2) wird über die Grenzgewässerkommission gemeinsam von deutscher und niederländischer Seite verwaltet. Daraus ergibt sich eine Bearbeitung der von der WRRL vorgegebenen Umsetzungsschritte und Berichtspflichten ebenfalls unter bilateraler Abstimmung. Aus dieser Zusammenarbeit liegt bereits der zur Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber der EU gemeinsam erarbeitete „Bericht 2005“ – Bestandsaufnahme gemäß Artikel 5 der EGWasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) – Bearbeitungsgebiet Ems-Dollart–Ästuar – vor (GRENZGEWÄSSERKOMMISSION 2005). In den bilateralen Abstimmungsprozess flossen über die AG Wasserqualität als Unterarbeitsgruppe der Ständigen Deutsch-Niederländischen Grenzgewässerkommission, Unterausschuss G (Ems-Dollart) Ergebnisse aus dem vorliegenden Projekt ein.“
„Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, Empfehlungen für eine Ausrichtung der Maßnahmen zur Zielerreichung im Sinne der WRRL in den niedersächsischen Küsten- und Übergangsgewässern bis 2015 zu erarbeiten. Das Gutachten soll damit die fachlichen Grundlagen für die Aufstellung der entsprechenden Maßnahmenprogramme verbreitern. […]“
„Seit 1982 werden vom NLWKN (und deren Vorgängerinstitutionen) in Niedersachsen im Rahmen des Bund/Länder-Messprogramms für die Nord- und Ostsee (BLMP) Sedimentuntersuchungen u.a. auf Schwermetalle durchgeführt. In der EG-Richtlinie 2008/105/EG sind unter den prioritären Stoffen mit besonderer Beachtung zur Trendermittlung die 3 Schwermetalle Cadmium, Quecksilber und Blei aufgeführt. Die vorliegenden niedersächsischen Sedimentdaten wurden bereits entsprechend den Anforderungen der OgewV bewertet, die Ergebnisse werden im Folgenden dargestellt. Hierbei sind neben den 3 oben aufgeführten Schwermetallen auch Chrom, Kupfer, Nickel und Zink betrachtet worden. Die Qualität der Küstengewässer hängt hauptsächlich von Nährstoffen- und Schadstoffeinträgen vom Lande aus, von Schadstoffeinträgen über die Luft, von direkten Einträgen aus der Schifffahrt und von der Freisetzung von Nähr- und Schadstoffen aus belasteten Sedimenten ab. Somit kommt den Sedimenten der Wattgebiete eine besondere Bedeutung zu.“
„Im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist auch der ökologische Zustand der Übergangsgewässer mittels der Fischfauna zu bewerten. Es ist Aufgabe des Vorhabens, ein zwischen den Niederlanden und Deutschland abgestimmtes Bewertungsverfahren für das Übergangsgewässer der Ems (NL-Typ ‚O2’, D-Typ ‚T1’) zu erarbeiten. Die Grundlage hierfür bilden die bereits vorliegenden nationalen Bewertungsvorschläge aus den Niederlanden und Deutschland von JAGER & KRANENBARG (2004) sowie BIOCONSULT (2006). Beide nationalen Bewertungsverfahren weisen, neben gewissen Unterschieden, bereits wesentliche generelle inhaltliche Übereinstimmungen auf. Dies bezieht sich v.a. auf die Auswahl der qualitativen Metrics (Artengemeinschaft, Verwendung ökologischer Gilden) und die Nutzung einer historischen Referenz als Bezugsgröße für die Ermittlung des ökologischen Zustandes im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie. Auf dieser Grundlage erschien die Erarbeitung eines gemeinsamen Verfahrens für das ‚binationale’ Gewässer Ems sinnvoll und machbar. An dieser Stelle sei auf den in Anhang 3 befindlichen Kurzbericht zur Interkalibration der Bewertungsverfahren hingewiesen, aus dem weitere Details zu den nationalen Verfahren entnommen werden können. Die Erarbeitung eines Bewertungstools für die Ems soll dabei auf das von BIOCONSULT (2006) entwickelte Tool für Übergangsgewässer des deutschen Typs ‚T1’ aufbauen, da dieses anders als das niederländische Verfahren auch die von der WRRL geforderten ‚quantitativen Aspekte’ (Abundanzen) einbezieht. Das in der Praxis noch zu testende Verfahren wurde v.a. auf der Grundlage vorhandener Daten (Hamenfänge) aus der Elbe und der Weser erarbeitet und ist deshalb auch unter Berücksichtigung des Niederländischen Verfahrens an die spezifischen Verhältnisse an der Ems zu adaptieren. Dies gilt insbesondere für die historische Referenz als Bewertungsmaßstab und die Auswahl der Indikatorarten. Es sind folgende Arbeitsschritte beauftragt: Vorbereitung einer gemeinsamen (NL, D) Datenbank; Anpassung des vorhandenen Bewertungstools an die Bedingungen in der Ems; Generelle Prüfung der Übertragbarkeit auf andere Übergangsgewässer des NL-Typ ‚O2’; Ableitung eines Monitoringkonzeptes; Erarbeitung eines „Entscheidungsbaumes“ zur Ableitung von Maßnahmen; Mit den Arbeiten wurde das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR gemeinsam von Rijkswa-terstaat, Rijksinstituut voor Kust en Zee (RIKZ), Haren-NL und vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Brake/Oldenburg, beauftragt. Die Arbeiten wurden von einer Arbeitsgruppe aus VertreterInnen (Z. Jager & K. van de Ven [RIKZ], W. Heiber & G. Petri [NLWKN-Brake/OL]) der beiden Einrichtungen begleitet.“