Der Dienst beinhaltet alle Bebauungspläne und Satzungen der Gemeinde Marienheide. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übersicht nicht abschließend ist. Bei Fragen zu einem Bebauungsplan und seinen Festzungen bzw. einer Satzung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. (planung@marienheide.de)
Die inkraftgetretenen Bebauungspläne im Kreis Kleve werden im Standard XPlanung bereitgestellt.
Inhaltlich sind zu mehreren Kommunen die Bebauungsplandaten bereits vollvektoriell verfügbar; für die restlichen Kommunen existieren die Daten im UmringsSzenario. Die vollvektorielle Nacherfassung läuft vermutlich bis 2026.
Der Datensatz „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Stadt Aachen“ stellt die räumlichen Geltungsbereiche der rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Stadt Aachen in geografischer Form bereit welche nach §2 (1) sowie §10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt und genehmigt werden. Der Raumbezug der Geltungsbereiche wird für die etwa 500 B-Pläne in einer SQL-Datenbank verwaltet. Zu jedem Polygon gibt der Datensatz verschiedene Sachinformationen aus. Dazu gehören unter anderem die Nummer und der Name des B-Plans sowie Hyperlinks auf digitale Ausführungen der Begründung, schriftlichen Festsetzung und jeweilige weitere Planbestandteile. Das Datum der Rechtskraft wird ebenfalls hinterlegt. Anpassungen des digitalen Datenbestandes sind lediglich durch den Beschluss neuer Bebauungspläne oder im Fall einer Aufhebung bzw. formellen Änderung eines bestehenden Bebauungsplans zu erwarten. Im Land NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie. Die Daten werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht.
Der Darstellungsdienst "INSPIRE View Service Aachen" wird von der Stadt Aachen herausgegeben. Es handelt sich um einen OGC-konformen Web Map Service (WMS). Dieser Umfasst alle von der europäischen INSPIRE-Richtlinie betroffenen Daten, welche in der Stadtverwaltung geführt werden. Die Anforderungen werden im Geodatenzugangsgesetzes NRW (GeoZG NRW) festgehalten. Der Inhalt und die Zusammensetzung der Layer basiert auf der entsprechenden Handlungsempfehlung der „AG Geokom.NRW“ und den dort genannten rechtlichen Verpflichtungen zur Sammlung und Verbreitung. Die Darstellung und Sachinformationen der Layer richten sich nach der in der INSPIRE-Richtlinie geforderten Parametern. Für eine passendere Visualisierung empfiehlt sich die Nutzung des Geodatenportals der Stadt Aachen. Alle Daten werden unter einer OpenData-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht, welche eine nachträgliche Bearbeitung untersagt.
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes, hier mit Planstatus "In Aufstellung". Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und von der Kommune als Satzung beschlossen. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt die Festsetzungen der möglichen Bebauung und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. Bebauungspläne bestehen als Planzeichnung mit einer Legende und textlichen Festsetzungen oder als reiner Textbebauungsplan ohne Planzeichnung. Ältere Bebauungspläne existieren auch als reine Planzeichnung ohne textliche Festsetzungen. In jedem Fall steht fest, dass mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen jedoch auch weitere Unterlagen wie beispielsweise ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch die Darstellung georeferenzierter Rasterpläne (digitale Bilder mit Raumbezug).
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und von der Kommune als Satzung beschlossen. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt die Festsetzungen der möglichen Bebauung und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. Bebauungspläne bestehen als Planzeichnung mit einer Legende und textlichen Festsetzungen oder als reiner Textbebauungsplan ohne Planzeichnung. Ältere Bebauungspläne existieren auch als reine Planzeichnung ohne textliche Festsetzungen. In jedem Fall steht fest, dass mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen jedoch auch weitere Unterlagen wie beispielsweise ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch die Darstellung des Geltungsbereiches (Bebauungsplanumring), durch die Darstellung georeferenzierter Rasterpläne (digitale Bilder mit Raumbezug) oder durch die Darstellung mittels Vektordaten (Inhalt wird durch raumbezogene Objekte beschrieben) nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Mindestens zur Verfügung gestellt werden der rechtsverbindliche Bebauungsplan als „Scan der Urkunde“ und die Begründung sowie die textlichen Festsetzungen als computerlesbare Version jeweils als PDF-Dokument.
Es werden die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie Innen- und Außenbereichssatzungen im Kreis Minden-Lübbecke dargestellt. Zum Teil sind Links zu den Plänen, textlichen Festsetzungen und Begründungen als PDF hinterlegt.