Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer Vogelschutzgebiete kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen. Diese Vogelschutzgebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (EU), die zum Schutz von Vogelarten gemäß der Vogelschutz-Richtlinie für das Netz NATURA 2000 gemeldet wurden. Im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) sind ausgewählte Vogelarten aufgeführt, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (vgl. Art. 4 (1) VS-Richtlinie). Darüber hinaus sind auch für alle Zugvogelarten und deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung entsprechende Schutzgebiete auszuweisen.
Im Jahr 1971 wurden die ersten Naturwaldzellen in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen: Sie sollen "Urwälder" von morgen werden. Etwa 80 Prozent der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten im Wald sind auf Tot- und Altholz angewiesen. In der sich selbst überlassenen Naturwaldzelle wo alles absterbende und abgestorbene Holz im Wald verbleibt, boomt ihre Populationsdichte. In Naturwaldzellen sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Mit der Novelle des Landschaftsgesetzes im Jahr 2007 wurde auch in Nordrhein-Westfalen der gesetzliche Schutz von Alleen eingeführt (Landschaftsgesetz NRW, § 47a, Schutz der Alleen). Demnach führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrgein-Westfalen (LANUK) ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Bei den gesetzlich geschützten Alleen handelt es sich nach Absatz 1 des Gesetzes um Alleen, die an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen stehen. Beim Alleenkataster handelt sich um die zurzeit im Aufbau befindliche Datensammlung der gesetzlich geschützten Alleen in Nordrhein-Westfalen. Die Informationen zu den hier erfassten Alleen wurden aus verschiedensten Datenquellen zusammengetragen und in einem geografischen Informationssystem vereinheitlicht dargestellt. Alle Alleen werden graphisch verortet und über Sachinformationen, wie etwa Länge, Pflanzzeitraum, Baumartenzusammensetzung oder Schutzstatus beschrieben.
Der Karten-Layer RAMSAR zeigt die räumliche Verteilung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung nach dem Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention 1971). Deutschland ist Mitglied seit 1976. Ursprünglich hatte die Ramsar-Konvention den Erhalt und die nachhaltige Nutzung (wise use) von Feuchtgebieten als Lebensraum von Wasservögeln zum Ziel. In den letzten Jahren haben sich die Konventionsziele erweitert und umfassen nun den ganzheitlichen Schutz von Feuchtgebieten als bedeutende Ökosysteme zum Erhalt der Biodiversität
Die hier vorgelegte Arbeit ''Landschaftsökologische Analyse der Leybucht'' dient als Entscheidungshilfe für naturschützende Aktivitäten im Zusammenhang mit baulichen Eingriffen im Bereich der Leybucht, die aus Gründen des Küstenschutzes, der Binnenentwässerung und des Seeverkehrs vom Hafen Greetsiel zum tiefen Wasser der Ems erforderlich sind. Sie verdankt ihre Entstehung einem Gutachtenauftrag des Bauamtes für Küstenschutz, Norden, das seinerzeit mit den entsprechenden baulichen Planungen befasst war. Schon während der Entstehung des Gutachtens wurde dessen Drucklegung erwogen. Ausschlaggebend hierfür waren folgende Überlegungen: 1. Die Untersuchung umfasst nicht nur einzelne sondern sämtliche biologischen Aspekte und ist somit wohl die erste Gesamtdarstellung ökologischer Zusammenhänge des Lebensraumes Leybucht. 2. Eine Versachlichung der Diskussion um bauliche Eingriffe im Gebiet der Leybucht kann nur durch breite Streuung wissenschaftlich abgesicherter Grundlagen herbeigeführt werden. Die jetzige Leybucht stellt den Rest einer großen Einbruchsbucht dar, deren größte Ausdehnung im 14. Jahrhundert bestanden haben soll. Bereits frühzeitig haben Rückgewinnungsarbeiten begonnen, die mit der Fertigstellung des Störtebeker-Deiches im Jahre 1950 und der Sommerbedeichung der Hauener Hooge 1958 ein vorläufiges Ende gefunden haben. Untersuchungen der Forschungsstelle Norderney durch MÜLLER (1960), LUCK (1965) und HOMEIER (1969) haben ergeben, dass die restliche Leybucht einem starken Verlandungsprozess unterworfen ist, der im Zusammenhang mit Verschiebungen und Schrumpfungen der Außentiefs zu erheblichen Problemen führt. Schon 1960 kam MÜLLER zu dem zusammenfassenden Ergebnis dass eine Eindeichung der Leybucht die einzig richtige Lösung sei. Mit dem zunehmenden Umweltbewusstsein der 70er Jahre, wie es vor allem auch aus dem Wissen um die Vielzahl bereits zerstörter naturnaher Lebensräume erwuchs, gewann auch die Leybucht als noch weitestgehend intakter Lebensraum steigende Bedeutung. Nachdem MÜLLER bereits 1960 eine Bearbeitung der Wattfauna vollzogen hatte, erstellte das Niedersächsische Landesverwaltungsamt - Naturschutz, Landschaftspflege, Vogelschutz - 1978 erstmalig ein umfassendes landschaftspflegerisches Gutachten unter besonderer Berücksichtigung der Avifauna und der Flora (DAHL u. HECKENROTH 1970). Das Ziel der Untersuchung war eine umfassende Charakterisierung und Bewertung des betroffenen Lebensraumes aus der Sicht eines ökologischen Naturschutzes. [...] Für den Erhalt des dargestellten Zustandes und die weitere Entwicklung des Ökosysteme Leybucht sind folgende Gegebenheiten entscheidend: 1. Uneingeschränkte Auswirkung der Gezeiten in den für den bestehenden biologischen Charakter der Biotopkomplexe Watt, Hellerflächen und Sommerpolder notwendigen Rhythmen. 2. Beibehaltung des für die Stabilität diese Ökosystems besonders günstigen Verhältnisses von großer Kernzone ohne biotopfremde Einflüsse (z.B. visuelle und akustische Störungen) und relativ kleinem, stärker gestörtem Randbereich. 3.Vermeidungvon Flächeneinbußen, insbesondere auch auf dem Salzrasen.
„Mit dem „Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP)“ wurde eine integrierte und methodisch einheitlichere Überwachung des Wattenmeerökosystems durch die drei Anrainerstaaten Niederlande, Deutschland und Dänemark eingeführt. Vor dem Hintergrund mögli-cher anthropogener Verunreinigungen des Wattenmeeres dient das Monitoring dem Ziel, Veränderungen in den natürlichen Prozessen, dem Artenreichtum und den Gemeinschafts-strukturen des Makrozoobenthos zu erfassen. Im Zuge der Umsetzung dieses Programmes beauftragte die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer das damalige NLÖ Forschungsstelle Küste im Herbst 1998 mit der Einrichtung von vier Monitoringstationen zur Überwachung des Makrozoobenthos auf der Lütetsburger Plate. Zur Festlegung der Monitoringstationen wurde vom NLÖ Forschungsstelle Küste im November 1998 im Rahmen einer Voruntersuchung eine Transektbeprobung auf der Lütetsburger Plate bzw. dem angrenzenden Ostermarscher Watt durchgeführt, um repräsentative Biotopbereiche für die Einrichtung der 4 Dauerstationen auszuwählen. Seit 1999 werden vier Monitoringstationen zur Überwachung des Makrozoobenthos auf der Lütetsburger Plate untersucht. Zusammen mit den bereits seit 1976 bestehenden Dauerstationen im Norderneyer Inselwatt, die vom heutigen NLWKN Betriebsstelle Brake-Oldenburg betreut werden, ist damit ein durchgehendes eulitorales Stationsprofil von der Festlandslinie bis zum Inselwatt vorhanden. Ergänzt wird dieses Profil seeseitig durch sublitorale Dauerstationen im Inselvorfeld der Insel Norderney, die seit 1978 vom Forschungsinstitut Senckenberg in Wilhelmshaven untersucht werden. Zusätzlich besteht seit 1994 eine Dauerstation auf der Lütetsburger Plate speziell zur Überwachung von Besatz, Altersverteilung und Flächenausdehnung der Miesmuschel Mytilus edulis. Diese Station ist Bestandteil des niedersächsischen Programms zur Erfassung der eulitoralen Miesmuschelvorkommen. Frühere, flächendeckende benthosbiologische Untersuchungen zur Bodenfauna der Lütetsburger Plate liegen von KRAUSE (1952) und MÜLLER (1964) vor. Sedimentologische Bestandsaufnahmen wurden von MÜLLER (1964) und RAGUTZKI (1978) durchgeführt. Eine sedimentologische Auswertung anhand von Luftbildaufnahmen der Jahre 1951, 1966, 1975 und 1996 wurde von MEYER & RAGUTZKI (1999) fertig gestellt. Im Rahmen der Überwachung der eulitoralen Miesmuschelvorkommen an der niedersächsischen Küste wurden die Muschelbänke des Gebietes in den letzten Jahren wiederholt kartiert (OBERT & MICHAELIS 1989; MICHAELIS et al. 1995, ZENS et al. 1997, HERLYN & MILLAT 1997, MILLAT & HERLYN 1999). Seit 1994 wird eine Dauerstation zur Überwachung von Besatz, Altersverteilung und Flächenausdehnung der Miesmuschel auf der Plate betrieben (MILLAT & HERLYN 1999). Auswertungen dazu finden sich dem 2004 fertig gestellten Abschlußbericht zu wissenschaftlichen Begleituntersuchungen zur Aufbauphase des Miesmuschelmanagements im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (MILLAT & HERLYN 2004). Zur Fauna des Riffgat existieren Arbeiten von WAGENKNECHT (1999) und im Rahmen von Klappstellenuntersuchungen durch GROTJAHN (2001). Parallel zum bestehenden Untersuchungsprofil des TMAP-Monitoring auf der Lütetsburger Plate wurden ca. 800 m östlich der Plate im Rahmen von geplanten Trassenanbindungen von Offshore-Windparks qualitative und quantitative Untersuchungen zu den Makrozoobenthosgemeinschaften durchgeführt (STEUWER & GROTJAHN 2002, 2003). Aus dem laufenden TMAP-Monitoringprogramm wurden bisher nur jährliche Überwachungsberichte erstellt. Mit diesem Bericht werden erstmals die Ergebnisse der Untersuchungen über einen längeren Zeitraum zusammenfassend ausgewertet. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, eine Gesamtauswertung der erhobenen Überwachungsdaten vorzulegen. Dabei soll insbesondere die Bestandsentwicklung der eulitoralen Makrofaunagemeinschaft aufgezeigt und eine Darstellung der sedimentologischen Verhältnisse vorgenommen werden. Hinter_CUTABSTRACT_
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer FFH-Gebiete (nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) des Web Map Service Lanschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).
Wuchsgebiete sind eine wichtige ökologische Bezugsbasis für die Beschreibung von Waldtypen, Herkunftsgebieten forstlichen Saatguts, Waldökosystemen und ihres natürlichen Wuchspotentials. Die Wuchsbezirke sind innerhalb der Wuchsgebiete nach ihren regionalen Eigenarten (Landschaftsstruktur, Bodengesellschaften, Waldtypen) noch einmal unterschieden und enger gefasst.
Wuchsgebiete sind eine wichtige ökologische Bezugsbasis unter anderem für die Beschreibung von Waldtypen oder Waldökosystemen. Dargestellt werden die Abgrenzung und die Namen der in Nordrhein-Westfalen vorhandenen forstlichen Wuchsgebiete.