Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier Innenbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §34 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die auch als Klarstellungssatzungen bezeichnet werden. Die Geltungsbereiche der Innenbereichssatzungen sind in den Original-Satzungsdokumenten ausschließlich durch Lagepläne im Maßstab 1:1000 definiert worden. Anhand dieser Lagepläne wurden die Geltungsbereichspolygone auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte bestmöglich flurstücksscharf konstruiert. Jedes Geltungsbereichspolygon verfügt u. a. über ein Sachattribut mit einem Hyperlink zum digitalen Satzungsdokument in Form eines mehrseitigen PDF-Dokuments. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung einer Innenbereichssatzung oder nach Beschluss einer weiteren Innenbereichssatzung. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Innenbereichssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Innenbereichssatzungen werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden zahlreiche Änderungen im Parallelverfahren zur verbindlichen Bauleitplanung durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 01/2021) 93 nicht rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Stadt Wuppertal nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB). Diese Pläne befinden sich in unterschiedlichen Stufen des Aufstellungsverfahrens. Bei den Geltungsbereichen der Wuppertaler Bebauungspläne handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, die zum Teil stark fragmentiert sind. Zu jedem dieser Polygone enthält der Datensatz einige beschreibende Sachattribute wie die Nummer und den Namen des B-Plans sowie pro Planteil einen Hyperlink auf das zugehörige digitale Plandokument. Bei B-Plan-Verfahren, zu denen noch keine konkrete Planung existiert (z. B. beim Verfahrensstand "Aufstellungsbeschluss"), wird ein PDF-Dokument verlinkt, das einen Hinweistext zur noch fehlenden inhaltlichen Planung enthält. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur wegen neuer B-Plan-Verfahren, wenn noch nicht rechtsverbindliche B-Plan-Verfahren innerhalb des Aufstellungsverfahrens einen neuen Status bekommen haben oder wenn ein B-Plan-Verfahren rechtswirksam geworden ist oder aufgehoben wurde. Die Geltungsbereichspolygone werden dabei soweit vorhanden anhand der digitalen Planunterlagen (vektorielle CAD-Projektdatei und Rasterdokument des B-Plans) auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte flurstücksscharf digitalisiert. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der ATOM Feed Downloadservice für die rechtsverbindlichen Innenbereichssatzungen in Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die räumlichen Geltungsbereiche der vier Innenbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §34 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) umfasst. Diese werden auch als Klarstellungssatzungen bezeichnet. Die Geltungsbereiche der Innenbereichssatzungen sind in den Original-Satzungsdokumenten ausschließlich durch Lagepläne im Maßstab 1:1000 definiert worden. Anhand dieser Lagepläne wurden die Geltungsbereichspolygone auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte bestmöglich flurstücksscharf konstruiert. Jedes Geltungsbereichspolygon verfügt u. a. über ein Sachattribut mit einem Hyperlink zum digitalen Satzungsdokument in Form eines mehrseitigen PDF-Dokuments. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung einer Innenbereichssatzung oder nach Beschluss einer weiteren Innenbereichssatzung. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der vom Downloadservice bereitgestellte Datensatz unterliegt einer Open-Data-Lizenz mit Ausschluss der Datenveränderung (CC BY-ND 4.0). Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Innenbereichssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Innenbereichssatzungen werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Es handelt sich um Flächen, bei denen nach § 78b WHG ein signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde und die bei einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit [HQextrem] über das festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet hinaus überschwemmt werden können. Der Stand der verwendeten Grundlagen ist der Attributtabelle zu entnehmen. Die Lage und Rechtsverbindlichkeit ergeben sich aus den Angaben für Risikogebiete des HQextrem aus dem 2. Zyklus (2019) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sowie den aktuellen Angaben für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherungen.§ 78b WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Fassung gemäß Änderung durch Hochwasserschutzgesetz II)(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
„Aus verschiedenen Anlässen und unter verschiedensten Fragestellungen sind in Teilbereichen der Emsmündung Bestandsaufnahmen der Bodenfauna durchgeführt worden: Von niederländischer Seite seit den 70er Jahren im Zusammenhang mit der Einleitung veenkolonialer und industrieller Abwässer, ferner wegen der deutschen Dollarthafen-Planungen, der Wärmezufuhren durch Emszentrale, wegen Hafenbauten und Baggervorhaben; auf deutscher Seite erfolgten Kartierungen seit den 50er Jahren; in der Leybucht z. B. veranlasst durch Eindeichungspläne. Als beteiligte Institutionen sind neben dem NLÖ-Forschungsstelle Küste zu nennen: Universität Oldenburg; Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung (Bremerhaven), ARSU (Oldenburg). Bei Eingriffsplanungen hat sich wiederholt gezeigt, dass erheblicher Bedarf für eine zusammenhängende Darstellung der Faunenverteilung im gesamten Emsästuar besteht. Deshalb wurde 1985 zwischen dem NLW- Forschungsstelle Küste und dem Dienst Getijdewateren des niederländischen Rijkswaterstaat (heute: Rijksinstitut voor Kust en Zee, Labor Haren) vereinbart, gemeinsam auf eine solche Gesamtdarstellung hinzuarbeiten. Für die Wattflächen der deutschen Seite sind die Daten auf dem Stand von 1987 zusammenfassend dargestellt worden. Noch unbearbeiteten Wattflächen im Außenbereich der Emsmündung wurden bis 1989 in mehreren Sommern abschnittsweise kartiert, nach Westen bis zur Rottumer Wattscheide (durch Rijksinsitut voor Kust en Zee), nach Osten bis zur Juister Wattscheide (durch NLÖ-Forschunggstelle Küste). Die Rohdaten über Zusammenfassung, Besiedlungsdichte und Biomasse der Bodenfauna sind für die geplante Gesamtdarstellung verfügbar. Ziel: Bereitstellung einer grenzüberschreitenden Übersicht der Bodenfauna, die alle Salzgehaltsbereiche vom Meerwasser über die Brackwasserzonen bis zum gezeitenbeeinflussten Süßwasser erfasst; Grundlage zur Beurteilung von Eingriffen; Vervollständigung der Erfassung niedersächsischer Wattenbiotope.“
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal gibt jährlich einen Grundstücksmarktbericht heraus, der auf statistischen Auswertungen aller Kaufverträge des Vorjahres zu bebauten und unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet von Wuppertal basiert. Seit 2004 wird der Grundstückmarktbericht mit dem Jahr seiner Herausgabe betitelt. Der "Grundstücksmarktbericht 2023" bezieht sich also auf die Kauffalldaten des Jahres 2022 und bildet damit die durchschnittlichen Verhältnisse des Immobilienmarktes im Jahr 2022 ab. Der Grundstücksmarktbericht macht den Wuppertaler Immobilienmarkt transparent und verständlich, unter anderem für Bewertungssachverständige und Privatleute, die Immobilien kaufen oder verkaufen möchten. Er informiert dazu über Umsätze, Preisentwicklungen und Preisniveau in den einzelnen Teilmärkten. Darüber hinaus enthält er die so genannten "sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten" gemäß §193 Baugesetzbuch (z. B. Indexreihen, Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren) sowie Angaben über gewerbliche Mieten. Seit 01.01.2016 stehen die digitalen Ausgaben der Grundstücksmarktberichte unter einer Open-Data-Lizenz, zum 01.03.2020 wurde die Lizenz auf die Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-zero-de/2.0) umgestellt. Der Wuppertaler Gutachterausschuss stellt daher alle Grundstücksmarktberichte seit dem Bezugsjahr 2000 unter der dl-zero-de/2.0 zum Download bereit, auch wenn im Impressum der jeweiligen Dokumente noch abweichende, zum Zeitpunkt der Herausgabe gültige Nutzungsbedingungen aufgeführt sind.
Nutzungsbedingungen: Die Dokumente können gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal gibt jährlich einen Grundstücksmarktbericht heraus, der auf statistischen Auswertungen aller Kaufverträge des Vorjahres zu bebauten und unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet von Wuppertal basiert. Seit 2004 wird der Grundstückmarktbericht mit dem Jahr seiner Herausgabe betitelt. Der "Grundstücksmarktbericht 2020" bezieht sich also auf die Kauffalldaten des Jahres 2019 und bildet damit die durchschnittlichen Verhältnisse des Immobilienmarktes im Jahr 2019 ab. Der Grundstücksmarktbericht macht den Wuppertaler Immobilienmarkt transparent und verständlich, unter anderem für Bewertungssachverständige und Privatleute, die Immobilien kaufen oder verkaufen möchten. Er informiert dazu über Umsätze, Preisentwicklungen und Preisniveau in den einzelnen Teilmärkten. Darüber hinaus enthält er die so genannten "sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten" gemäß §193 Baugesetzbuch (z.B. Indexreihen, Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren) sowie Angaben über gewerbliche Mieten. Seit 01.01.2016 stehen die digitalen Ausgaben der Grundstücksmarktberichte unter einer Open-Data-Lizenz, zum 01.03.2020 wurde die Lizenz auf die Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-zero-de/2.0) umgestellt. Der Wuppertaler Gutachterausschuss stellt daher alle Grundstücksmarktberichte seit dem Bezugsjahr 2000 unter der dl-zero-de/2.0 zum Download bereit, auch wenn im Impressum der jeweiligen Dokumente noch abweichende, zum Zeitpunkt der Herausgabe gültige Nutzungsbedingungen aufgeführt sind.
Nutzungsbedingungen: Die Dokumente können gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.