Uns ist die Sicherheit aller Besucher*innen der Kölner Stadien ein wichtiges Anliegen. Da in der Vergangenheit Menschen durch Flaschen- und Dosenwürfe verletzt wurden, hat unser Stadtrat die Kölner Stadtordnung (KSO) so beschlossen, dass im Umfeld des „RheinEnergie“-Stadions, des Südstadions und des Stadions im Sportpark Höhenberg bei Veranstaltungen ein striktes Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot herrscht. Dies gilt ab drei Stunden vor Beginn und bis zwei Stunden nach Ende einer Veranstaltung. Dies betrifft nicht nur Fußballspiele in den genannten Stadien, sondern auch weitere Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte. An den Zugangsbereichen zu den Glasverbotszonen können Besucher*innen ihre Glasflaschen und Dosen problemlos in Containern der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) entsorgen. Bei Risikopartien kann es sein, dass Sperren eingerichtet werden. Mitarbeitende von privaten Sicherheitsdiensten kontrollieren dann die Einhaltung des Verbotes. Die Mitarbeitenden unseres Kommunalen Ordnungsdienstes überwachen die Einhaltung des Glasverbotes innerhalb der Verbotszonen und ahnden Verstöße.
Stadionumfeld Gemäß unserer städtischen Allgemeinverfügung vom 4. August 2016 erstreckt sich das Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot bei Heimspielen des 1. FC Köln sowie anderen Fußballpartien im "RheinEnergie"-Stadion ebenso ab drei Stunden vor Spielbeginn und drei Stunden nach Spielende auf die im Bereich um die Stadien gelegenen Gastronomien und Kioske nördlich und südlich der Aachener Straße, denen der Verkauf von Glasflaschen und Getränkedosen beziehungsweise der Ausschank in Gläsern untersagt ist. Das Verbot erstreckt sich bei den Straßen im Grenzbereich jeweils auf beide Straßenseiten. Dieser Datensatz zeigt die Verbotszonen von Glas-, Glasflaschen- und Dosen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln (siehe INFO-LINK).
Uns ist die Sicherheit aller Besucher*innen der Kölner Stadien ein wichtiges Anliegen. Da in der Vergangenheit Menschen durch Flaschen- und Dosenwürfe verletzt wurden, hat unser Stadtrat die Kölner Stadtordnung (KSO) so beschlossen, dass im Umfeld des „RheinEnergie“-Stadions, des Südstadions und des Stadions im Sportpark Höhenberg bei Veranstaltungen ein striktes Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot herrscht. Dies gilt ab drei Stunden vor Beginn und bis zwei Stunden nach Ende einer Veranstaltung. Dies betrifft nicht nur Fußballspiele in den genannten Stadien, sondern auch weitere Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte. An den Zugangsbereichen zu den Glasverbotszonen können Besucher*innen ihre Glasflaschen und Dosen problemlos in Containern der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) entsorgen. Bei Risikopartien kann es sein, dass Sperren eingerichtet werden. Mitarbeitende von privaten Sicherheitsdiensten kontrollieren dann die Einhaltung des Verbotes. Die Mitarbeitenden unseres Kommunalen Ordnungsdienstes überwachen die Einhaltung des Glasverbotes innerhalb der Verbotszonen und ahnden Verstöße.
Stadionumfeld Gemäß unserer städtischen Allgemeinverfügung vom 4. August 2016 erstreckt sich das Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot bei Heimspielen des 1. FC Köln sowie anderen Fußballpartien im "RheinEnergie"-Stadion ebenso ab drei Stunden vor Spielbeginn und drei Stunden nach Spielende auf die im Bereich um die Stadien gelegenen Gastronomien und Kioske nördlich und südlich der Aachener Straße, denen der Verkauf von Glasflaschen und Getränkedosen beziehungsweise der Ausschank in Gläsern untersagt ist. Das Verbot erstreckt sich bei den Straßen im Grenzbereich jeweils auf beide Straßenseiten. Dieser Datensatz zeigt die Verbotszonen von Glas-, Glasflaschen- und Dosen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln (siehe INFO-LINK).
Historisches Stadtplanwerk des RVR aus den Jahren 1991 bis 2000 - WMS-Dienst für digitalisierte und georeferenzierte Karten des Stadtplanwerks des Regionalverband Ruhr auf Grundlage gescannter Karten im Maßstab 1:20.000.
Historisches Stadtplanwerk des RVR aus dem Jahre 1950 - WMS-Dienst für digitalisierte und georeferenzierte Karten des Stadtplanwerks des Regionalverband Ruhr auf Grundlage gescannter Karten im Maßstab 1:125.000.
Der Datensatz beinhaltet das Gewerberegister für die Stadt Hamm. Das Gewerberegister gibt unter anderem Auskunft über Aktenzeichen, Bezeichnung, Rechtsform, Status, Betriebsform, Betriebsart, Tätigkeit sowie Meldungsdaten der jeweiligen Gewerbe. Die Darstellung der Standorte erfolgt ab einem Maßstab von 1:2500.
Historisches Stadtplanwerk des RVR aus den Jahren 1981 bis 1990 - WMS-Dienst für digitalisierte und georeferenzierte Karten des Stadtplanwerks des Regionalverband Ruhr auf Grundlage gescannter Karten im Maßstab 1:20.000.
Historisches Stadtplanwerk des RVR aus den Jahren 2001 bis 2007 - WMS-Dienst für digitalisierte und georeferenzierte Karten des Stadtplanwerks des Regionalverband Ruhr auf Grundlage gescannter Karten im Maßstab 1:20.000.
Historisches Stadtplanwerk des RVR aus den Jahren 1975 bis 1980 - WMS-Dienst für digitalisierte und georeferenzierte Karten des Stadtplanwerks des Regionalverband Ruhr auf Grundlage gescannter Karten im Maßstab 1:20.000.
Historisches Stadtplanwerk des RVR aus den Jahren 2008 bis 2014 - WMS-Dienst für digitalisierte und georeferenzierte Karten des Stadtplanwerks des Regionalverband Ruhr auf Grundlage gescannter Karten im Maßstab 1:20.000.
Digitalisierte Luftbilder des RVR für das Jahr 1990 - WMS-Dienst für farbige, digitalisierte und georeferenzierte Luftbilder des Regionalverband Ruhr (Verbandsgebiet)