Inhaltlich erhalten Sie hier die Umringe aller mit Planstatus "archiviert" befindlichen Landschaftspläne der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen mit Verlinkungen auf hinterlegte Dokumente. Bei einigen wenigen Plänen liegen die Daten bereits vollvektoriell vor. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in dem Layer "LP-Plan" enthalten sind. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in der Layergruppe "Geltungsbreiche" enthalten sind. -Georeferenzierte Raster-Pläne finden Sie in der Gruppe "Raster". -Die Daten der vollvektoriell vorliegenden Pläne finden Sie in der Layergruppe "Vektor" mit dem Prefixen "LP". Die Daten sind tagesaktuell.
Dieser Datensatz dient der projektbezogenen Darstellung von Punkt-Objekten/Themen, die Bürgern und Verwaltung spontan für einen kurzen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Der Datensatz ist bewusst allgemein gehalten, da die darzustellenden Objekte von unterschiedlicher Art sein können. Sollten keine Objekte vorhanden sein, kann dies darauf hindeuten, dass derzeit keine relevanten Themen oder Projekte anstehen. Aktualisierung erfolgt im Bedarfsfall.
Die Inventarisierung der Lichtzeichenanlagen beinhaltet neben dem Standort die Art (Befestigung), die Höhe sowie die Erfassungsgenauigkeit. Alle Lichtzeichenanlagen sind -soweit vorhanden- über IDs mit ihren Masten verknüpft.
Dieser Datensatz dient der projektbezogenen Beschriftung von Objekten/Themen, die Bürgern und Verwaltung spontan für einen kurzen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Der Datensatz ist bewusst allgemein gehalten, da die darzustellenden Objekte von unterschiedlicher Art sein können. Sollten keine Objekte vorhanden sein, kann dies darauf hindeuten, dass derzeit keine relevanten Themen oder Projekte anstehen. Aktualisierung erfolgt im Bedarfsfall.
Dieser Datensatz umfasst alle sonstigen Vermessungspunkte (sVP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve. Hierbei handelt es sich um die Punkte des historischen AP-Feldes (Aufnahmepunkte) und weitere alte Linienpunkte, Sicherungsmarken usw.. Das Katasteramt Kleve unterhält seit 2018 kein eigenes AP-Feld mehr. Das bisherige AP-Feld ist seit 2018 historisch. Es wird nicht mehr gepflegt.
Die Daten zum Grundwasser in Krefeld werden in zwei verschiedenen Varianten angeboten: 1. Der Datensatz Grundwasserstand beinhaltet Angaben zum durchschnittlichen Grundwasserstand im Stadtgebiet Krefelds in einem gegebenen Monat und Jahr in der Einheit Meter über Normalhöhennull (m ü. NHN). Der Grundwasserstand wird in Form von flächendeckenden Höhenschichten dargestellt. Basis für die Berechnung der Höhenschichten sind Messdaten von mehreren Hundert Grundwassermessstellen im Krefelder Stadtgebiet und der näheren Umgebung. 2. Der Datensatz Grundwasser Flurabstand beinhaltet weiterhin Angaben zum Flurabstand des Grundwassers, also zum Abstand zwischen dem unterirdischen Grundwasserspiegel und der Geländeoberfläche in der Einheit Meter. Es handelt sich dabei um durchschnittliche Werte in einem gegebenen Monat und Jahr. Der Flurabstand wird in Form von flächendeckenden Höhenschichten mit einem Abstand von 1 m dargestellt. Basis für die Berechnung der Höhenschichten sind zum einem die aus den Messdaten von mehreren Hundert Grundwassermessstellen im Krefelder Stadtgebiet berechneten flächigen Grundwasserstände und zum anderen ein digitales Oberflächenmodell.
Dieser INSPIRE-Dienst stellt das Informationssystem Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 [IS HK 100] für das INSPIRE-Thema Geologie, Anwendungsschema Hydrogeologie dar. Das Informationssystem verwaltet qualitative Angaben über die hydrogeologisch relevanten Eigenschaften der Gesteine des oberen Grundwasserleiters.
Darstellung von Geodaten zu Natur und Umwelt im Kreis Warendorf. Neben der Übersicht der Landschaftspläne können auch deren Festsetzungen und Entwicklungsziele dargestellt werden. Verschiedene Schutzgebiete (FFH-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete) können angezeigt werden. Naturdenkmale, nach §42 geschützte Biotope und geschützte Landschaftsbestandteile sind ebenfalls darstellbar.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen oder anzunehmen ist, dass sie diese erfüllen.