Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne sowie sonstige Satzungen aus dem Baugesetzbuch) der Stadt Meckenheim. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet. Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs 61 - Stadtplanung, Liegenschaften der Stadt Meckenheim erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
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Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet. Die hier bereitgestellten Daten dienen lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs 61 - Stadtplanung, Liegenschaften der Stadt Meckenheim erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
Die Erstellung der Planungshinweiskarte erfolgte auf Basis der synthetischen Klimafunktionskarte. Diese Planungshinweise dienen der Verbesserung bzw. Sicherung der klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse im Stadtgebiet. Hierzu werden klimatische Last-, Ungunst und Ausgleichsräume voneinander abgegrenzt sowie eine Reihe spezifischer Planungshinweise mit lokaler Relevanz ausgewiesen, wie z. B. Erhalt von Luftleitbahnen, Verkehrsvermeidung in Straßen, Vermeidung weiterer Bebauung oder Ansiedlung von Emittenten
Zugriffseinschränkung: Unbeschränkter Zugang. Nutzungsbedingungen: gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet; Die Daten unterliegen dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW). Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)
Das digitale Landschaftsmodell beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft im Vektorformat. Die Objekte werden einer bestimmten Objektart zugeordnet und mit ihrer räumliche Lage, ihrem geometrischen Typ, den beschreibenden Attributen und Beziehungen zu anderen Objekten (Relationen) definiert. Die räumliche Lage wird für das DLM50 maßstabs-und abbildungsunabhängig im Koordinatensystem der Landesvermessung angegeben. Welche Objektarten das DLM beinhaltet und wie die Objekte zu bilden sind, ist im ATKIS-Objektartenkatalog (ATKIS-OK online) festgelegt. Der Informationsumfang des DLM50 orientiert sich am Inhalt der topographischen Karte 1:50.000. Das DLM50 ist ein vollautomatisch aus dem Basis-DLM abgeleiteter landesweiter Datenbestand. Die Objektrelationen zwischen den Modellen wurde erhalten.
Der Layer „Windkraftanlagen genehmigt“ beinhaltet die genehmigten aber noch nicht errichteten Windkraftanlagen mit einer Höhe größer 50 m im Kreis Kleve. Mit einem Klick auf einen Punkt können nähere Angaben zu der Windkraftanlage an dem Standort angezeigt werden. Die Daten stammen aus dem Infrastrukturatlas (ISA) und sind tagesaktuell.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Zur Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) wurden vom Referat Umwelt umfassende Gewässergüteuntersuchungen vergeben. Die Gewässerstrukturkartierung der Fließgewässer in Emscher- und Lippeeinzugsgebiete in Gelsenkirchen erfolgte auf Grundlage der Kartierung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Die Bestandsaufnahme (Ist-Zustand) der kommunalen Reinwasserläufe und -zuläufe umfasste mehr als 33 laufende Kilometer. Die wurde in den zwei Jahren 2019-2020 durch das beauftragten Planungsbüro Koenzen umgesetzt.
Aus den Erhebungen der Einzelparameter ließen sich Bewertungen für sechs Hauptparameter (Laufentwicklung, Längsprofil, Sohlstruktur, Querprofil, Uferstruktur und Umfeld) berechnen und weiter zu einer Gesamtbewertung für den betrachteten Kartierabschnitt aggregieren. Die kartografische Darstellung der Gewässerstrukturkartierung erfolgt in einer bändigen Bewertung (linkes Umfeld, linkes Ufer, Sohle, rechtes Ufer, rechtes Umfeld). Sie bewertet die Abweichung des Ist-Zustandes eines Gewässerabschnittes von dem so genannten "Leitbild".
Die Gewässerstrukturkarte zeigt anschaulich, dass viele Gewässer durch Ausbaumaßnahmen und Nutzungen in der Vergangenheit mehr oder weniger stark verändert wurden. Sie sind durch die Farben Gelb (stark verändert), Orange (sehr stark verändert) oder Rot (vollständig verändert) gekennzeichnet. Daneben gibt es aber auch Gewässer bzw. Gewässerabschnitte, die gegenüber dem Leitbild nur mäßig (Grün) bzw. gering (Blau) verändert sind und sich damit unter hydromorphologischen Gesichtspunkten in einem "guten" bis "sehr guten" Zustand befinden.
Points of Interest- Punkte von Interesse beinhalten Standorte von vielfältigen Freizeit- sowie Infrastruktureinrichtungen für die gesamte Metropole Ruhr. Die beschreibenden Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und umfassen detaillierte Informationen zu Kontaktadressen und Ausstattungskomponenten.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt.
Der Layer „Windkraftanlagen in Betrieb“ beinhaltet die genehmigten und errichteten Windkraftanlagen mit einer Höhe größer 50 m im Kreis Kleve. Mit einem Klick auf einen Punkt können nähere Angaben zu der Windkraftanlage an dem Standort angezeigt werden. Die Daten stammen aus dem Infrastrukturatlas (ISA) und sind tagesaktuell.