Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen erteilt werden.
Darstellung des Stützpunktfeldes im Kreis Heinsberg. Der Dienst beinhaltet zudem die bereits historisierten Kacheln der Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5). Sie war bis Februar 2016 das topographische Basiskartenwerk in Nordrhein-Westfalen und wird durch die Amtliche Basiskarte 1:5000 (ABK) abgelöst. Der Dienst beinhaltet die DGK5 in den Bereichen, in denen die Ablösung bereits erfolgt ist.
Die Landnutzungskartierung (Stand 2010) wurde vom Bergisch-Rheinischen-Wasserverband (BRW) zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um Auswertungsergebnisse (in der 3. Version) basierend auf einer im Jahr 2010 durchgeführten Befliegung.
Die Amtliche Basiskarte (ABK) ist der Nachfolger der bis 2016 geführten Deutschen Grundkarte 1:5.000 (DGK5) als topographisches Basiskartenwerk. Die ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Die ABK steht zurzeit nur als SW-Ausgabe zur Verfügung.
Der Datensatz enthält Informationen über Starkregenszenarien im Hammer Stadtgebiet. Die Karten zeigen drei unterschiedliche Starkregenszenarien auf. Betrachtet werden ein seltenes (Index 5) Regenereignis, ein außergewöhnliches (Index 7) und ein Extremregen (Index 10). Details können aus der interaktiven Starkregengefahrenkarte und der rechts gezeigten Legende abgelesen werden.
„In der vorliegenden Arbeit wurde eine Wattenmeerrinne auf der Wattrückseite der ostfriesischen Insel Norderney hinsichtlich der makrozoobenthischen Besiedlung untersucht. Die Lage des Gebiets wurde so gewählt, dass mit den Sublitoralstationen eine Profillinie von der Insel Norderney bis zum Festland geschaffen wurde, auf der quantitative und qualitative Daten über das vorkommende Makrozoobenthos gesammelt werden konnten. […]“
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen der Gemeinde Gangelt. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauen und Planen der Gemeinde Gangelt werden.