WaLKIS ist ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Wasserwirtschaftliche Ermittlungen und Anwendung von digitalen Versiegelungsdaten aus amtlichen Liegenschaftskatasterdaten), welches über zwei Phasen von 2017 bis 2024 vom Forschungsinstitut für Wasserwirtschaft und Klimazukunft an der RWTH Aachen (FiW) e. V. - gefördert durch das MUNV NRW - durchgeführt wurde. Im Rahmen des Vorhabens wurde ein Algorithmus zur flächenspezifischen Bestimmung der Belastungskategorien nach DWA-A 102-2/BWK-A 3-2 (Anhang A, Tabelle A.1) entwickelt – u.a. auf Basis von ALKIS®, Verkehrsstärkezählungen und Fernerkundungsdaten. Es wird hiermit ein für NRW einheitlich abgeleitetes Kartenmaterial für eine Ersteinschätzung von flächennutzungsspezifischen Belastungskategorien als Geodateninformationen für AnwenderInnen zur Verfügung gestellt. Diese enthalten zusätzliche Informationen wie die Abflusswirksamkeit und Rauigkeit der befestigten Flächen. Die hier bereitgestellten Daten liegen im Format Geopackage (gpkg) vor. Enthalten sind sowohl Polygondaten auf Kreisebene unter Berücksichtigung der jeweiligen Ortslagen als auch statistische Auswertungen hinsichtlich des Ausmaßes belasteter Flächen innerhalb und außerhalb von Ortslagen in NRW in Form von Tabellen.
Auf Grundlage des Sekundärdatenbestandes beim Geodatenzentrum Liegenschaftskataster (GDZ LK) werden durch Auswertung der Flurstücksflächen die Bereiche ermittelt, bei denen die Flurstücke katasterbehördenübergreifend nicht lückenlos und/oder überschneidungsfrei aneinandergrenzen. Dazu werden die aus den Flurstücksflächen aggregierten Katasteramtsgrenzen geometrisch miteinander verschnitten. Weitere Objektarten (wie Grenzpunkte, Gebäude, etc.) werden nicht berücksichtigt. Der Umring wird durch alle vorhandenen Knickpunkte, also Grenzpunkte und Splittpunkte definiert. Diese Angaben bilden nur einen (von vielen) Indikatoren für den Abstimmungsbedarf an den Katasteramtsgrenzen. Ist eine Katasterbehörde von dieser Auswertung nicht betroffen, bedeutet das nicht automatisch, dass die Katasteramtsgrenze nach den „Richtlinien zum Abstimmungsverfahren zur Abstimmung des Nachweises des Liegenschaftskatasters an den Grenzen der Katasteramtsbezirke innerhalb Nordrhein – Westfalens“ (vom 24.03.2017, AZ: 37-51.08.03-7510-A) abgestimmt ist. Hat eine Katasterbehörde die Ergebnisse der Grenzabstimmung in ihre Datenhaltung übernommen, kann sie von dieser Auswertung dennoch betroffen sein, wenn die Nachbarkatasterbehörde ihre Datenhaltung noch nicht fortgeführt hat. Es werden je Fläche die Attribute betroffene Katasterbehörde, Fläche, Art der Abweichung und Aktualität ausgegeben. Ab einem Maßstab von 1:200.000 werden nur die Bereiche dargestellt, die eine Fläche von mehr als 1 m² abdecken. Der Dienst wird halbjährlich aktualisiert und um die dann aktuelle Auswertung ergänzt. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Die Bereitstellung an und die Nutzung durch die berechtigten Nutzer erfolgt gebührenfrei nach VermWertKostO NRW.
Auf Grundlage des aktuellen Liegenschaftskatasters beim Geodatenzentrum Liegenschaftskataster (GDZ LK) werden durch Auswertung der Flurstücksflächen die Bereiche ermittelt, bei denen die Flurstücke katasterbehördenübergreifend nicht lückenlos und/oder überschneidungsfrei aneinandergrenzen. Dazu werden die aus den Flurstücksflächen aggregierten Katasteramtsgrenzen geometrisch miteinander verschnitten. Weitere Objektarten (wie Grenzpunkte, Gebäude, etc.) werden nicht berücksichtigt. Der Umring wird durch alle vorhandenen Knickpunkte, also Grenzpunkte und Splittpunkte definiert. Diese Angaben bilden nur einen (von vielen) Indikatoren für den Abstimmungsbedarf an den Katasteramtsgrenzen. Ist eine Katasterbehörde von dieser Auswertung nicht betroffen, bedeutet das nicht automatisch, dass die Katasteramtsgrenze nach den „Richtlinien zum Abstimmungsverfahren zur Abstimmung des Nachweises des Liegenschaftskatasters an den Grenzen der Katasteramtsbezirke innerhalb Nordrhein – Westfalens“ (vom 24.03.2017, AZ: 37-51.08.03-7510-A) abgestimmt ist. Hat eine Katasterbehörde die Ergebnisse der Grenzabstimmung in ihre Datenhaltung übernommen, kann sie von dieser Auswertung dennoch betroffen sein, wenn die Nachbarkatasterbehörde ihre Datenhaltung noch nicht fortgeführt hat. Es werden je Fläche die Attribute betroffene Katasterbehörde, Fläche, Art der Abweichung und Aktualität ausgegeben. Ab einem Maßstab von 1:200.000 werden nur die Bereiche dargestellt, die eine Fläche von mehr als 1 m² abdecken. Der Dienst wird quartalsweise aktualisiert und um die dann aktuelle Auswertung ergänzt. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Die Bereitstellung an und die Nutzung durch die berechtigten Nutzer erfolgt gebührenfrei nach VermWertKostO NRW.
Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche aller Denkmalbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §5 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW), flurstücksscharf konstruiert auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte anhand des Satzungsinhaltes (Plananlagen und Lagebeschreibungen). Stand 03/2017 gibt es in Wuppertal nur eine rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzung, nämlich die für das Zoo-Viertel. Es laufen zwei weitere Verfahren zur Festlegung von Denkmalbereichen (Ortskerne Cronenberg und Beyenburg), deren Abschluss noch nicht absehbar ist. Eine Fortführung des Datenbestandes muss erst erfolgen, wenn eines dieser beiden Verfahren zum Abschluss gebracht worden ist. Die Sachattribute zu den Geltungsbereichspolygonen umfassen eine Ortsbezeichnung, den Verfahrensstand, den offiziellen Satzungsnamen und einen Hyperlink auf die digitalen Satzungsdokumente. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Denkmalbereichssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Denkmalbereichssatzungen werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Die Übersichtskarte Wuppertal 1:40.000 (UEK40) ist eine letztmalig Ende 2017 aktualisierte Visualisierung des Vektordatenbestandes der Amtlichen Stadtkarte Wuppertal für den Maßstabsbereich 1:20.000 bis 1:40.000. Die Amtliche Stadtkarte Wuppertal ist ihrerseits ein bis Ende 2020 von der Stadt Wuppertal geführter kartographisch generalisierter Stadtplan der Stadt Wuppertal und ihrer Umgebung für den Maßstabsbereich 1:10.000 bis 1:20.000. Gegenüber den Rasterdaten der Amtlichen Stadtkarte wurde die UEK40 durch die folgenden Generalisierungsmaßnahmen an den Zielmaßstabsbereich angepasst: ausgedünnte Kartenschrift mit größeren Schriftfonts, reduzierte Signaturierung, Verzicht auf einige Flächenkonturen sowie Darstellung von Siedlungsflächen anstelle von einzelnen Wohngebäuden. Bei der Nutzung der UEK40 als Hintergrundkarte für grundrisstreue Geodaten oder Positionsangaben aus Satellitennavigationssystemen entstehen wegen der Generalisierung der zugrunde liegenden Amtlichen Stadtkarte Lageabweichungen in der Größenordnung 10 Meter. Die Amtliche Stadtkarte Wuppertal ist ein räumlicher Ausschnitt aus einem einheitlichen Stadtplanwerk, das bis Ende 2020 von vielen Städten und Landkreisen an Rhein und Ruhr sowie im Bergischen Land in Kooperation mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) geführt wurde. Der RVR stellte hierzu das Fachverfahren "Digitales Stadtplanwerk Ruhrgebiet" mit einer zentralen Datenhaltungskomponente (Geodatenserver des RVR) bereit. Die Stadt Wuppertal leitete aus diesen Daten soweit ein Aktualisierungsbedarf bestand in einem halbjährlichen Turnus u. a. Rasterdaten der UEK40 ab, die für analoge und digitale Publikationen der Daten herangezogen wurden. Die nunmehr historischen Rasterdaten aus der letzten Überarbeitung werden den Nutzern in 9 je 10 km x 10 km abbildenden Kacheln in unterschiedlichen Farbausprägungen im Format TIFF mit World File (TFW) bereitgestellt (25 cm x 25 cm beim Ausdruck in 1:40.000). Sie sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der seit 1995 gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Die räumlichen Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Naturschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Die Geltungsbereiche der Wuppertaler Naturschutzgebiete sind seit 03/2005 planungsrechtlich gesehen unverändert. Eine einzelfallbezogene Fortführung des Datenbestandes ist theoretisch möglich, wegen des hohen Stellenwertes der Naturschutzgebiete aber unwahrscheinlich. Eine umfangreichere Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Naturschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Seegrasbestände im Niedersächsischen Wattenmeer 2013. Durch Begehungen wurden in 2013 die Seegrasbestände im Eulitoral erfasst.Die Erfassung der langfristigen Entwicklung der Seegrasbestände im niedersächsischen Wattenmeer erfolgt durch Gesamtkartierungen, die im Abstand von 6 Jahren durchgeführt werden. Dabei werden Lage und Ausdehnung der Seegrasvorkommen sowie Angaben zu ihrer Artenzusammensetzung und Bewuchsdichte auf Grundlage von Geländeuntersuchungen mit begleitender Luftbildauswertung ermittelt.
Seegrasbestände im Niedersächsischen Wattenmeer 2013. Durch Begehungen wurden in 2013 die Seegrasbestände im Eulitoral erfasst.Die Erfassung der langfristigen Entwicklung der Seegrasbestände im niedersächsischen Wattenmeer erfolgt durch Gesamtkartierungen, die im Abstand von 6 Jahren durchgeführt werden. Dabei werden Lage und Ausdehnung der Seegrasvorkommen sowie Angaben zu ihrer Artenzusammensetzung und Bewuchsdichte auf Grundlage von Geländeuntersuchungen mit begleitender Luftbildauswertung ermittelt.
Die HFP sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Marken aus Metall (Höhenbolzen) i.d.R. an Bauwerken, im Fels oder an besonderen Punktträgern vermarkt. Grundsätzlich sind deren Höhen und ggfs. die Koordinaten und Schwerewerte bestimmt.Das Höhenbezugssystem wird durch die Nivellementnetze 1. bis 3. Ordnung mit den zugehörigen Höhen festgelegt.Fur die geodätischen Festpunkte werden folgende Nachweise geführt bzw. Daten bereitgestellt:- Übersicht über das Festpunktfeld auf Blättern der topographischen Karte (Festpunktübersicht); - Beschreibung der Festpunkte mit topographischer Lageskizze zum Aufsuchen vor Ort (Festpunktbeschreibung); - Datei der Festpunkte (Ausdruck, Diskette) mit Lagekoordinaten, Höhenangaben, Schwerebeschleunigungsangaben u.a.m.; - GPS-Referenzstations-Messdaten in den Formaten RINEX, RTCM 2.1 (20,21) Als Ergänzung zum Nachweis der Festpunkte werden Netzbilder als Übersichten über die Netzanlage und gravimetrische Karten im Maßstab 1:200.000 geführt. Diese Karten werden nur auf Anforderung bei begründetem Bedarf als Kopie abgegeben. Durch die Einführung des Digitales Festpunktauskunftssystem wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Der Datensatz beinhaltet photogrammetrisch bestimmte Dach-Teilflächen aus dem städtischen Versiegelungsdaten-Informationssystem VerDIS mit Angabe der Flächengröße (Attribut „AREA“) und des Solarpotenzials (Attribut „MEDIAN“). Der Datensatz wurde durch eine Verschneidung der Dach-Teilflächen mit einer flächendeckenden Berechnung der Solarstrahlung erzeugt. Die Berechnung der Solarstrahlung in 0,5m x 0,5m Rasterzellen wurde Anfang 2010 von der Innsbrucker Firma LASERDATA GmbH im Auftrag der Stadt Wuppertal durchgeführt. Dabei wurden der Globalstrahlungswert und Verschattungen berücksichtigt. Als Oberflächenmodell für diese Simulation wurden 3D-Ergebnisdaten von Laserscanner-Befliegungen in 12/2008 und 01/2009 verwendet. Der Bezugszeitpunkt des Datensatzes ist also 01/2009. Die Dachflächen von später errichteten Gebäuden sind deshalb nicht im Datenbestand enthalten. Das Solarpotenzial wird für jede Dach-Teilfläche als mittlere Energiedichte der Solarstrahlung in kWh pro Quadratmeter im Jahr angegeben. Als Mittelwert wird dabei der Median der auf 1 Quadratmeter hochgerechneten Jahrespotenzialwerte aller Rasterzellen, die zumindest anteilig in der jeweiligen Dach-Teilfläche liegen, verwendet. Die Publikation des Datensatzes im Wuppertaler Umwelt- und Geodatenportal erfolgte am 27. April 2010. Er ist in Form von ESRI-Shapefiles, als KML- und als GeoJSON-Datei unter der Open-Data-Lizenz CC-BY 4.0 verfügbar.