Die hier veröffentlichten Daten dienen dem Zweck der jährlichen Treibhaugas-Berichterstattung Nordrhein-Westfalens in Form einer Quellbilanz nach den IPCC-Guidelines; festgelegt durch das Klimaschutzgesetz NRW. Datengrundlagen für die Aufbereitung sind die Emissionsberichte der emissionshandelspflichtigen Anlagen der DEHSt, Emissionserklärung nach 11. BImSchV, Emissionsdaten des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Berichte aus dem Pollutant Release and Transfer Registers, LANUK-eigene Emissionskataster, das Nationale Inventardokument des Umweltbundesamts sowie weitere Statistiken, wie Energiebilanzen oder Produktionsstatistiken.
Der Gruppenlayer Bevölkerungsdaten enthält Informationen zur Einwohneranzahl, der Einwohnerdichte sowie dem Anteil der über 65-jährigen und unter 3-jährigen an der Bevölkerung auf Gemeindeebene. Die Daten liegen jeweils für das Jahr 2011 und 2030 (Bevölkerungsvorausberechnung) vor; zusätzlich wird die Veränderung 2030 bezogen auf 2011 aller genannten Parameter dargestellt. Somit enthält der Gruppenlayer insgesamt zwölf Karten. Die Daten gehen auf den Zensus 2011 und darauf basierende Bevölkerungsvorausberechnungen in NRW zurück, die durch IT.NRW durchgeführt wurden. Die Bevölkerungsanzahl und –dichte hat Einfluss auf das Stadtklima und ist auch im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel und einer alternden Bevölkerung, die anfälliger für Hitze ist, im Klimawandel von Bedeutung.
Der Gruppenlayer „Waldbrandgefahr“ enthält zwei weitere Gruppenlayer: "Anzahl der Tage mit Überschreitung der Waldbrandindexklasse 4“ mit einer Karte sowie „Änderung der Anzahl der Tage mit Überschreitung der Waldbrandindexklasse 4“ mit sechs Karten. Die Waldbrandgefahr wird anhand des kanadischen „Fire Weather Index“ erfasst. Die erste Karte gibt die Tage mit Überschreitung der Waldbrandindexklasse 4 im Zeitraum 1961-1990 an. Die weiteren sechs Karten geben die modellierte Änderung der Anzahl der Tage mit Überschreiten der Waldbrandindexklasse 4 im Zeitraum 2021-2050 sowie 2071-2100, jeweils bezogen auf den Referenzzeitraum 1961-1990 wieder. Die Datengrundlagen stammen vom Deutschen Wetterdienst und gehen auf Klimamodellsimulationen eines Ensembles aus 19 Klimamodellen für das Szenario SRES-A1B zurück. Sie werden jeweils für das 15., 50., und 85. Perzentil des Modellensembles angegeben.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzliche Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In dem Datenbestand werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt, die einen Anteil von Moor aufweisen.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Bodenschätzung Land Bremen. "Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.
Der Dienst stellt die Flächen der sogenannten Engpassgebiete dar, die im Rahmen der Grundwasserbilanzierung des Kreises Viersen definiert wurden. In diesen Gebieten gelten besondere Anforderungen bei der Vergabe von Wasserrechten zur Grundwasserentnahme. Im Zuge eines Monitorings werden die Engpassgebiete gesondert betrachtet. Dieses Monitoring ist Teil des Klimafolgenanpassungskonzepts des Kreises Viersen und befindet sich aktuell in der Erprobung sowie im schrittweisen Aufbau. Ziel des Monitorings ist es, die wasserwirtschaftliche Situation im Kreis Viersen kontinuierlich zu beobachten und zu bewerten, um frühzeitig auf klimabedingte Veränderungen reagieren zu können. Hinweis: Der Dienst enthält nicht die Ergebnisse der Grundwasserbilanzen, sondern ausschließlich die räumliche Abgrenzung der untersuchten Gebiete.
Das Umfeld, in dem Einwohner der Städte und Gemeinden leben, hat einen Einfluss auf den Grad der sommerlichen Hitzebelastung. Lokal unterscheiden sich die Temperaturen in einer Siedlung von denen im unbebauten Umland, da die Bebauung als Wärmespeicher der Sonneneinstrahlung fungiert und einen lokalen Temperaturanstieg zur Folge hat (Hitzeinseleffekt). Die Karte „Hitzebelastung für die Bevölkerung“ zeigt daher die Flächen mit Wohnbau- und gemischter Nutzung, die eine ungünstige thermische Situation aufweisen und vom Effekt der städtischen Wärmeinseln betroffen sind. Die Karte zeigt außerdem auf welchen Flächen der Klimawandel zu einer Verschlechterung der thermischen Situation führen wird. Weitere Informationen www.kreis-herford.de/klimaschutz
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzliche Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In dem Datenbestand werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt, die einen Anteil von Moor aufweisen.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete (TK50) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzliche Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden.
Das Gründachkataster NRW informiert über die Potenziale einer nachträglichen Dachbegrünung, es dient Eigentümern zur Orientierung und liefert kommunalen Akteuren wichtige Grundlagendaten für Klimaanpassungsstrategien. Bei den Daten handelt es sich um Modellergebnisse, die einer unverbindlichen Erstinformation dienen und nicht um exakte Messdaten. Die errechneten Werte können von den tatsächlichen Gegebenheiten aus methodischen Gründen abweichen und sind als Orientierung zu verstehen. Dachbegrünungen lassen sich nur nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der Statik, durchführen. Dachfenster und Ähnliches können nicht erkannt werden. Prinzipiell sollten bei größeren Dachteilflächen Fachunternehmen für die nachträgliche Dachbegrünung beauftragt werden. Gegebenenfalls sind Auflagen des Denkmalschutzes oder lokale Gestaltungssatzungen zu beachten.