„Im Auftrag des NLWKN Betriebsstell Brake-Oldenburg wurde eine Charakterisierung der Makrozoobenthos-Gemeinschaften in den unterschiedlichen Gewässertypen der Küstengewässer (Flussgebietseinheiten Ems, Weser und Elbe) an der niedersächsischen Nordseeküste erstellt. Auf der Grundlage „historischer“ und rezenter MZB-Bestandsaufnahmen wurde eine Übersicht über die auftretenden Arten und ihre Lebensraumansprüche zusammengestellt. Als Datengrundlage für den aktuellen Zustand dienten die Informationen über die MZB-Besiedlung an eu- und sublitoralen Positionen aus Untersuchungen von ca. 1985-2001, die in einer vorhergehenden Studie zur Typisierung der Küstengewässer für die gesamte Nordseeküste zur Verfügung gestellt wurden. […]“
„Im Rahmen der überblicksweisen Überwachung gemäß WRRL und TMAP wurde im Jahr 2008 eine Gesamtbestandserfassung der eulitoralen Seegräser an der niedersächsischen Küste durchgeführt. Dabei handelt es sich um die erste flächendeckende Kartierung des Seegrasbestandes der niedersächsischen Watten, die während einer Vegetationsperiode durchgeführt wurde. Es wurden Daten zur Lage, Flächengröße und Besiedlungsdichte aller angetroffenen Seegraswiesen aufgenommen. Für ausgesuchte Bestände wurden auch Biomassen bestimmt. Die aktuell erhobenen Daten werden soweit möglich mit Ergebnissen früherer Untersuchungen verglichen, insbesondere mit den bei der letzten Gesamtkartierung von 2000-03 ermittelten Flächengrößen.“
Unter Gewässerstruktur wird die morphologische Ausprägung eines Gewässers mitsamt seiner Aue, seinen Ufern und seinem Bett verstanden. Neben der Qualität des Wassers ist die Gewässerstruktur wesentliche Grundlage für die Besiedlung mit einer gewässertypischen Flora und Fauna. Sie bietet geeigneten Lebensraum für Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung aller Lebewesen im und am Wasser.Insgesamt wurden in Niedersachsen und Bremen 866 Fließgewässer mit einer Gewässerstrecke von 10.209 km in 779 Wasserkörpern zwischen 2010 und 2014 nach dem Verfahren der Detailstrukturkartierung in Niedersachsen (DSK) (NLÖ 2001), welches modifiziert und an aktuelle Erfordernisse angepasst wurde, kartiert und bewertet.
Um Maßnahmen zur Sicherung der Vorlandkante entlang der südlichen Wurster Küste ergreifen zu können, wurde es notwendig, die Veränderungen des davor liegenden Watts und somit die von diesem unmittelbar ausgehenden Wirkungen auf das Vorland kennen zu lernen. Die biologische Untersuchung des Watts wurde in zwei Jahren ausgeführt; Gebiet I im Jahre 1955 und Gebiet II im Jahre 1956. Bereits im Jahre 1954 war das nördlich anschließende Watt bearbeitet worden. In den Sommermonaten Zur Untersuchung wurde das Watt während der Trockenfallzeit begangen und insgesamt 364 Untersuchungsstellen mit den Sextanten ortsmäßig bestimmt. Die Tierbesiedlung wurde an diesen Orten qualitativ und z. T. quantiativ mit Hilfe eines 1 mm-Maschensiebes ermittelt.
Im Frühjahr 1954 wurde das Watt zu beiden Seiten des Greetsieler Fahrwassers biologisch kartiert. Zweck der Untersuchung war, aus biologischer Sicht ein Urteil über die Bodenverhältnisse zu erhalten. Die durch das Greetsieler Außentief getrennten Wattflächen sind in der Besiedlung und in der Bodenbeschaffenheit im Prinzip völlig gleichwertig. Auf der östlichen Seite sind die Mischwatten stärker vertreten als auf der westlichen. Es hat sich noch kein biologisches Gleichgewicht eingestellt. Außer in der Gegend der Myathanatocoenose ist überall eine langsame, ziemlich gleichförmige Verschlickung (Auftragung) festzustellen. In der nordwestlichen Spitzenregion geht die Auftragung langsamer vor sich, da diese Fläche der Wasserbewegung am unmittelbarsten ausgesetzt ist. Von Osten her dringt die Verlandungsregion in das Watt vor.
Die Ansiedlung neuer Industrien an der Wesermündung gab Anlass zu einer Reihe chemischer und biologischer Untersuchungen, die das Ziel verfolgen, Material über den Zustand des Ästuars vor der Einleitung größerer Abwassermengen bereitzustellen und damit die Grundlagen für künftige Kontrolluntersuchungen zu schaffen. […] Ein erster biologischer Beitrag (MICHAELIS 1971) behandelte die Formen des Schöpfplanktons in taxonomischer und autökologischer Hinsicht. Der hier vorliegende zweite Teil der Untersuchung enthält nun die quantitativen Ergebnisse. Räumliche Verteilung und Zusammensetzung des Planktons werden dargestellt und der jahreszeitliche Gang für die einzelnen halinen Zonen verfolgt. […]
„Im Rahmen des Teilprojektes 5 „Entwicklung und ökologische Wertigkeit bestehender Kleientnahmestellen in Salzwiesen als Entscheidungshilfe für die Bewertung zukünftiger Entnahmen“ wurden die während des Zeitraums von 1990 bis 2001 vom NLÖ – Forschungsstelle Küste erhobenen floristischen und vegetationskundlichen Daten ausgewertet. Die Auswertung der mit unterschiedlichen, sich ergänzenden Methoden erhobenen Daten aus den langjährigen Untersuchungen der Forschungsstelle Küste ermöglichen es, einen umfassenden Überblick über Verlandungs- und Wiederbesiedlungsprozesse in Kleientnahmen über einen Zeitraum von nahezu 40 Jahren zu geben. Die Erhebungen in verschiedenen Räumen zeigen, wie wichtig es ist, regionale / ortsspezifische Gesichtspunkte in die Bewertung von Teilräumen einzubeziehen, da sich sowohl Pütten als auch nicht ausgepüttete Salzwiesen aufgrund lokal unterschiedlicher Randbedingungen sehr unterschiedlich entwickelt haben und auch weiter entwickeln werden. […]“
Im Rahmen der Beweissicherungsuntersuchungen zur Baumaßnahme „Küstenschutz Leybucht“ wurden umfangreiche Arbeiten zum eulitoralen Makrozoobenthos durchgeführt, um die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Fauna der angrenzenden Watten zu untersuchen. Dabei wurden der zeitliche und der räumliche Aspekt möglicher Veränderungen erfasst. Der vorliegende Zwischenbericht gibt einen Überblick über die Entwicklung des eulitoralen Makrozoobenthos der Leybucht und des Pilsumer Nackens von Dezember 1989 bis September 1995 an 7 Terminstationen sowie über die Besiedlung der gesamten Leybuchtwatten im Jahr 1995 anhand von Aufnahmen im Winter und Sommer an jeweils 56 Stationen. Auf der Grundlage dieser Daten wird in Verbindung mit Ergebnissen aus frühren Aufnahmen aus dem Jahr 1983 die Frage nach Veränderungen der Wattenfauna als Folge des „Unternehmens Küstenschutz Leybucht“ diskutiert. […]
Der Datensatz "Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche aller noch rechtswirksamen Wuppertaler Satzungen der folgenden 3 Typen: (1) Erhaltungssatzungen nach §172 Baugesetzbuch (BauGB), (2) außerhalb eines Bebauungsplans als Satzung beschlossene örtliche Bauvorschriften nach §86 Bauordnung NRW (BauO NRW) in den Ausprägungen „Ortsbildsatzung“ und „Gestaltungssatzung“, (3) kombinierte Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen nach §172 BauGB und §86 BauO NRW. Die Geltungsbereiche wurden auf der geometrischen Grundlage der digitalen Liegenschaftskarte anhand der Satzungsinhalte (Plananlagen und textliche Lagebeschreibungen) flurstücksscharf konstruiert. Wenn eine Satzung Aussagen über die Gestaltung von Gebäudefassaden trifft, wurde der räumliche Geltungsbereich so konstruiert, dass die betroffenen Fassaden innerhalb dieses Geltungsbereiches liegen. Der Datenbestand ist vollständig, Stand 01.05.2017 umfasste er 11 Satzungen mit insgesamt 16 Flächen. Jede dieser Flächen verfügt u. a. über ein Sachattribut, das einen Hyperlink zum zugehörigen PDF-Satzungsdokument enthält, z. T. in Form einer Abschrift der Satzung mit gescannten originalen Plananlagen. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn eine neue Erhaltungs- und/oder Gestaltungssatzung rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung einer bestehenden Satzung. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Erhaltungssatzungen nach §172 BauGB und die als Satzung beschlossenen örtlichen Bauvorschriften nach §86 BauO NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Beide Satzungsarten werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Die dargestellten Gebiete bilden die Schwerpunktvorkommen der Zielarten des Wiesenvogelschutzprogramms (Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel, Rotschenkel, Bekassine, Austernfischer, Braunkehlchen und Wachtelkönig) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ab. Vor dem Hintergrund der Schirmartenfunktion der ausgewählten Arten bilden sie die prioritäre Kulisse für die Umsetzung des Wiesenvogelschutzprogramms im Rahmen des Niedersächsischen Wegs. Es sind zum einen die für die ausgewählten Wiesenvogelarten wichtigen EU-Vogelschutzgebiete (EU-VSG) und zum anderen Gebiete außerhalb der EU-VSG mit noch signifikanten Brutvorkommen abgebildet. Es handelt sich dabei um keine vollständige Verbreitungskarte, da nicht sämtliche Vorkommen aller Zielarten abgedeckt sind. Brutvorkommen auf Flächen außerhalb landwirtschaftlicher Nutzung (Moore, Heiden, Salzwiesen, Truppenübungsplätze) sind hier nicht dargestellt. Die Identifizierung der Landnutzung erfolgte auf Basis der Daten aus ATKIS-DLM (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (SLA, 2021).Die Darstellung differenziert nach Besiedlung durch die Zielarten (Brutvorkommen Limikolen - Brutvorkommen Braunkehlchen - Vorkommen von Limikolen und Braunkehlchen). Die landesweit wichtigsten Brutvorkommen der Zielart Wachtelkönig werden dadurch mit abgedeckt und werden nicht gesondert dargestellt.