Das Geoportal zeigt die Gigabitversorgung im Kreis Kleve, ohne die Kommune Kranenburg. Dargestellt wird der Versorgungsstand der Adressen in den folgenden Kategorien: - Geplante Umsetzung Graue-Flecken-Förderprogramm Das Geoportal bietet die Möglichkeit der Adresssuche, Informationsabfrage der angezeigten Adressen durch anklicken in der Karte, Verlinkungen auf Informationsseiten unter Informationen, das Drucken sowie die Möglichkeit unter Werkzeuge auf das 3D-Geoportal des Kreis Kleve zuzugreifen .
Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der eigentlichen Anwendung des Geoportal Breitbandversorgung im Kreis Kleve und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten und Diensten zu unterscheiden. Nutzung der Anwendung: Die Nutzung der Anwendung Geoportal Breitbandversorgung im Kreis Kleve ist kostenfrei. Nutzung von Daten und Diensten: Für alle Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Datenbereitsteller.
Der Datensatz "Bodendenkmäler Aachen" umfasst alle Bodendenkmäler der Stadt Aachen in geografischer Form und ohne Personenbezug, sofern nicht Gründe des Erhalts oder eine besondere Schutzwürdigkeit gegen eine Veröffentlichung sprechen. Die 45 Datensätze liegen in einer SQL-Datenbank vor und liefern als Sachinformation die Denkmalnummer und eine gängige Bezeichnung. Die Datenpflege wird mithilfe der Software ProDenkmal (PROSOZ Herten GmbH) umgesetzt. Die Daten werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht. Im Land NRW besteht für die Bodendenkmäler eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der INSPIRE- Richtlinie.
Der Datensatz "Baudenkmäler Aachen" stellt die Baudenkmäler der Stadt Aachen in geographischen Form und ohne Personenbezug bereit. Der Datensatz umfasst über 4000 denkmalgeschützte Gebäude, Kleindenkmäler und weitere Bauwerke in Aachen, welche in der Software ProDenkmal (PROSOZ Herten GmbH) verwaltet werden. Zu jedem Denkmal gibt der Datensatz die Denkmalnummer, die Adresse, die gängige Bezeichnung, das Datum der Eintragung in die Denkmalliste sowie eine Verlinkung zur Beschreibung in der "Denkmalliste Online" aus. Die Denkmalliste wird wöchentlich in eine SQL-Datenbank importiert und dort für die Veröffentlichung aufbereitet. Im Land NRW besteht für die Baudenkmäler eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der INSPIRE-Richtlinie. Die Daten werden unter einer Open-Data-Lizenz CC BY-ND 4.0 (mit Ausschluss der Datenveränderung) veröffentlicht.
In der Kategorie werden die Daten der Netzabdeckung der jeweiligen Netzanbieter pro Technologie dargestellt. Im Rahmen der Mobilfunkkoordination erhebt der Kreis Kleve Daten, die im Zusammenhang mit dem Mobilfunkausbau als Information zum laufenden Fortschritt und zur Abstimmung von neuen Ausbauplanungen dient. Die Daten sind nur für den internen Gebrauch in der Verwaltung freigegeben.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Geografische Bezeichnungen aus ALKIS umgesetzte Daten bereit.:Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Geografische Bezeichnungen aus ATKIS DLM50 umgesetzte Daten bereit.
Der automatisierte Abruf und die Nutzung der Geobasisdaten und der zugehörigen Metadaten sind kostenfrei. (§ 24 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz - HVGG) - Lizenz: dl-zero-de/2.0 - Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 - https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0
Dieser Datensatz beinhaltet die vergebenen Adressen für die Stadt Krefeld und für die Kreise Kleve, Wesel und Viersen. Quelldatenbestand für Hausnummern & Straßennamen. Der Dienst ist tagesaktuell.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1997 , gegenwärtige Aktualität unklar
Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Zusätzlich gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische Daten. Dieser Datensatz enthält ausgewählte Daten: Flurstücke, Flurstücksnummer, Tatsächliche Nutzung, Gebäude, Bauwerke, Topographie, sonstige Angaben, Gebietseinheiten, Relief, Signaturen und geografische Namen.
Hier werden Points of Interest (POI) der Kreise Kleve und Wesel sowie der Städte Krefeld und Viersen dargestellt. Der WFS-Dienst steht tagesaktuell zur Verfügung. Der Web Feature Service (WFS) enthält eine Sammlung von Punktobjekten aus den Themenbereichen - soziale Einrichtungen - Behinderteneinrichtungen - Gesundheit - Glaubenseinrichtungen - Behörden - Verkehr - Kultur - Tourismus - Gewerbe - Rund ums Tier - Sport und Freizeit - Sonstiges Attribute sind unter anderen Name, POI-Kategorien, Postleitzahl, Gemeindename und -nummer, Kreis, Straße/Hausnummer, Internet-URL und Bemerkung (Zusatzinformation). Erläuterung zum Fachbezug: Aus dem Themenkatalog sind in jeder Gemeinde unterschiedliche Kategorien erfasst worden. Einige Themen haben in manchen Gemeinden einen älteren Bearbeitungsstand. Zurzeit werden in der Stadt Krefeld die Daten aktuell gehalten und in verschiedenen Geoportalen und GIS-Projekten verwendet.
Der Nahverkehrsplan für den Kreis Kleve verpflichtet den Kreis Kleve, ein fortschreibungsfähiges Haltestellenkatasters mit dem Ziel der Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis zum 01.01.2022 zu erstellen. Die gesetzliche Grundlage für die Aufnahme in den Nahverkehrsplan ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz. Dies hier abgebildete Haltestellenkataster stellt die vorhandenen Haltestellen ohne Nachweis der Klassifizierung dar.
Die Karte stellt die gesetzlich geschützten Landschafts-, Natur- und Biotopflächen dar und ergänzt sie durch bekannte Habitate ausgewählter Arten. Damit werden Bereiche mit besonderen Schutz- und Entwicklungszielen sichtbar, die dem Erhalt, der Optimierung und Entwicklung wertvoller Lebensräume dienen. Thematisch werden wassergeprägte, trockene und waldgeprägte Lebensräume sowie weitere artenschutzrelevante Bereiche dargestellt, die für den Biotop- und Artenschutz eine zentrale Rolle spielen.