Das 3D-Geoportal Kreis Wesel bietet dreidimensionale Daten (3D-Gebäudemodelle und 3D-Mesh), ein aktuelles Geländemodell (DGM1), Schrägluftbilder, verschiedene Hintergrundkarten sowie Fachdaten. Durch eine Vielzahl von Einstellmöglichkeiten und Funktionen lässt sich der Kreis Wesel aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln betrachten. In dem Geoportal sind neben den Werkzeugen für das Suchen, das Messen und der Abfrage von Fachinformationen auch weitere Funktionen enthalten u. a. zur Erstellung von virtuellen Rundflügen, Sichtbarkeitsanalysen oder zur Darstellung von Schatten.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Dieser Dienst beinhaltet alle "Vermessungspunkte" aus ALKIS ( Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) mit allen Attributen (wie z.B. Punktnummer, Rechts- und Hochwert, Objektart und Genauigkeitsstufe) getrennt nach Gebäude- und Bauwerkspunkte, Grenzpunkte und sonstige Vermessungspunkte. Der Dienst ist tagesaktuell.
Naturdenkmale sind besondere Einzelschöpfungen der Natur (z.B. alte Bäume, Findlinge), die wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit oder aus wissenschaftlichen, natur- oder erdgeschichtlichen Gründen unter besonderen Schutz gestellt werden. Die Dienste beinhalten die Naturdenkmale im Außenbereich (Schutzausweisung durch die Landschaftspläne) und beplanten Innenbereich des Kreises Viersen (Schutzausweisung über eine Ordnungsbehördliche Verordnung). Bei Objekten, die über die Landschaftsplanung festgelegt sind, beginnt die Naturdenkmalnummer mit der Bezeichnung des entsprechendes Landschaftsplans z.B. 'LPA', während Objekte der Ordnungsbehördlichen Verordnung mit 'I' beginnen. Die Dienste werden bei Neuausweisung von Naturdenkmalen aktualisiert.
Das Hauptziel einer Außenbereichssatzung ist es, Grundstücke im Außenbereich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu unterziehen und dabei die Interessen von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz zu wahren. Durch die Außenbereichssatzung soll die Bebauung bestimmter Gebiete ermöglicht und geregelt werden, ohne eine unkontrollierte Zersiedelung der Landschaft zu fördern. Die Gemeinden schaffen so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung im Außenbereich und können gleichzeitig Umweltbelange und die Nachhaltigkeit von Raumstrukturen berücksichtigen. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Unserer interaktiven Karte können Sie die Lage aller Kölner Hundefreilaufflächen entnehmen. In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind nur ausgewiesene Hundefreilaufflächen. Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Das gilt jedoch nicht für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ohne Befreiung von der Anleinpflicht. Sie können nach bestimmten Adressen suchen und über das Menü oben links Inhalte ein- und ausblenden sowie zwischen dem Stadtplan und Luftbildern als Hintergrund wechseln.
Das Heft Nr. 1 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet eine Zusammenstellung der hydrogeologischen Literatur des Landes Nordrhein-Westfalen zum Erstellungszeitpunkt, geordnet nach Grundwasserlandschaften. Insgesamt sind mehr als 1100 Zitate aufgeführt, die aus über 200 verschiedenen Publikationsreihen zusammengestellt wurden. Zusätzlich ist eine Übersicht über zur Zeit der Erstellung verfügbare hydrogeologische Karten und Atlanten beigefügt. [1996. 75 S., 5 Abb.; ISSN 1430-5267]
Die Gebietsmonografie wendet sich vor allem an das natur- und heimatkundlich interessierte Publikum. Darüber hinaus bietet die Sonderveröffentlichung aber auch geowissenschaftlichen Fachleuten, denen dieser Raum noch unbekannt ist, einen ersten Überblick. Ein ausführliches Schriften- und Kartenverzeichnis erschließt wichtige Literatur über die Erdgeschichte am Niederrhein. [1988. 4. neu bearbeitete und erweiterte Aufl., 142 S., 39 Abb., 4 Tab.; ISBN 978-3-86029-909-8]
Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserrückhaltung beansprucht werden. Dazu zählen insbesondere auch Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern. Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz mit unmittelbaren planungsrechtlichen Auswirkungen, wie z.B. Restriktionen bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete. Diese Karte wird laufend fortgeschrieben.