Leistungen im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt. Ein Krankenhausaufenthalt ist dann gegeben, wenn ein Patient für die Dauer der Behandlung in einem Krankenhaus untergebracht ist. Eingeschlossen sind teilstationäre und häusliche Krankenhausbehandlung sowie Hospize für unheilbar kranke Patienten. Das Thema stellt Informationen zu allen Krankenhäusern in NRW bereit.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Stadtentwicklung - Stadtplanung der Stadt Waltrop (Fachbereich Stadtentwicklung -Stadtplanung) erteilt werden.