Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für Grundstücke mit im wesentlichen gleichen Nutzung- und Wertverhältnissen. Die Bodenrichtwerte wurden flächendeckend für das Gebiet des Kreises Heinsberg für Zonen gleicher Nutzungs- und Wertverhältnisse (zonale Bodenrichtwerte) ermittelt. Sie sind auf den Quadratmeter Grundstückfläche bezogen. Die Richtwerte sind unter www.boris.nrw.de abrufbar.
Beschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete).
Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geografische oder topografische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse.
Lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind.
Der Stadtplan liegt in einer Vollfarbvariante, Light-Variante und Graustufenvariante vor. Die Schrift kann separat geladen werden. Die Light-Variante ist farblich zurückgenommen, inhaltlich ausgedünnt und in der Beschriftung zurückhaltender. Von diesen drei Varianten gibt es mehrere Maßstabsstufen. In den Maßstäben 1:40000 und 1:75000 sind die Inhalte weiter reduziert bzw. generalisiert.
Der Stadtplan liegt in einer Vollfarbvariante, Light-Variante und Graustufenvariante vor. Die Schrift kann separat geladen werden. Die Light-Variante ist farblich zurückgenommen, inhaltlich ausgedünnt und in der Beschriftung zurückhaltender. Von diesen drei Varianten gibt es mehrere Maßstabsstufen. In den Maßstäben 1:40000 und 1:75000 sind die Inhalte weiter reduziert bzw. generalisiert.