Historische Grenzsteine markieren die historischen Territorialgrenzen. Neben den überlieferten schriftlichen Quellen, wie etwa historischen Grenzverträgen und kartografischen Darstellungen, bilden die historischen Grenzsteine die wichtigsten Zeugnisse der historischen Grenzverläufe und damit der Entwicklung der Territorialgeschichte. Die räumliche Lage der historischen Grenzsteine wurde überwiegend von Bürgern in Kartenausschnitten der Deutschen Grundkarte 1:5000 (DGK5) vermerkt und zur Übernahme eingereicht. Nur in Einzelfällen wurde mit Hilfe von Satellitenvermessung die Lage von der Bezirksregierung Detmold kontrolliert. Rechtssicherheit ist nicht gegeben. Eine Aussage über die Vollständigkeit kann nicht gemacht werden.
Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres ermittelt und sollen bis zum 31. März veröffentlicht werden. Aus allen verfügbaren Bodenrichtwerten wird anschließend ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet. Neben der Bereitstellung der aktuellen Bodenrichtwerte werden auch die Daten der vorangegangenen Jahre ab dem Jahr 2011 angeboten.
Diese Daten stehen unter der „Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ (dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Der Lizenztext ist unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 einsehbar.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 Höhenlinien (DGK5H) ist die Höhendarstellung in der DGK5. Die Fortführung der DGK5 wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird diese durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.
Ortophotos, die zu einem flächendeckenden Farb-Rasterbild des Kreisgebietes Mettmann für die Präsentation und Nutzung im Geoportal des Kreises Mettmann zusammengefügt wurden.
Die Geobasisinformationen der Landesvermessung Nordrhein-Westfalen sind gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz NRW und das Urheberrechtsgesetz.
Digitale Montage stereoskopisch und mit Hilfe des DGK 5-Grundrisses entzerrter Graustufen-Luftbilder zu flächendeckenden Rasterbilddaten des Kreisgebietes Mettmann für die Präsentation und Nutzung im Geoportal des Kreises Mettmann.
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